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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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5. Wirtschaft<br />

Die Befürchtungen seitens der Einwender, dass es eine Umnutzung<br />

bestehender Wohn- bzw. Naherholungsflächen zu gewerblich genutzten<br />

Flächen geben wird, konnte durch die Vorhabensträger nicht ausreichend<br />

entkräftet werden. Die Annahme, dass das künftige Verkehrsaufkommen ohne<br />

wesentliche Beeinträchtigungen der Um weltbelange abgewickelt werden kann,<br />

widerlegt die Umnutzungsbefürchtung nicht. Allerdings kann die Umnutzung von<br />

Gebieten nur in Planungsverfahren auf Ebene der Bauleitplanung festgelegt<br />

werden.<br />

6. Sonstige Beeinträchtigungen im Beruf<br />

Vereinzelt wird von Einwendern und Betroffenen allgemein eine nicht näher<br />

bezeichnete Existenzgefährdung sowie eine Einschränkung im Beruf beklagt.<br />

Insbesondere befürchtet ein Toningenieur eine Einschränkung seiner<br />

beruflichen Tätigkeit durch Hörschädigung beziehungsweise ein gehbehinderter<br />

Einwender negative Auswirkungen auf seine berufliche Tätigkeit, da auf ihn im<br />

Falle einer Planrealisierung neben therapeutischen Terminen auch<br />

Terminabsprachen wegen Baumaßnahmen zukämen.<br />

Außerdem wurde die Befürchtung geäußert, dass die Arbeitsplätze der<br />

jeweiligen Einwender aus verschiedenen Gründen verloren gehen könnten, <strong>zum</strong><br />

Beispiel dadurch, dass Arbeitgeber ihre Betriebsstätten aufgrund der mit dem<br />

Flughafenausbau verbundenen Lärm- und Schadstoffbelastung an einen<br />

anderen Ort verlegen könnten und die Arbeitnehmer dieser Betriebsverlagerung<br />

beispielsweise aufgrund der Unverkäuflichkeit ihrer Wohngrundstücke nicht<br />

folgen könnten. Als weiterer Grund für eine Gefährdung <strong>des</strong> Arbeitsplatzes wird<br />

unter anderem ausgeführt, dass die Kinderbetreuung durch eine bereits kranke<br />

Person, die keinem weiteren Lärm ausgesetzt werden könne, wegfalle.<br />

Die TdV haben dazu wie folgt Stellung genommen:<br />

Einer Gesundheitsschädigung durch Lärmeinwirkungen sei durch<br />

entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu begegnen.<br />

Hinsichtlich eines möglichen Standortwechsels von Betriebsstätten wiesen die<br />

TdV darauf hin, dass das Recht auf einen bestimmten Arbeitsplatz<br />

grundrechtlich nicht geschützt sei.<br />

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