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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Die Anhörungsbehörde empfiehlt der Planfeststellungsbehörde zu prüfen, ob<br />

die Kapazitäten der Vorfluter sowohl für die gemeindliche als auch für die<br />

flughafenbedingte Entsorgung <strong>des</strong> Niederschlagswassers ausreichen.<br />

42 . Bodenfilter, Ableitung der Abwässer<br />

Es wird von den Einwendern vorgetragen, dass die Rückhalte- und<br />

Reinigungssysteme nicht ausreichend dimensioniert sind. Es wird gefragt, was<br />

bei einem andauernden IO-tägigen Niederschlag passiere, da die notwendige<br />

mittlere Verweildauer der Abwässer in den Bodenfiltern 10 Tage betrage. Aus<br />

den Angaben versiegelter Flächen und dem Retentionsvolumen <strong>des</strong><br />

Grundwassers seien beispielsweise bei einem Starkregenereignis wesentlich<br />

größere Einleitmengen in den Glasowbach zu erwarten, als dargestellt. Der<br />

Glasowbach habe nur einen kleinen Querschnitt, ein geringes Gefälle und einen<br />

geringen Abfluss, im Sommer sei er praktisch ein stehen<strong>des</strong> Gewässer. Die<br />

Durchlaufgeschwindigkeit liege bei 29 I/s. Bei den eingeleiteten Mengen sei eine<br />

Durchlaufgeschwindigkeit von 1.700 I/s erforderlich. Der Glasowbach müsse bei<br />

diesen Mengen ausgebaut werden.<br />

Ferner wurde in der Erörterung gefragt, warum überhaupt Wasser in den<br />

Glasowbach eingeleitet werden muss. Die Möglichkeit der Anlage eines<br />

Kanalisationssystems und die Abführung in Kläranlagen hätten eindeutig<br />

Vorrang vor der Gefährdung von Naturschutzgebieten. Das Klärwerk<br />

Waßmannsdorf sei ohnehin nicht ausgelastet.<br />

Die TdV führten im Wesentlichen dazu aus, dass bei der Berechnung der<br />

Niederschlagsmengen ein 30-jähriges Niederschlagsereignis zugrunde gelegt<br />

wurde. Es werde mit anfallenden Wassermengen von 1 m3/sec im Winter und 3<br />

m3/sec im Sommer gerechnet. Dies sei bei der Dimensionierung der<br />

Rückhaltesysteme berücksichtigt worden. Bei Überstauung der Betriebsflächen<br />

werde eine Betriebsbeschränkung erfolgen. Anhand der durchgeführten<br />

Berechnungen bezüglich der Durchflussmenge sei festgestellt worden, an<br />

welchen Stellen die Ablaufkapazität nicht ausreichend sei und wo<br />

Gewässerausbaumaßnahmen notwendig seien. Auch die Rohrleitungen seien<br />

in die Rückhaltesysteme mit einbezogen worden.<br />

Der Vorschlag (Ableitung <strong>des</strong> Oberflächenwassers über die Kanalisation in die<br />

Kläranlage) entspreche nach Ansicht der TdV nicht mehr dem zeitgemäßen<br />

Umgang mit Oberflächenwasser. Das anfallende Oberflächenwasser sei<br />

vorrangig dem Gebiet zu erhalten. Es werde soviel Wasser wie möglich direkt<br />

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