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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Stadt Ludwigsfelde bezeichneten, in Ludwigsfelde/Kernstadt und Genshagen<br />

belegenen besonders lärmempfindlichen Objekte zu schützen und<br />

uneingeschränkt betriebsfähig zu halten.<br />

Es sei nicht erkennbar, wie den Ansprüchen <strong>des</strong> Landschaftsschutzes und <strong>des</strong><br />

Trinkwasserschutzes im Bereich Ludwigsfelde Rechnung getragen werden soll.<br />

Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung <strong>des</strong> Projekts, käme eine<br />

Zulassung aus der Sicht der Stadt Ludwigsfelde darüber hinaus nur in Betracht,<br />

wenn insbesondere folgende Forderungen erfüllt würden:<br />

Erstellung einer Gesamtlärmbetrachtung und konkrete Aussagen der TdV<br />

zu den erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen;<br />

Nachweis <strong>des</strong> uneingeschränkten Erhalts <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes<br />

,,Diedersdorfer Heide“ und ,,Großbeerener Graben“, sowie <strong>des</strong> Schutzes<br />

der Trinkwasserschutzzonen bereiche;<br />

Aufnahme der Aufstellung und Wartung von Messstationen auf Kosten der<br />

TdV im OT Genshagen sowie in Ludwigsfelde im<br />

Planfeststellungsbeschluss;<br />

Heranziehung der Werte, die sich unter dem Aspekt ergäben, dass die<br />

Menschen in den sechs verkehrsreichsten Monaten im Sommer bei<br />

Westwindlage einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt seien, wonach sich für<br />

die Ortslage ein Leq3 von 62 dB(A) bis 65 dB(A) und für das<br />

Landschaftsschutzgebiet ein Leq3 von über 64 dB(A) ergäben;<br />

klare Zuordnung der materiellen und finanziellen Belastung hinsichtlich<br />

<strong>des</strong> Katastrophenschutzes an den Flughafenbetreiber; Befreiung der<br />

Kommune von jeglicher diesbezüglicher Beauflagung.<br />

8 . Amtsfreie Gemeinden<br />

81. Amtsfreie Gemeinde Eichwalde<br />

Die amtsfreie Gemeinde Eichwalde lehnt den Ausbau <strong>des</strong> Flughafens<br />

Schönefeld ab, weil sie als bevorzugter Wohnstandort und attraktiver<br />

Erholungsraum durch die zu erwartenden Lärmbelastungen stark betroffen sei.<br />

Die schädlichen Umwelteinwirkungen und störenden Lärmbedingungen würden<br />

eine Entwicklung der Gemeinde verhindern, so dass die Folgen unabsehbar<br />

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