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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Erkrankungen wie Asthma, Allergien, Pseudokrupp, Lebererkrankungen,<br />

Schilddrüsenerkrankungen, Herz- und Tumor-erkrankungen und<br />

Schleimhautblutungen zu beobachten seien. Es seien schon 560 Probanden<br />

untersucht und 1200 Proben genommen worden (Erörterungstermin am<br />

14.8.2001).<br />

Die TdV lehnen die Durchführung einer GVU über das lärmmedizinische und<br />

humantoxikologische Gutachten hinaus ab. Eine gesetzliche Grundlage bestehe<br />

zur Zeit nicht. Innerhalb <strong>des</strong> Scopingverfahrens sei eine solche Möglichkeit<br />

diskutiert und verworfen worden - <strong>zum</strong>al nach Aussagen der zuständigen<br />

Senatsverwaltungen und Ministerien auch keine Vorbefunde vorlägen. Die<br />

Untersuchung von Langzeitauswirkungen sei dem Bereich der<br />

Grundlagenforschung zuzurechnen, die nicht im Rahmen einer UVS geleistet<br />

werden muss. Das Material aus den Fachgutachten reiche für eine<br />

Risikoabwägung aus - <strong>zum</strong>al Teile einer GVU, wie die Analyse der<br />

Vorbelastung und die Erhebung und Bewertung der Zusatzbelastung, in den<br />

Gutachten vorhanden seien. Die nach Kobusch, Fehr und Serwe<br />

vorgeschriebenen Schritte der GVU seien so weit wie möglich und erforderlich<br />

durchgeführt worden. Es sei auch schwierig eine geeignete Methodik zu<br />

entwickeln (Erörterungstermine am 14.08.2001; 13.08.2001; 17.07.2001;<br />

06.07.2001 usw.).<br />

Nach Ansicht der Anhörungsbehörde liegt hier keine Lücke in der WS vor. Eine<br />

gesetzliche Verpflichtung der Td V eine solche Unterlage vorzulegen existiert<br />

tatsächlich nicht. Grundlagenforschung ist innerhalb einer WS nicht zu<br />

betreiben. Die UVP ist kein Suchverfahren.<br />

2.1.6 Feinstäube PM 2,5 nicht untersucht<br />

Von Einwendern und Betroffenen wird die Untersuchung auch von Mikro-<br />

Partikeln unter 2,5 Mikrometer gefordert. Diese Partikel führen nach neuesten<br />

Untersuchungen wahrscheinlich zu einem höheren Risiko für chronische<br />

Bronchitis. Die UVS enthalte dazu keine Aussagen.<br />

Die TdV wenden ein, dass für die Erfassung und Bewertung von Feinstäuben<br />

unter PM 2,5 noch keine ausreichenden Erfahrungen für eine zuverlässige<br />

Prognose vorlägen. In der EU-Richtlinie 90/30/EG seien nur Grenzwerte für PM<br />

10 Partikel genannt.<br />

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