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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Als Reaktion auf die <strong>Stellungnahme</strong>n der naturschutzfachlichen Träger<br />

öffentlicher Belange und der Einwender und Betroffenen, die diese Planung in<br />

einem sensiblen FFH-Vorschlagsgebiet kritisieren, haben die TdV einen<br />

Veränderungsentwurf zur Verträglichkeitsuntersuchung vorgelegt. Dieser<br />

Veränderungsentwurf sieht eine Optimierung der Maßnahmen im<br />

naturschutzfachlichen Bereich vor. Die Einleitstelle soll aus dem FFH-<br />

Vorschlagsgebiet heraus verlegt werden, auf bestimmte Böschungserhöhungen<br />

und die Faschinen soll verzichtet werden, der Durchlass an der B 96 soll<br />

fischottergerecht gestaltet werden, ein Min<strong>des</strong>tabfluss von 33 I/s sichergestellt<br />

.<br />

werden. Hinsichtlich der Grundberäumung wird die<br />

Planfeststellungsbedürftigkeit der Maßnahmen anerkannt. Auf diesen<br />

Veränderungsentwurf bezieht sich die nachgereichte <strong>Stellungnahme</strong> <strong>des</strong> MLUR<br />

vom 20.04.2001.<br />

Eine entsprechende Planänderung ist bisher jedoch nicht beantragt worden, so<br />

dass zur Zeit noch vom ursprünglich Beantragten auszugehen ist.<br />

Wie bereits ausgeführt, ist die Entwässerung über den ökologisch sehr<br />

hochwertigen Glasowbach von viele Trägern öffentlicher Belange und vielen<br />

Einwendern kritisiert worden (z.B. MLUR, Lan<strong>des</strong>umweltamt Brandenburg, Amt<br />

für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen, Lan<strong>des</strong>büro der anerkannten<br />

Naturschutzverbände, Grüne ’ Liga , die ’ Verbände der Berliner<br />

Lan<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landkreis Teltow-Fläming, etc.). Die<br />

Ausbaumaßnahmen aber auch die Einleitung von reststoffbelasteten Wässern<br />

selbst führe zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Gebiets. Eine ungenügende<br />

Reinigung der Niederschläge wird vor allem hinsichtlich der<br />

Enteisungsmittelverunreinigungen befürchtet, das Gewässer sei schon stark<br />

vorbelastet, wichtige Organismen könnten absterben (zu dieser Thematik wird<br />

auch auf die <strong>Stellungnahme</strong> <strong>zum</strong> Thema UVP Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

2.2.5 und Schutzgut Oberflächengewässer 2.5.2. und 2.5.3 verwiesen). Das<br />

Lan<strong>des</strong>umweltamt weist darauf hin, dass die Einleitung von mit<br />

Enteisungsmitteln belasteten Wässern nicht genehmigungsfähig sei. Die<br />

Aussage, mit den eingeleiteten Niederschlagswasser sei keine erhöhte<br />

Schadstofffracht zu erwarten, könne nicht nachvollzogen werden. Stoßweise<br />

Belastungen mit hohen CSB-Werten würden sich negativ und nachhaltig<br />

auswirken.<br />

Vermeidungs-, Minderungsmaßnahmen und Alternativlösungen für die<br />

Regenwasserableitungen in den Glasowbach sind daher von sehr vielen<br />

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