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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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selbstverständlich alle nicht völlig unerheblichen Belastungen der<br />

abschließenden Entscheidung zugrundelegt werden, insbesondere auch solche,<br />

die mit einer Gesundheitsgefährdung oder einer erheblichen Belästigung<br />

einhergehen, selbst wenn sie nicht der durchschnittlichen Belastung innerhalb<br />

der sechs verkehrsreichsten Monate innerhalb eines Jahres entsprechen. Die<br />

Anhörungsbehörde empfiehlt dazu, die Berücksichtigung der <strong>Stellungnahme</strong> zur<br />

Verteilung der Flugbewegungszahl bezüglich Nachtschutzgebiet am Flughafen<br />

Frankfurt und Vorschlag für eine realitätsnähere Festlegung mit<br />

Sicherheitszuschlag von Herrn Prof. Dr. Manfred Spreng vom 15.06.2001.<br />

Danach soll die Standardabweichung (von der Betriebsrichtung, Anm. <strong>des</strong> Verf)<br />

den Mittelwerten der Flugbewegungen positiv zugeschlagen werden, um einen<br />

zusätzlichen Schutz (Sicherheitszuschlag) zu gewährleisten. Diese<br />

Vorgehensweise ist auch auf den Flughafen Schönefeld übertragbar und sollte<br />

im Zuge <strong>des</strong> weiteren Verfahrens zur realitätsnahen Berücksichtigung der<br />

aufgrund der ungleichen Aufteilung der Betriebsrichtungen entstehenden<br />

Belastungen Anwendung finden.<br />

Die Vorhabensträger schlagen vor, sogenannte Schallbelastungsgebiete -<br />

getrennt für Tages- und Nachtzeit - auszuweisen, innerhalb derer jeder<br />

Bewohner Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen hat. Außerhalb dieser<br />

Gebiete hängt der Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen vom Nachweis ab,<br />

dass die medizinisch-psychologisch definierten kritischen Werte überschritten<br />

sind (Einbeziehungsanspruch). Letztlich ist damit eine Beweislastumkehr /<br />

Beweiserleichterung der innerhalb der Schutzgebiete Wohnenden verbunden.<br />

Diese Vorgehensweise entlastet die am stärksten Betroffenen und ist <strong>des</strong>halb<br />

nicht zu beanstanden. Die Anhörungsbehörde empfiehlt <strong>des</strong>halb, diese<br />

Regelung in die abschließende Entscheidung zu übernehmen.<br />

12 . Lärm durch bodengebundene Operationen von Flugzeugen<br />

Von den bodengebundenen Operationen von Flugzeugen tragen nur die<br />

Triebwerksprobeläufe zu einer spürbaren Erhöhung der Lärmbelastung bei, vor<br />

allem in den Ortschaften Rotberg und Selchow. Unter Berücksichtigung der<br />

anderen Lärmquellen, insbesondere <strong>des</strong> fliegenden Verkehrs, wird durch die<br />

angenommenen Triebwerksprobeläufe in erster Linie die in der Ortschaft<br />

Selchow ohnehin schon hohe Lärmbelastung, prognostiziert sind an einem<br />

Immissionsort bis zu Leq3 63,7 dB(A), weiter erhöht. Der höhere Beitrag der<br />

Triebwerksprobeläufe in der Ortschaft Rotberg (bis zu 5,6 dB(A)) trifft dort auf<br />

eine geringere Lärmbelastung durch den Flugbetrieb und andere Quellen. Eine<br />

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