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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Innenbereich<br />

Außenbereich<br />

L max<br />

52 dB(A) am Ohr<br />

<strong>des</strong> Schlafenden,<br />

L eqw<br />

30 dB(A) bis 32 dB(A)<br />

Die Umrechnung von einem Innenpegel von 60 dB(A) auf einen Außenpegel bei<br />

gekipptem Fenster von 75 dB(A) sei unrealistisch, weil der Dämmwert von<br />

gekippten Fenstern deutlich niedriger als 15 dB(A), eher in der Größenordnung<br />

von 10 dB(A), liege. Zu berücksichtigen sei außerdem die besonders<br />

problematische Bausubstanz, bei der ein Regeldämmwert von gekippten<br />

Fenstern von 15 dB(A) im Zweifel nirgends zutreffend sei, sondern die<br />

tatsächlichen Dämmwerte deutlich darunter lägen. Das Nachtschutzgebiet sei<br />

<strong>des</strong>halb zu klein ausgewiesen.<br />

Von der FLK wird eine ergänzende Begutachtung der tatsächlichen<br />

Dämmwirkung gekippter Fenster in dem fraglichen Gebiet und der<br />

Lärmwirkungen auf die Nachtruhe durch Sachverständige, die mit dem aktuellen<br />

Stand der Lärmwirkungsforschung vertraut und neuen Erkenntnissen<br />

gegenüber aufgeschlossen sind, gefordert.<br />

Die Forderung der FLK nach einer Übernahme der Kosten für Unterhaltung und<br />

Reparatur der einzubauenden Lüftungseinrichtungen durch die Vorhabensträger<br />

wird von den TdV zurückgewiesen.<br />

29 . Deutsche Wetterdienst<br />

Der Deutsche Wetterdienst hat keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.<br />

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