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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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dargestellt sei und auch im LBP detailliert beschrieben und dargestellt werde.<br />

Die genannten Austauschbeziehungen würden keine Wechselwirkungen<br />

zwischen Schutzgütern nach der Definition der UVPG darstellen und seien<br />

<strong>des</strong>halb nicht in N 14 aufgenommen worden.<br />

Die Bedenken konnten nach Ansicht der Anhörungsbehörde ausgeräumt<br />

werden. Das Problem der Austauschbeziehungen und <strong>des</strong> Biotopverbun<strong>des</strong><br />

stellt kein Problem dar, das innerhalb der Wechselwirkungen einzuordnen wäre.<br />

Insofern ist eine Lücke hier nicht erkennbar.<br />

2.9 Schwierigkeiten und fehlende Kenntnisse<br />

Hier sind die TdV nicht auf alle Schwierigkeiten und fehlenden Kenntnisse<br />

eingegangen. Im Laufe <strong>des</strong> <strong>Anhörungsverfahrens</strong> sind immer wieder<br />

Fragestellungen aufgezeigt worden, die nach Aussage der TdV wegen <strong>des</strong><br />

mangelnden Erkenntnisstan<strong>des</strong>/Stan<strong>des</strong> der Wissenschaft nicht sicher<br />

beantwortet werden können. Es fehlen:<br />

- hinsichtlich der Umweltschäden nach Havarien fehlen Erfahrungen. Nach<br />

Aussage der TdV sind diese Auswirkungen nicht endgültig abschätzbar.<br />

- nach Aussagen der TdV sind auch die Lärmwirkungen und die Wirkungen<br />

<strong>des</strong> Überfluges auf Avifauna und sonstige Fauna nicht endgültig<br />

abschätzbar, da hier noch keine gesicherten Erkenntnisse bestehen.<br />

- Komplexe Gesamtwirkungen auf die Gesundheit der Menschen ist nicht<br />

endgültig abschätzbar.<br />

- Auswirkungen von Ultrafeinstäuben unter PM IO sind nicht abschätzbar,<br />

denn es bestehen noch keine Grenzwerte.<br />

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