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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Grund- und Bodenwassers und den Altlasten ist daher gegeben. Fraglich bleibt<br />

jedoch, ob der Säureeintrag zu einer maßgeblichen Versauerung <strong>des</strong> Bodens<br />

und damit zu einer Mobilisierung von Stoffen und Verbindungen aus den<br />

Altlasten führt.<br />

2. Grundwasserbelastung durch Altlastenverdachts-<br />

standorte<br />

21. Unvollständigkeit der ALVS<br />

Eine Überprüfung durch die Fachbehörden habe ergeben, dass sich im Bereich<br />

der Grundwasserhaltungsmaßnahmen insgesamt 71 ALVF und 7 AL-Flächen<br />

und nicht wie im Antrag beschrieben nur 35 Flächen befänden. Weiterhin<br />

befänden sich 2 Verdachtsflächen im Bereich der Anhörung <strong>des</strong> Grundwassers.<br />

Von den insgesamt 80 Flächen befänden sich 44 innerhalb <strong>des</strong> ehemaligen<br />

Flughafengelän<strong>des</strong>.<br />

Der TdV stimmte einer Korrektur der Pläne zu.<br />

Im Kapitel E 10.3.4.3 ,,Grundwasserbelastungen außerhalb <strong>des</strong> Flughafens“<br />

fehlten 7 ALVF. Insgesamt lägen 17 ALVF im Umfeld der geplanten Bahntrasse<br />

(500 m Zone) aber außerhalb <strong>des</strong> ehemaligen Flughafengelän<strong>des</strong>. Davon<br />

werde nur eine im Band M 20 ,,Technisches Gutachten Altlasten“ aufgeführt<br />

(ALVF 329610070 - LPG mit Werkstatt, Silo und Ställe). Dabei sei die<br />

Bewertung <strong>des</strong> Schutzfaktors Boden jedoch nicht nachvollziehbar.<br />

Nach Aussage <strong>des</strong> TdV sei keine Betretungserlaubnis zu erreichen gewesen.<br />

Den Einwand <strong>des</strong> LUA, dass die Rammkernsondierungen (RKS) wahllos neben<br />

das Objekt gesetzt worden und daher nicht repräsentativ seien, konnte der TdV<br />

nicht entkräften. Die Erkundigungen der UBB <strong>des</strong> LDS stehen im Gegensatz zu<br />

der Auffassung <strong>des</strong> TdV. Der konkrete Handlungsbedarf für den weiteren<br />

Umgang mit dieser Fläche aus Sicht der Fachbehörden und auch aus Sicht der<br />

Anhörungsbehörde nach Auswertung aller Unterlagen ist in der Anlage 2 <strong>zum</strong><br />

Thema Altlasten beschrieben.<br />

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