06.01.2013 Aufrufe

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Im Übrigen führt der TdV aus, dass eine Einzelfallprüfung erforderlich sei, in der<br />

die Voraussetzungen für eine Entschädigung zu prüfen seien.<br />

Die beim Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . gemeldete bewirtschaftete Fläche beträgt . . . . . . . . . Von dieser Zahl<br />

ausgehend beträgt die Flächeninanspruchnahme 7,93 %. Nach den<br />

Ausführungen <strong>des</strong> Amtes im Erörterungstermin könne ein IO %iger<br />

Flächenverlust bei Haupterwerbsbetrieben schon zur Existenzgefährdung<br />

führen. Hier wird die 10% Marke nicht erreicht. Zwar ist nach Auskunft <strong>des</strong><br />

Amtes für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau nicht<br />

auszuschließen, dass weitere, als die dort gemeldeten Flächen <strong>zum</strong> Betrieb<br />

gehören, jedoch wurde im Rahmen <strong>des</strong> <strong>Anhörungsverfahrens</strong> diesbezüglich<br />

nichts vorgetragen. Die in der Rechtsprechung für nachvollziehbar gehaltene<br />

,,Bagatellgrenze“ von 4 % Flächenverlust, die jedoch nicht per se zu einer<br />

Existenzgefährdung führen müsse, ist zwar überschritten, jedoch reichen die<br />

vorgetragenen Inhalte für die Annahme einer Existenzgefährdung nicht aus.<br />

Gleich wohl sind die m dargestellten deutlichen Auswirkungen als<br />

abwägungserhebliche Belange in die Entscheidung der Planfeststellungs-<br />

behörde mit einzustellen.<br />

Bezüglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

aufgrund <strong>des</strong> Lärms, kann sich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nicht auf den Schutz aus Art. 14<br />

GG berufen, da nur das Erworbene geschützt wird und nicht Chancen und<br />

Gewinnerwartungen, die in der Zukunft liegen (s. auch unter 2.1).<br />

Wegen der Auswirkungen <strong>des</strong> Lärms auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wird empfohlen, ein Gutachten zu der Frage<br />

einzuholen, inwieweit sich die durch den Flughafenausbau zu erwartende<br />

zusätzliche Lärmbelastung (denn bereits jetzt sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Lärmeinwirkungen vom Flughafen Schönefeld vorhanden) auf . . . . . . . . . . . . . .<br />

auswirken wird.<br />

Bezüglich<br />

geeignete<br />

entstehen<br />

aktuellen<br />

. . . . . . . . . . . . . . .<br />

der Frage der Grundwasserabsenkung wird empfohlen, durch<br />

Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen<br />

Im Wege <strong>des</strong> Grundwassermonitorings müsste eine Überprüfung der<br />

Gegebenheiten erfolgen. Sollte es gleichwohl zu der von . . . . . .<br />

befürchteten Grundwasserabsenkung kommen und diese nicht<br />

unerhebliche Auswirkungen auf den Betrieb haben, so wäre eine Entschädigung<br />

gern. 5 74 Abs. 2 S. 3 VwVfG Bbg in Betracht zu ziehen.<br />

498

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!