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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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13 . Methodik <strong>des</strong> Gutachtens<br />

Seitens der Fachbehörden wurde die Methodik <strong>des</strong> Technischen Gutachtens<br />

Altlasten (M 20) kritisiert. Das Gutachten genüge nicht den Anforderungen, da<br />

.<br />

die entscheidungserheblichen Gegebenheiten zur Beurteilung der<br />

Umweltgefahren nicht ausreichend dargelegt würden. Eine Bewertung der<br />

Aussagen zur Altlastensituation und der daraus resultierende Handlungsbedarf<br />

hätte nur mit Hilfe nachgereichter Unterlagen vorgenommen werden können.<br />

Insgesamt müsse festgestellt werden, dass bei der Auswertung <strong>des</strong><br />

Technischen Gutachtens Altlasten sowie der nachgereichten Unterlagen<br />

lediglich der Kenntnisstand einer orientierenden Untersuchung erreicht worden<br />

sei.<br />

Es werde erwartet, dass das Technische Gutachten Altlasten die<br />

Altlastensituation so beschreibe, dass sowohl die Gutachter als auch die<br />

zuständigen Behörden eine abschließende Gefährdungsbeurteilung der<br />

Altlastensituation vornehmen könnten und sich daraus dann weitere<br />

Maßnahmen ergeben würden. Auf eine Gefahrenabschätzung der<br />

Altlastenflächen könne aus Sicht der Fachbehörden, <strong>des</strong> MLUR und <strong>des</strong> LUA,<br />

nicht verzichtet werden. Diese soll durch weitere Unterlagen erfolgen. Den<br />

Umweltbehörden seien zwar die Flächen bekannt, jedoch nicht deren Ausmaß<br />

und der Art der Belastung. Eine abschließende Gefährdungseinschätzung sei<br />

somit nicht möglich. Dies sei aber vor weiteren Schritten unbedingt erforderlich.<br />

Die Anhörungsbehörde schließt sich den Ausführungen der Fachbehörden an.<br />

14 . Das IO-Punkte-Programm<br />

Ein weiterer Kritikpunkt ist die nicht erfolgte Abarbeitung <strong>des</strong> in Zusammenarbeit<br />

mit dem LUA festgelegten 10 Punkte-Programms (Pkt. 2.2 <strong>des</strong> Technischen<br />

Gutachtens Altlasten).<br />

Der TdV ist der Meinung, dass dieses Programm nicht mit der Einreichung <strong>des</strong><br />

Antrages abgearbeitet sein müsse, sondern erst <strong>zum</strong> Beginn der<br />

Baumaßnahme. Der TdV sagte im Rahmen der Erörterung für alle Altlasten, die<br />

von Baumaßnahmen betroffen sind oder die im Grundwasserabsenkungstrichter<br />

liegen, die Abarbeitung aller 10 Arbeitsschritte zu.<br />

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