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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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efindlichen Menschen, Geräusche bei Einbrüchen und Überfällen,<br />

Alarmsignale von Rettungsfahrzeugen usw. unter Umständen nicht mehr<br />

wahrgenommen werden können, werden seitens der TdV nicht geteilt.<br />

Nach den Erkenntnissen aus den lärmphysikalischen Untersuchungen würden<br />

die durch Fluglärm hervorgerufenen Kommunikationsstörungen nicht das<br />

Ausmaß erreichen, dass eine Gefährdung der Sicherheit zu befürchten sei.<br />

Notsignale würden auch weiterhin hörbar sein. Es lägen keine Erkenntnisse von<br />

andern Flughäfen - auch nicht von den heute betriebenen drei Flughäfen - vor,<br />

dass es je zu Problemen bei Notsignalen oder Hilferufen gekommen sei.<br />

Für die Gewährleitung von Sicherheit und Ordnung außerhalb <strong>des</strong><br />

Flughafengelän<strong>des</strong> ist nicht der Betreiber <strong>des</strong> Flughafens zuständig. Diese ist<br />

daher auch nicht Bestandteil <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens.<br />

3. Militärische Nutzung<br />

Einwender und Betroffene weisen darauf hin, dass im Kriegsfall besondere<br />

Gefahren für die Anwohner eines Luftdrehkreuzes bestünden, denn in<br />

Krisenzeiten seien Flughäfen ein besonderes Ziel bei militärischen<br />

Auseinandersetzungen. Die Lage im dicht besiedelten Gebiet sei <strong>des</strong>halb<br />

nachteilig.<br />

Die TdV führen dazu aus, dass eine militärische Nutzung von Seiten der<br />

Vorhabensträger nicht vorgesehen sei, jedoch im Spannungs- oder<br />

Verteidigungsfall nicht auszuschließen wäre. Der Ausbau <strong>des</strong> Flughafens<br />

Berlin-Schönefeld erfolge ausschließlich zu zivilen Zwecken.<br />

4. Gesundheit<br />

Eine Beschränkung <strong>des</strong> Luftverkehrs dahingehend, dass keine Flugzeuge aus<br />

Ländern mehr landen dürfen, in denen bestimmte Krankheiten, wie <strong>zum</strong> Beispiel<br />

Malaria, verbreitet sind, ist wegen der national und international garantierten<br />

Freiheit <strong>des</strong> Luftverkehrs rechtlich nicht möglich.<br />

Diese Gefahr muss durch Maßnahmen der zuständigen Behörden bei der Ab-<br />

und Einreise eingedämmt werden.<br />

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