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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Daher sei eine Aktualisierung <strong>des</strong> Flugsicherheitsgutachtens M 21 nachgereicht<br />

worden.<br />

In der Ergänzung <strong>zum</strong> Gutachten M 21 seien entsprechend dem neuesten<br />

Stand der 12. BlmSchV alle Störanlagen im Umkreis <strong>des</strong> Flughafens erfasst<br />

worden. Die Informationen, welche Anlagen als gefährdend einzustufen seien,<br />

seien von den Immissionsschutzämtern eingeholt worden. Zu den gefährdenden<br />

Anlagen zählten u.a. auch das Gaslager in Köpenick, das Tanklager, die<br />

Ammoniakanlage und das Klärwerk Waßmannsdorf. Stromleitungen würden<br />

nicht als Störanlagen im Sinne der 12. BlmSchV angesehen und seien <strong>des</strong>halb<br />

nicht enthalten.<br />

Im Vergleich <strong>des</strong> ursprünglichen Gutachtens M 21 mit der ergänzenden<br />

Betrachtung sei festzustellen, dass sich keine wesentliche Änderung der<br />

Risikowerte ergäbe und nur ein geringer Zuwachs hinsichtlich der Größen der<br />

Risikoflächen zu erkennen sei.<br />

Die TdV haben aufgrund der gesetzlichen Änderung der BlmSchVO eine<br />

ergänzende Unterlage <strong>zum</strong> Gutachten M 21 nachgereicht. Darin sind unter<br />

anderem die von den Einwendern vorgetragenen Einrichtungen als gefährdende<br />

Anlagen in der Umgebung <strong>des</strong> Flughafens enthalten. Damit liegt eine<br />

vollständige Erfassung der gemäß der 12. BlmSchVO geltenden gefährdenden<br />

Anlagen vor, die als Grundlage für die abschließende Entscheidung dient.<br />

13 . Betrachtung <strong>des</strong> Gruppenrisikos<br />

Seitens der Einwender wurde wiederhol-t<br />

kritisiert, das im Gutachten M 21 keine<br />

Betrachtung <strong>des</strong> Gruppenrisikos in der<br />

enthalten sei. Die Betrachtung <strong>des</strong><br />

Abschätzung der Gefährdung nicht aus<br />

Herrn Piers aus Holland verwiesen, in<br />

Industrie, Straßen- und Bahntransport<br />

Umgebung <strong>des</strong> Flughafens Schönefeld<br />

individuellen Risikos allein reiche zur<br />

Es wird insbesondere auf die Arbeit von<br />

der das Gruppenrisiko von chemischer<br />

und Flugwesen untersucht wurde. Die<br />

Einwender forderten in diesem Zusammenhang, dass auch eine Analyse der<br />

Terroranschläge vom 11.09.2001 vorzunehmen sei.<br />

Laut Aussage der TdV ist im Flugsicherheitsgutachten M 21 nur das Einzelrisiko<br />

als zentrale Größe <strong>des</strong> sogenannten ,,Externen Risikos“ ermittelt worden. Um<br />

eine vollständige Abschätzung <strong>des</strong> Risikos vornehmen zu können, hielt die<br />

Anhörungsbehörde es für erforderlich, die Betrachtung <strong>des</strong> Gruppenrisikos von<br />

den TdV nachzufordern. Im Rahmen der Erörterung wurden <strong>des</strong>halb die TdV<br />

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