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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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sind. Hinsichtlich dieser Betriebe regt die Anhörungsbehörde daher an zu<br />

prüfen, ob über das regelmäßige Schutzziel hinaus zusätzlicher Schallschutz<br />

erforderlich ist.<br />

Die Anhörungsbehörde hat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . betreibt, aufgrund der Tatsache, dass ihr Grundstück offenbar nicht in<br />

einer Kontur mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen liegt, empfohlen,<br />

einen entsprechenden Antrag mit Begründung zu stellen. Damit besteht dann<br />

die Veranlassung, mit dem Gutachter über das Vorliegen eines Sonderfalles zu<br />

sprechen.<br />

Ob eine von Art. 14 GG geschützte Existenzgefährdung hinsichtlich der<br />

Betriebe der Einwender gegeben ist, kann derzeit nicht beurteilt werden und ist<br />

entsprechend den Ausführungen unter 1. ggf. zu einem späteren Zeitpunkt<br />

durch Vorlage von Bilanzen nachzuweisen.<br />

Soweit sich die Einwendungen darauf beziehen, dass die Betriebe durch<br />

schlechte Luftqualität beeinträchtigt würden, geht die Anhörungsbehörde davon<br />

aus, dass eine solche Beeinträchtigung nicht gegeben ist, da<br />

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (vgl. Thema V.).<br />

Die vorbenannten Betriebe erfahren nach Ansicht der Anhörungsbehörde eine<br />

Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben. Ihre Belange sind daher als<br />

erhebliche Belange in die Abwägungsentscheidung in Rahmen der<br />

Planfeststellung einzustellen.<br />

2.4 Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Gewerbebetriebs durch Grundstücksinan-<br />

spruchnahmen<br />

Einwender fürchten eine Gefährdung ihrer Existenz durch die Inanspruchnahme<br />

ihrer Grundstücke, z.B.:<br />

.<br />

Ern Gartenbau betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schrebergärtner und Schrebergartenvereine . . . . . . . . . . . . . wenden ein,<br />

ihre Fläche werde durch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fast vollständig in Anspruch<br />

genommen. Damit seien die Grundlagen <strong>zum</strong> Betrieb <strong>des</strong> Gartenbaugewerbes<br />

genommen und die Existenz gefährdet.<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . betreibt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eine kleine<br />

Gärtnerei. Das Flurstück befinde sich direkt in der Schutzzone vom Bereich der<br />

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