06.01.2013 Aufrufe

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

die nicht dem ,,Weststandard“ entsprächen und die zahlreichen Wochenend-<br />

und Sommerhäuser ließen dies nicht zu.<br />

Die TdV halten eine Schallpegeldifferenz von 25 dB(A) für geschlossene und<br />

15 dB(A) für gekippte Fenster für korrekt und<br />

Erfahrungen an anderen Standorten für ausreichend<br />

sich auf die VDI-Richtlinie 2719, halten den<br />

durch Messungen und<br />

belegt. Auch sie berufen<br />

dort unter Nr. 6.4 für<br />

Verkehrsflughäfen aufgeführten Korrektursummander I K, der im <strong>Ergebnis</strong> zu<br />

einer Reduktion <strong>des</strong> Schalldämmmaßes um 6 dB(A) führt, nicht für sachgerecht.<br />

Im Übrigen hätten auch Messungen im Raum Leipzig stattgefunden, wo eine<br />

vergleichbare Bausubstanz zu finden sei, wie im Berliner Umland. Werden die<br />

angestrebten Innenraumpegel durch den Einbau von Schallschutzfenstern nicht<br />

erreicht, käme auch eine schalltechnische Verbesserung der Umfassungsteile<br />

eines Hauses (Dach und Wände) in Frage.<br />

Die Anhörungsbehörde sieht keine Notwendigkeit, sich einer der beiden<br />

Auffassungen anzuschließen. Diem von den TdV angenommene<br />

Schallpegeldifferenz zwischen innen und außen ist allenfalls dazu geeignet, ein<br />

Gebiet zu definieren, innerhalb <strong>des</strong>sen Schallschutzmaßnahmen durchzuführen<br />

sind. Außer jedem Zweifel steht aber, dass auch an Wohngebäuden außerhalb<br />

<strong>des</strong> so definierten Gebietes Schallschutzmaßnahmen durchzuführen sind, wenn<br />

die für die Innenräume definierten Schutzziele nicht erreicht werden.<br />

Die Anhörungsbehörde empfiehlt, die Plausibilität der vorgelegten Berechnung<br />

durch Messungen an ausgewählten, gebietstypischen Gebäuden zu belegen.<br />

Außerdem sollten die TdV verpflichtet werden, plausiblen Eingaben von<br />

Betroffenen nach Überschreiten der kritischen Innenraumpegel nachzugehen<br />

und die Messungen und Berechnungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.<br />

2. Schutzzonen nach dem Fluglärmgesetz<br />

Die zu diesem Thema erhobenen Einwendungen beziehen sich neben der<br />

allgemeinen, alle lärmphysikalischen Gutachten einbeziehende Kritik vor allem<br />

darauf, dass die Bun<strong>des</strong>regierung beabsichtigt, das Gesetz zu novellieren.<br />

Dabei sollen die die Schutzzonen bestimmenden Pegel wesentlich niedriger<br />

angesetzt und der Anwendungsbereich weiter ausgedehnt werden. Das vom<br />

BMU vorgelegte Eckpunktepapier muss nach Ansicht vieler Einwender schon<br />

jetzt Berücksichtigung finden.<br />

275

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!