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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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gelegen, an dieser Stelle auch auf die für das Vorhaben streitenden Argumente<br />

hinzuweisen, nämlich<br />

die Entlastung der in den Einwirkungsbereichen der Flughäfen Tegel<br />

und Tempelhof wohnenden und zeitweise sich aufhaltenden<br />

Menschen, einschließlich der Schüler, Kindergartenkinder, Patienten<br />

von Krankenhäusern und Pflegeheimen etc.;<br />

die Reduzierung der Umweltbelastung im Umfeld der Flughäfen Tegel<br />

und Tempelhof;<br />

.<br />

die Befriedigung der steigenden Nachfrage nach<br />

Luftverkehrsleistungen im Aufkommensgebiet Berlin/Brandenburg;<br />

die Verbesserung der Luftverkehrsinfrastruktur im Ballungsraum<br />

Berlin/Brandenburg;<br />

die positiven wirtschaftlichen Effekte, insbesondere für den<br />

Arbeitsmarkt und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen in der<br />

Region.<br />

Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Brandenburgische Landtag sowie<br />

die beiden Lan<strong>des</strong>regierungen haben - jeweils vorbehaltlich <strong>des</strong> <strong>Ergebnis</strong>ses<br />

<strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens- einen dahingehenden politischen Willen<br />

mehrfach <strong>zum</strong> Ausdruck gebracht. Die Planfeststellungsbehörde wird darüber<br />

entscheiden, ob diese und alle weiteren für das Vorhaben sprechenden Gründe<br />

nach Abwägung mit den gegen das Vorhaben sprechenden Belangen<br />

überwiegen.<br />

Dies vorausgeschickt ist als Fazit <strong>des</strong> <strong>Anhörungsverfahrens</strong> festzuhalten, dass<br />

das Vorhaben mit spürbaren Belastungen einer Vielzahl von Menschen,<br />

Betrieben, Vereinen und sonstigen Einrichtungen, Beschränkungen der<br />

Entwicklung angrenzender Gemeinden sowie umfangreichen Eingriffen in die<br />

Umwelt verbunden ist. Der überwiegende Teil der Träger öffentlicher Belange,<br />

der anerkannten Naturschutzverbände und sonstigen Stellen sowie zahlreiche<br />

Einwender haben die Notwendigkeit eines neuen, dem Verkehrsbedarf der<br />

Region und den technischen Anforderungen der Luftfahrt gerecht werdenden<br />

Flughafens anerkannt, den Standort Schönefeld jedoch - teilweise vehement-<br />

abgelehnt. Wesentlicher Ansatzpunkt dieser Kritik war, dass der Standort<br />

ungeeignet sei. Dazu wurde auf das <strong>Ergebnis</strong> <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens<br />

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