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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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14 e.dis Energie Nord AG<br />

Die e.dis Energie Nord AG als Rechtsnachfolger der MEVAG Märkische<br />

Energieversorgung AG hält eine Abstimmung hinsichtlich <strong>des</strong> Standortes <strong>des</strong><br />

Umspannwerkes ,,Schönefeld Wohnungsbau“ für dringend erforderlich, da aus<br />

Sicht der e.dis unabhängig von dem hiesigen Vorhaben keine unternehmens-<br />

eigene Notwendigkeit <strong>zum</strong> Ersatz bzw. Versetzen <strong>des</strong> Umspannwerkes<br />

bestehe. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anbindung <strong>des</strong> Flughafens an<br />

das Umspannwerk bzw. an das bestehende Netz im Norden als zweiter<br />

Einspeisepunkt möglich, jedoch bisher nicht geplant gewesen sei.<br />

Für die TdV ist ein zweiter Einspeisepunkt aus Sicherheitsgründen zwingend<br />

notwendig, ggf. würden aus Sicht der TdV Planänderungen erforderlich.<br />

Vorkehrungen, die Ausgleichsströme zwischen den beiden vorgelagerten<br />

speisenden Netzen ausschließen, sagen die TdV zu.<br />

15 EWE Energiewerke Weser-Ems AG<br />

Die EWE Energiewerke Weser-Ems AG weist auf die aus ihrer Sicht falsche<br />

Zuordnung einer Erdgasleitung zur EWE AG in den Unterlagen hin und fordert<br />

einen Abgleich mit den von ihr übergebenen Bestandsplänen.<br />

16 . WINGAS GmbH<br />

Aus Sicht der WINGAS GmbH bestehen keine Bedenken gegen das<br />

Ausbauvorhaben. Die weitere Planung der Erdgasfernleitungen werde dem<br />

Ausbau <strong>des</strong> Flughafens angepasst.<br />

17 . Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband und die Dahme-<br />

Nuthe Wasser- und Abwasserbetriebsgesellschaft mbH<br />

Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband und die Dahme-Nuthe<br />

Wasser- und Abwasserbetriebsgesellschaft mbH (MAWV/DNWAB) weisen<br />

darauf hin, dass sie aufgrund ihres Versorgungsauftrages und <strong>des</strong><br />

Brandenburgischen Wassergesetzes nach dem Belegenheitsprinzip die<br />

einzigen Anbieter von Trinkwasser seien. Die vorgesehene Einspeisung von<br />

Trinkwasser aus Berlin lehnen sie ab, ein zweites unabhängiges<br />

Trinkwasserversorgungssystem sichern sie zu.<br />

Lt. MAWV liegt kein Antrag <strong>des</strong> TdV auf Befreiung vom Anschluss- und<br />

Benutzungszwang vor und ein entsprechender Antrag würde auch<br />

zurückgewiesen werden.<br />

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