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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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1.3 Untersuchungsrahmen enthält die notwendigen Folgemaßnahmen<br />

nicht<br />

Zum Beispiel von den Verbänden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>büros der anerkannten<br />

Naturschutzverbände (dort Abs. 64) aber auch zahlreichen Einwendern wird<br />

gefordert, dass die Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Ausbau der B 96 alt,<br />

Neubau der A 113 neu, Ausbau der B 96 (und andere wie Ausbau B 179, L 75,<br />

L 402, K 61, K 63) in den Untersuchungsrahmen einbezogen werden müssten.<br />

Diese Maßnahmen stünden in direktem Zusammenhang mit der Planung <strong>des</strong><br />

Vorhabens und seien als Folgemaßnahmen Teil <strong>des</strong> Gesamtprojekts.<br />

Nach Ansicht der TdV stehen die aufgeführten Maßnahmen nicht in<br />

ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben, sondern dienen laut der<br />

jeweiligen Bedarfbegründung der besseren Anbindung an das Stadtgebiet bzw.<br />

der Entlastung der künftig umfahrenen Ortslagen. In die UVS seien aber die<br />

nötigen Anbindungen an die A 113 neu, an die B 96 alt, und die B 96<br />

übernommen worden. Mögliche zusätzliche Belastungen durch Kfz Verkehr<br />

seien aus dem humantoxikologischen Gutachten in die UVS eingeflossen.<br />

Nach Ansicht der Anhörungsbehörde ist der Argumentation der TdV hier zu<br />

folgen. Soweit es sich nicht um notwendige Folgemaßnahmen oder mittelbare<br />

Wirkungen <strong>des</strong> Vorhabens handelt, müssen diese Vorhaben nicht in die LJVS<br />

einbezogen werden.<br />

1.4 Kritik an der Behandlung von Unfall- und Havariegefahren<br />

Viele Einwender und Betroffenen, aber auch einige Träger öffentlicher Belange<br />

kritisieren, dass die Untersuchungen zu den Unfall- und Havariegefahren<br />

unzureichend seien. Es bestehe kein in sich geschlossener Ansatz der<br />

Untersuchung von Störfallproblematiken mit ihren komplexen<br />

Wechselwirkungen und Folgen. Gefahren für die Schutzgüter Oberflächen-<br />

wasser, Boden, Grundwasser und Mensch würden nicht betrachtet. Sie fordern<br />

Störfallszenarien und Betrachtungen zur Katastrophenverhütung und -<br />

minimierung.<br />

Vor allem im Erörterungstermin am 22.11.2002 wurde vom Landkreis Dahme-<br />

Spreewald gefordert, ein umfassen<strong>des</strong> Gutachten anfertigen zu lassen, das<br />

eine Berechnung der zukünftig erforderlichen Ausstattung sowohl mit Rettungs-<br />

als auch mit Katastrophen- und Brandschutzeinrichtungen, sowie einen Weg zur<br />

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