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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Umsetzung dieser Anforderungen enthält. Es sollten auch die Bauphase und die<br />

anlagenbedingten Risiken untersucht werden. Dieser Forderung schließen sich<br />

verschiedene Gemeinden an.<br />

Die TdV weisen darauf hin, dass das Thema Unfall- und Havariegefahren<br />

ausführlich im Fachgutachten M 21 untersucht worden sei. Erhebungen und<br />

Abschätzungen der Umweltauswirkungen nach einer Flugzeugkatastrophe<br />

stünden bisher nicht zur Verfügung, dies sei Aufgabe der Forschung und<br />

Wissenschaft. Für den Brandschutz auf dem Flughafen seien die TdV nach der<br />

ICAO verantwortlich (Flughafengelände und 1000 m von der Schwelle in<br />

Verlängerung der Start- und Landebahn). Die Flughafenfeuerwehr sei für diese<br />

Aufgaben auch ausgerüstet. Darüber hinaus seien die ’<br />

Katastrophenschutzbehörden zuständig, Vorsorge für etwaige Flugunfälle zu<br />

treffen. Zur Erstellung eines so umfangreichen Gutachtens wären die TdV nicht<br />

in der Lage; sie bieten aber Unterstützung in bilateralen Gesprächen an.<br />

In der Erörterung dieses Punkts konnte keine Einigung erzielt werden.<br />

Außerhalb der Planfeststellung sind jedenfalls Katastrophen- und<br />

Rettungsschutzpläne entsprechend den neuen Erfordernissen anzupassen.<br />

Hinsichtlich der möglichen komplexen Umweltauswirkungen von Havarien sind<br />

die TdV nicht gezwungen, Grundlagenforschung innerhalb der UVS zu<br />

betreiben. Die UVS soll die Auswirkungen nach dem Stand der Forschung<br />

beschreiben. Wenn dies zur Zeit nicht möglich ist, muss prinzipiell im Kapitel<br />

,,Schwierigkeiten und fehlende Kenntnisse“ auf diese Lücken hingewiesen<br />

werden (daran fehlt es noch).<br />

1.5 Fehlende Betrachtungen der Auswirkungen auf nachgeordnetes<br />

Straßennetz<br />

Vor allem einige Gemeinden monieren, dass in der UVS keine Auswirkungen<br />

auf das nachgeordnete Straßennetz untersucht worden seien. Diese<br />

Belastungen führten zu großflächigen Qualitätsminderungen durch lärmbedingte<br />

Wohn- und Außenbereichsbelastungen. In den Erörterungsterminen (z.B. am<br />

29.11.2001) wurde außerdem mehrfach darauf hingewiesen, dass<br />

Ausweichrouten bei eventuellen Sperrungen der Hauptverkehrsanbindungen<br />

nicht genauer untersucht worden sei und fraglich sei, ob die gemeindlichen<br />

Straßen diese großen Verkehrsströme aufnehmen könnten.<br />

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