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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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die Übernahme der Schutzziele, die im Staatsvertrag zwischen der BRD<br />

und der Schweiz zur Regelung der An- und Abflüge vom Flughafen Zürich<br />

Klothen über das Gebiet <strong>des</strong> Süd-Schwarzwal<strong>des</strong> vereinbart wurden,<br />

die Überprüfung der Berechnungen und Darstellungen <strong>des</strong> Gutachtens M<br />

2 1<br />

die gesonderte Darstellung der Verteilung der Flugbewegungen je<br />

Betriebsrichtung,<br />

die Einbeziehung der Lärmgrenzwerte der WHO,<br />

die Betrachtung der Zeitscheibenproblematik.<br />

Folgende Grenzwerte für Umsiedlung, Schallschutzmaßnahmen und<br />

Entschädigung werden von der FLK vorgegeben:<br />

65 dB(A) Leqe) am Tag und<br />

55 dB(A) Leq(3) in der Nacht<br />

60 dB(A) Leqe) am Tag und<br />

55 dB(A) Leq(3) in der Nacht<br />

55 dB(A) Leq(3) am Tag und<br />

45 dB(A) Leqe) in der Nacht<br />

Umsiedlung<br />

wahlweise Umsiedlung oder<br />

Schallschutzmaßnahmen und<br />

Entschädigungen für die Beeinträchtigung<br />

im Außenwohnbereich<br />

Schallschutzmaßnahmen und<br />

Entschädigungen für die Beeinträchtigung<br />

im Außenbereich<br />

Vom TdV wird die Einhaltung der o.g. Lärmpegel abgelehnt.<br />

Insbesondere die Nachtlärmbelastung und die gesundheitlichen Folgen <strong>des</strong><br />

Nachtfluglärms sind nach Ansicht der FLK neu zu bewerten.<br />

Für die Nacht werden folgende Werte gefordert:<br />

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