06.01.2013 Aufrufe

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- Überprüfung der Aufforstungsflächen hinsichtlich ihrer Eignung und<br />

Verfügbarkeit der Maßnahme; hier wird darauf hingewiesen, dass<br />

Altlastenflächen nicht als künftige Waldflächen vorgesehen werden sollen;<br />

- die von den Grundwasserabsenkungen betroffenen Waldeigentümer zu<br />

entschädigen, weil es zeitversetzt zu verstärkten Absterbeerscheinungen<br />

und Zuwachsverlusten in den Waldgebieten komme.<br />

Das AfF führt außerdem aus, dass Aussagen zu Maßnahmen der Wildführung<br />

und <strong>zum</strong> Wildverhalten (fehlende Querungsmöglichkeiten für Tiere) fehlen<br />

würden.<br />

43 . Amt für Immissionsschutz Wünsdorf<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Amtes für Immissionsschutz Wünsdorf (Afl) sollten für<br />

immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Flughafenanlagen<br />

bestimmte Vorbehalte gern. § 74 Abs. 3 VwVfG Bbg in den<br />

Planfeststellungsbeschluss aufgenommen werden. Dies betreffe insbesondere<br />

Anlagen der Energieversorgung sowie das Tanklager. Ein Vorbehalt zur<br />

Durchführung eines gesonderten Genehmigungsverfahrens nach dem<br />

BImSchG durch die Immissionsschutzbehörden komme nicht in Frage. Die<br />

Konzentrationswirkung nach § 9 Abs. 1 LuftVG gelte insoweit nicht. Für diese<br />

Anlagen sei eine Planergänzung im Wege der weiteren Planfeststellung durch<br />

die Planfeststellungsbehörde vorzunehmen. Die Ausklammerung <strong>des</strong><br />

Tanklagers aus dem Planfeststellungsantrag könne einen Abwägungsfehler<br />

bewirken. Eine Prüfung dieser Anlagen müsse daher im Rahmen <strong>des</strong><br />

Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Bisher sei dieses nicht möglich gewesen,<br />

.<br />

da die Antragsunterlagen fur ” ein immissionsschutzrechtliches<br />

Genehmigungsverfahren nicht vorlägen.<br />

Die Art und Weise der Berechnung <strong>des</strong> anlagenbedingten Verkehrs wird vom<br />

Afl kritisiert. Anlagenbedingter Verkehr sei ausschließlich nach der TA Lärm zu<br />

bewerten, da diese wesentlich strengere Grenzwerte als die 16. BlmSchV<br />

enthalte. Eine Überarbeitung der Berechnung für das Afl wurde während der<br />

Erörterung seitens der TdV zugesagt.<br />

Das prognostizierte Verkehrsaufkommen von 3 % Lkw-Anteil (5 Lkw/8<br />

Stunden) in der Nacht wird bezweifelt.<br />

58

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!