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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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- die Festsetzung von Entschädigungsleistungen für die Einbuße der<br />

Standortgunst, welche die Gemeinde derzeit als bevorzugte Wohn- und<br />

Erholungsgemeinde im Landschaftsschutzgebiet ,,Grünau - Grünheider Wald<br />

und Seenaebiet” und im Regionalpark ,,Müggelspree” besitze;<br />

v<br />

- die Fertigstellung<br />

der Umgehungsstraße Neu Zittau vor Inbetriebnahme <strong>des</strong><br />

ausgebauten<br />

Flughafens;<br />

- die Gewährung einer Entschädigung für die unmittelbaren und mittelbaren<br />

Projektfolgen, sowie die Verpflichtung der Antragsteller zur Übernahme von<br />

Kosten für Sachverständige, welche im Auftrag der Gemeinde den<br />

Schadensumfang exakt bestimmen und den Wertverlust benennen sollen;<br />

- die Festlegung einer ,,langfristig kapitalisierten Entschädigungssumme“ für<br />

die mit dem Projekt verbundenen Folgekosten bezüglich der gemeindlichen<br />

Entwicklung und Infrastruktur;<br />

.<br />

- die Einrichtung einer Testmessstelle fur ” Lärmimmissionen im<br />

Gemeindegebiet Neu Zittau;<br />

- die Vorlage verbindlicher und prüffähiger Unterlagen <strong>zum</strong> Thema<br />

Tanklagererweiterung und Tankkraftwagen zur Abschätzung <strong>des</strong><br />

veränderten Gefahren- und Risikopotenzials;<br />

- die Einbeziehung eines Sicherheitsbonus von 10 dB(A), so dass sich eine<br />

Erheblichkeitsschwelle von 52 dB(A) tagsüber ergäbe;<br />

- die Einholung einer weiteren gutachterlichen <strong>Stellungnahme</strong> zur<br />

Entscheidungsfindung über den bei’ der Fluglärmbeurteilung<br />

anzuwendenden Grenzwert;<br />

- Absenkung der Beurteilungsgrenzwerte, deutlich verbesserte<br />

Schutzzusagen, eine dauerhafte Festschreibung von Lärmkonturen anhand<br />

realistischer Flugbewegungskarten, sowie ein Nachtflugverbot von 22:00 Uhr<br />

bis 06:OO Uhr an allen Tagen der Woche.<br />

76 . Gemeinde Gosen<br />

Die Gemeinde Gosen lehnt den Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Schönefeld ab, weil die<br />

sachliche Rechtfertigung <strong>des</strong> Standortes fehle. Weiterhin liege kein Bedarf für<br />

den geplanten Flughafenausbau vor. Die dem Projekt zugrunde liegende<br />

76

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