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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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durch die Anordnung der Errichtung und Unterhaltung von Anlagen nach 5 9<br />

Abs. 2 LuftVG oder Vorkehrungen nach 5 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG Bbg<br />

nachteilige un<strong>zum</strong>utbare Wirkungen soweit als möglich auszuschließen. Sind<br />

diese untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar, haben die Betroffenen<br />

einen Anspruch auf Entschädigung in Geld. Ob im Einzelfall ein solcher<br />

Entschädigungsanspruch gegeben ist, kann demnach erst entschieden werden,<br />

wenn feststeht, welche Lärmimmissionen <strong>zum</strong>utbar sind, und ob die<br />

vorgesehenen Anlagen und Schutzvorkehrungen möglich und mit dem<br />

Vorhaben vereinbar sind. Ob dies der Fall ist, kann <strong>zum</strong> gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt noch nicht entschieden werden. Dies gilt beispielsweise für die Frage,<br />

ob gegebenenfalls erforderliche Schallschutzmaßnahmen an<br />

denkmalgeschützten Häusern technisch möglich und im Verhältnis der<br />

eingesetzten Mittel <strong>zum</strong> angestrebten Erfolg verhältnismäßig sind.<br />

Darstellung der Schwerpunkte im Einzelnen<br />

Aus Sicht der Anhörungsbehörde ergeben sich <strong>zum</strong> Sachthema<br />

grundstücksbezogene Betroffen heiten einschließlich<br />

Entschädigung/Umsiedlung/Wertminderung die ’ weiteren nachfolgend<br />

aufgeführten Schwerpunkte:<br />

1. Umsiedlung<br />

Einige von der Umsiedlung Betroffenen und die Vertreter der Gemeinden<br />

Diepensee und Selchow verlangen die Übernahme der Vertragsmodalitäten der<br />

beiden Umsiedlungsverträge in die abschließende Entscheidung, um die<br />

Umsiedlung von der Bindung an den Erfolg der Privatisierung zu lösen. Sollte<br />

die Privatisierung scheitern, kündigten einige Betroffene schon jetzt<br />

Schadensersatzansprüche wegen der bisher schon eingetretenen Nachteile an.<br />

Außerdem müsse sichergestellt sein, dass die Umsiedlung vor Beginn der<br />

Baumaßnahmen abgeschlossen ist.<br />

Das Amt Schönefeld und die Gemeinde Waltersdorf verlangen die<br />

Einbeziehung der Ortsteile Kienberg, der Siedlung Hubertus und von besonders<br />

stark betroffenen Grundstücken am Bohnsdorfer Weg in die Umsiedlung und die<br />

rechtliche Gleichstellung mit Diepensee und Teilen von Selchow.<br />

Die Gemeinde Blankenfelde fordert die Umsiedlung der gesamten Gemeinde,<br />

die Gemeinde Schulzendorf die Umsiedlung der Einwohner in der Schutzzone<br />

2 (Siedlung Eichberg) nach Fluglärmgesetz, wenn das Vorhaben realisiert wird.<br />

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