06.01.2013 Aufrufe

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die TdV weisen darauf hin, dass hinsichtlich <strong>des</strong> induzierten Verkehrs auf das<br />

übergeordnete Verkehrsnetz ein Fachgutachten erstellt worden sei, <strong>des</strong>sen<br />

Erkenntnisse in die UVS eingeflossen seien. Dabei seien entsprechend der 16.<br />

BlmSchV (Bun<strong>des</strong>immissionsschutzverordnung) alle Straßen, die neu gebaut<br />

oder wesentlich verändert werden, untersucht worden. Des Weiteren seien im<br />

Rahmen der UVS alle Straßen untersucht worden, auf denen eine<br />

Lärmzunahme von 3 dB(A) aufgrund der Verkehrszunahme zu verzeichnen sei.<br />

Eine Ermittlung darüber hinaus sei vom MSWV aufgrund der Regelung der 16.<br />

BlmSchV nicht gefordert worden. Hinsichtlich <strong>des</strong> Problems der Ausweichrouten<br />

sei nur die B 179 als Hauptumleitung in dem Fachgutachten untersucht worden.<br />

Ansonsten sei die Mehrbelastung der gemeindlichen Straßennetze bei Sperrung<br />

der Hauptverkehrsanbindungen aber ein allgemeines Problem, das nicht durch<br />

das Vorhaben ausgelöst werde.<br />

Nach Ansicht der Anhörungsbehörde ist die Vorgehensweise hier<br />

nachvollziehbar dargestellt worden. Es ist zu erwarten, dass auf diese Weise<br />

die entscheidungsrelevanten Umweltauswirkungen auf das weitere Straßennetz<br />

hinreichend beurteilt werden können.<br />

1.6 Das fuel dumping wurde nicht genauer untersucht<br />

Die Verbände <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>büros der anerkannten Naturschutzverbände (dort<br />

Abs. 65 E) monieren, dass die Folgen <strong>des</strong> fuel dumpings auf die Schutzgüter<br />

Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima nicht genauer untersucht<br />

worden seien. Die Thematik ist auch in den Erörterungsterminen mit den<br />

Einwendern und Betroffenen immer wieder angesprochen worden.<br />

Die TdV verweisen hier auf die Ausführungen in Band N Kapitel 4.1, Seite 5 hin,<br />

wo begründet werde, dass nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen aufgrund<br />

<strong>des</strong> fuel dumpings zu rechnen sei. Ergänzend haben die TdV als Anlage zu<br />

ihren Erwiderungen zu den <strong>Stellungnahme</strong>n jeweils eine nähere Beschreibung<br />

und Begründung zu diesem Problem eingereicht. In den Erörterungsterminen<br />

(18.09.2001; 17.08.2001; 11.06.2001; 16.08.2001) wurde zusätzlich ausgeführt,<br />

dass ein Kerosinablass in der Regel nur auf Weisung der DFS, in den dafür<br />

bestimmten Gebieten und nicht über dicht besiedelten Gebiet oder<br />

Trinkwasserschutzzonen erfolge. Die Betriebsanweisung der DFS erlaube ein<br />

Ablassen nur in einer Höhe von 10.000 ft über Grund. Der Flugkapitän habe<br />

zwar das letzte Wort bei der Entscheidung über einen Kerosinablass, aber in<br />

Deutschland sei noch kein Fall aufgetreten, in dem nicht ein bestimmtes Gebiet<br />

390

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!