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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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ilanzierbaren Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

kommen.<br />

1.2 Konflikt Schallschutz-Denkmalschutz<br />

Weiterhin weisen Einwender und Betroffene auf den Konflikt Schallschutz-<br />

Denkmalschutz hin. Der Einbau von Schallschutzfenstern in unter<br />

Denkmalschutz stehende Gebäude sei <strong>zum</strong> Teil nicht, beziehungsweise nur mit<br />

erheblichen Mehraufwand möglich (z.B. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 .<br />

Die TdV verweisen auf die Ausführungsplanung. Für Erkner mit einem<br />

äquivalenten Dauerschallpegel von < 55 dB(A) bestehe jedoch kein Anspruch<br />

auf passiven Lärmschutz.<br />

1.3 Angerbereich Kirche in Müggelheim<br />

Die Kirchengemeinde Müggelheim wendet ein, dass der Angerbereich mit<br />

Kirche in Müggelheim im Antrag nicht berücksichtigt sei.<br />

Diese Aussage trifft nicht zu, siehe Bd. IV, Plan 5.54. Laut den Planunterlagen<br />

sollen jedoch keine bau- und/oder anlagebedingten Eingriffe durch den<br />

Flughafenausbau etiolgen.<br />

1.4 Schadensersatzforderungen<br />

Verschiedentlich wird Schadensersatz gefordert <strong>zum</strong> Beispiel von der<br />

evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Köpenick und der Kirche Wildau.<br />

Die Anhörungsbehörde verweist hinsichtlich Schadensersatzforderungen auf<br />

die Klärung durch die Planfeststellungsbehörde.<br />

1.5 Kirchturm in Glasow<br />

Einwender und Betroffene befürchten ein Abtragen <strong>des</strong> Kirchturms der Kirche in<br />

Glasow.<br />

Die TdV erwidern dazu, dass die Kirche kein Hindernis im Sinne <strong>des</strong> § 12<br />

LuftVG darstelle und insofern keine bauliche Beeinträchtigung drohe.<br />

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