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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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3. Naturdenkmäler<br />

Im Auswirkungsbereich <strong>des</strong> Flughafens befindet sich das FFH-Gebiet<br />

,,BrunnIuch“. Dieser Niedermoorbereich ist als Naturdenkmal geschützt.<br />

Beeinträchtigungen im Sinne <strong>des</strong> § 19 c BNatSchG sind zu erwarten. Die<br />

geplante zeitweise Absenkung <strong>des</strong> Grundwasserspiegels in der Nähe <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes ist nach Meinung <strong>des</strong> MLUR unbedingt zu vermeiden.<br />

In der vorgelegten Verträglichkeitsuntersuchung versichern die TdV, dass keine<br />

Alternativlösungen nach Artikel 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie möglich seien, die<br />

Auswirkungen der Grundwasserabsenkung jedoch durch geeignete<br />

Maßnahmen kompensiert werden könnten. Bei Umsetzung der beschriebenen<br />

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werde das Schutzziel nicht mehr<br />

beeinträchtigt.<br />

Das Benehmen mit dem MLUR könne hergestellt werden, wenn<br />

1 . ein Fachgutachten nachweist, dass weder auf dem Luftweg noch durch<br />

Schadstofffrachten im Wasser erhebliche Beeinträchtigungen<br />

hervorgerufen werden,<br />

2 . eine Prüfung ergibt, dass eine Vermeidung der Grundwasserabsenkung<br />

durch geeignete technische Maßnahmen tatsächlich unmöglich ist,<br />

3 . gefordert wird, dass bereits im Vorfeld Bodenfilter installiert werden,<br />

4 . in einer fachgutachterlichen <strong>Stellungnahme</strong> der Nachweis erbracht wird,<br />

dass in einer Trockenphase genügend Wasser bereitgestellt werden kann,<br />

5 . dargelegt wird, welche wasserrechtlichen Entscheidungen für diese<br />

Maßnahme im Planfeststellungsbeschluss getroffen werden müssen<br />

(Schreiben <strong>des</strong> MSWV vom 20.04.2001).<br />

Von den Einwendern und Betroffenen wird ein Überflugverbot über<br />

Naturdenkmäler, wie <strong>zum</strong> Beispiel das Feuchtbiotop in Gosen gefordert. Diese<br />

Forderung wird von den TdV abgelehnt, da es keine Vorgaben für ein<br />

Überflugverbot über Naturdenkmäler gäbe.<br />

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