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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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45 . Brandenburgisches Autobahnamt<br />

Das Brandenburgische Autobahnamt (BABA) verweist unter Beteiligung <strong>des</strong><br />

Brandenburgischen Straßenbauamtes Wünsdorf und <strong>des</strong> Ministeriums für<br />

Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr auf noch zu treffende<br />

Kreuzungsvereinbarungen. So seien u.a. Regelungen <strong>zum</strong> Ausbau der Brücke<br />

über die Bahnlinie der Görlitzer Bahn und <strong>zum</strong> Rückbau der Brücke über den<br />

bestehenden Bahnanschluss <strong>des</strong> Flughafens durch Kreuzungsvereinbarungen<br />

zu treffen.<br />

Die Forderung <strong>des</strong> BABA, den Rad- und Gehweg über das Bauwerk der<br />

Verbindungsstraße Flughafen Ost-West (BW 2Ül der A 113 neu) bis zur B 96 alt<br />

fortzuführen, wird von den TdV zurückgewiesen.<br />

Einige LBP-Maßnahmen, wie z.B. die Entsiegelung von Teilstücken der<br />

Waltersdorfer Chaussee, überlagern aus Sicht <strong>des</strong> BABA <strong>zum</strong> Teil die Planung<br />

zur A 113 neu, andere müssten mit der Ausbauplanung B 96 alt angepasst<br />

werden. Andererseits würden auch LBP-Maßnahmen der A 113 neu durch die<br />

Planung <strong>des</strong> Ausbaus <strong>des</strong> Flughafens teilweise oder vollständig überdeckt. Hier<br />

sei ein Abgleich der Planungen mit den Straßenbaubehörden vorzunehmen.<br />

Beim Neubau <strong>des</strong> Kreuzungsbauwerkes mit der A 113 alt (C 06 A 21) sei die<br />

Überführung der A 113 alt mit einem Regelquerschnitt (RQ) 29,5 zu<br />

berücksichtigen. Aussagen <strong>zum</strong> Verbleib <strong>des</strong> vorhandenen<br />

Kreuzungsbauwerks <strong>des</strong> Gütergleises Grünau-Diepensee mit der A 113 alt<br />

fehlten. Beide Forderungen werden von den TdV zurückgewiesen.<br />

46 . Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Cottbus<br />

Das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Cottbus sieht die Belange <strong>des</strong><br />

Arbeitsschutzes als ausreichend berücksichtigt an.<br />

47 . Brandenburgisches Straßenbauamt Frankfurt (Oder)<br />

Das Brandenburgische Straßenbauamt Frankfurt (Oder) verweist auf die<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>des</strong> Brandenburgischen Autobahnamtes.<br />

48 Grundstücks- und Vermögensamt Potsdam<br />

Das Grundstücks- und Vermögensamt Potsdam mit Sitz in Wünsdorf hält die<br />

vorgelegten Unterlagen <strong>zum</strong> Ausbauvorhaben für ausreichend.<br />

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