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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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...................... Ein etwaiger Wegfall einer bisher von ihm genutzten<br />

...................... stelle daher keinen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb dar.<br />

Hinsichtlich der Einwendung <strong>des</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde im Rahmen<br />

der Erörterung seitens der TdV zunächst vorgetragen, dass die erwartete<br />

Lärmbelastung auf die Nutzung <strong>des</strong> Büros und insbesondere <strong>des</strong> Computers<br />

keine Auswirkungen habe, da die Planfeststellungsbehörde in den betroffenen<br />

Gebieten Lärmschutzmaßnahmen anordnen werde, die die erforderliche Ruhe<br />

zur Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gewährleisten würden. Im Rahmen eines<br />

später von den TdV nachgereichten Gutachtens wurde vorgetragen, dass für<br />

den Immissionsort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . für den Prognosefall 20XX Mitteilungspegel von<br />

Leq3 565 dB(A) tags und Leq3 50,l dB(A) nachts zu erwarten seien. Die Ist-<br />

Belastung betrage 50,2 L,,, db(A) tags und 44,5 L,,, dB(A) nachts. Das<br />

Außenkriterium für Lärmminderungsmaßnahmen 62 L,,, dB(A) werde in beiden<br />

Fällen nicht erreicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Vorbringens von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hat die<br />

Anhörungsbehörde nachgefragt, ob . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

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