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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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10. Beeinträchtigung von Wasserrechten<br />

Die beabsichtigte Nutzung von Vorflutern (Glasowbach und Selchower<br />

Flutgraben) werde zu einer Beschränkung der Einleitungsrechte Privater führen.<br />

Durch Schadstoffe aus Havarien und Altlasten werden<br />

Nutzungseinschränkungen bei der Trinkwasserversorgung befürchtet. In<br />

Zusammenhang mit vorhandenen Altlastenverdachtsflächen könne es auch zu<br />

einer möglichen Beeinträchtigung der Eigenwasserversorgung kommen.<br />

Im Antrag sei nicht erkennbar, welche wasserrechtlichen Erlaubnisse,<br />

Bewilligungen und Planfeststellungen notwendig und möglich seien.<br />

11. Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Die Umweltverträglichkeitsstudie weise erhebliche Lücken und Mängel<br />

hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen und der guten fachlichen Praxis auf.<br />

Im Einzelnen wird einaewendet:<br />

Defizite bei der Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit der UVS;<br />

Defizite bei der Beschreibung der verfahrensrelevanten Wirkfaktoren;<br />

Fehlen einer Standortbegründung;<br />

Erhebliche Defizite bei der Bestandserfassung und Abschätzung der<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die ökologische Risikoanalyse;<br />

ungenügende Aufbereitung der Lärmproblematik;<br />

unzureichende Behandlung von Unfall- und Havarierisiken.<br />

Eine Betrachtung von Standortalternativen, min<strong>des</strong>tens aber eine Übersicht<br />

über die wichtigsten vom Vorhabensträger anderweitig geprüften Alternativen<br />

fehle in den Unterlagen. Das ergebe sich aus Art. 5 Abs. 3 der UVP-<br />

Änderungsrichtlinie bzw. 97/11 EG, die mangels fristgerechter Umsetzung in<br />

deutsches Recht direkte Wirkung entfalte. Im vorliegenden Fall lägen<br />

alternative Standorte nahe bzw. würden sich aufdrängen. Eine<br />

Alternativenprüfung sei auch nicht <strong>des</strong>halb entbehrlich, weil es sich um einen<br />

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