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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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erührten öffentlichen und privaten Belange und subjektiven öffentlichen<br />

Rechte.<br />

Zu den einzelnen Punkten nimmt die Anhörungsbehörde wie folgt Stellung:<br />

Hinsichtlich der Gashochdruckleitunaen ist seitens der Anhörungsbehörde eine<br />

Ergänzung der Planfeststellungsunterlagen veranlasst worden. Es wurde der<br />

Plan ,,Leitungsbestand Gashochdruckleitungen Bauschutzbereich“ von Herrn<br />

Dipl. Ing. Udo Bertels, Flughafen Schönefeld, 28.05.200 1 nachgereicht.<br />

Im Hinblick auf eine Zusammenfassung nach dem UVPG sind die<br />

Planantragsunterlagen nicht unvollständig.<br />

Die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen i. S.d. 5 11 UVPG<br />

gehört nicht zu den Unterlagen nach 5 6 UVPG, auf die sich gemäss 5 9 UVPG<br />

die Einbeziehung der Öffentlichkeit erstreckt.<br />

Eine Auslegung der zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen<br />

ist daher schon aus Rechtsgründen abzulehnen. Sie wird im Übrigen<br />

regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach der Beteiligung der<br />

Öffentlich keif, erstellt.<br />

Das BlmSchG gilt gemäß 5 2 Abs. 2 BlmSchG nicht für Flugplätze. Somit<br />

kommt das Fehlen einer Beurteilung, die im Übrigen von 5 50 BlmSchG auch<br />

gar nicht vorgesehen ist, nicht in Betracht.<br />

Die Frage, ob möglicherweise von einem potenziellen privaten Betreiber ein<br />

anderes Konzept angestrebt werden könnte, ist nach Ansicht der<br />

Anhörungsbehörde im hiesigen Verfahren irrelevant. Der Verfahrensgegenstand<br />

wird durch den Planantrag bestimmt. Andere Konzepte könnten auf Grundlage<br />

<strong>des</strong> hier beantragten Planes nicht ohne Planänderung verwirklicht werden.<br />

Die Schließunasanträae für die Fluahäfen Teael und Tempelhof sind kein<br />

notwendiger Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen, obgleich die<br />

Schließung dieser beiden Flughäfen konzeptionell eine Voraussetzung für das<br />

beantragte Vorhaben darstellt. Entsprechende Schließungsanträge sind bei der<br />

zuständigen Luftfahrtbehörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin gestellt worden.<br />

Da aus Sicht der Anhörungsbehörde nur solche Dinge beantragt wurden, die<br />

<strong>zum</strong> bestehenden Flughafen hinzukommen sollen und das hinsichtlich <strong>des</strong><br />

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