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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Hl. Verkehrsbedarflirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Vorhabens<br />

<strong>Ergebnis</strong> der Anhörung<br />

Die Kritik an der vorgelegten Verkehrsprognose bestand insbesondere darin,<br />

dass für den Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Schönefeld kein Bedarf bestehe, solange<br />

die Flughäfen Berlin - Tegel und Berlin - Tempelhof nicht geschlossen seien. Es<br />

wurde eine verbindliche Regelung in der abschließenden Entscheidung<br />

gefordert, die die Schließung der Berliner Flughäfen mit der Inbetriebnahme der<br />

erweiterten Anlagen <strong>des</strong> Flughafens Schönefeld verknüpft.<br />

Darüber hinaus wurde erhebliche Kritik an der vorgelegten Verkehrsprognose<br />

geäußert, die eine Bandbreite von Überschätzung bis Unterschätzung umfasst.<br />

Das Luftverkehrsaufkommen in Berlin werde überschätzt, weil z.B. vorhandene<br />

Kapazitäten anderer Flughäfen wie Leipzig/Halle oder Stendal, die Entwicklung<br />

der Eisenbahntechnik oder von Kommunikationstechnologien nicht<br />

berücksichtigt worden seien. Der Anteil am Nachtflugbetrieb seien zu hoch<br />

eingeschätzt, die Entwicklung <strong>des</strong> Bruttoinlandsproduktes und der<br />

Bevölkerungsrückgang seien nicht eingestellt worden.<br />

Von anderer Seite wurde bemängelt, dass die vorgelegte Prognose M 1 von zu<br />

niedrigen Zuwachsraten ausgehe, da das Passagieraufkommen nach den<br />

neusten Prognosen erheblich ansteige. Es wurde auch vorgetragen, dass die<br />

Verkehrsprognose veraltet und unrealistisch sei. Die Funktion <strong>des</strong> Flughafens<br />

als Luftdrehkreuz, die Wirtschaftlichkeit und die Effekte für die Region Berlin-<br />

Banden burg werden bestritten.<br />

Daher wird die Erstellung einer neuen und unabhängigen Verkehrsprognose<br />

gefordert.<br />

Die Anhörung <strong>zum</strong> Thema Verkehrsprognose hat ergeben, dass der<br />

vorgelegten Verkehrsprognose M 1 plausible Annahmen zugrunde lagen und<br />

sie dem Stand der Wissenschaft entspricht. Es wurde glaubhaft dargelegt, dass<br />

die vorgelegte Verkehrsprognose den rechtlichen Anforderungen an eine<br />

Luftverkehrsprognose entspricht. Das Luftverkehrsrecht enthält insoweit keine<br />

fachlichen und methodischen Vorgaben. Eine Verkehrsprognose muss<br />

allgemein mit den im Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Erkenntnismitteln<br />

und unter Beachtung der für die Verkehrsentwicklung erheblichen Umstände<br />

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