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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Die Anhörungsbehörde nimmt zu den vorbenannten Einwendungen wie folgt<br />

Stellung:<br />

Gesundheitsgefahren durch Lärmein Wirkung sind durch aktive und passive<br />

Schallschutzmaßnahmen auszuschließen (vgl. Thema V) und dort, wo dies<br />

nicht möglich oder untunlich ist, ist ihnen durch die Umsiedlung der Betroffenen<br />

oder die Übernahme <strong>des</strong> Wohngrundstücks bzw. der Arbeitsstätten gegen<br />

Entschädigung zu begegnen. Dies gilt auch, wenngleich unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Besonderheiten <strong>des</strong> Betriebs, für wirtschaftliche Unternehmen.<br />

Außerdem gewährt Art 12 GG im Rahmen <strong>des</strong> Rechts auf freie Wahl <strong>des</strong><br />

Arbeitsplatzes kein definitives Recht auf Bestandsschutz <strong>des</strong> innegehaltenen<br />

Arbeitsplatzes (Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 12, Rn 424).<br />

Im Auftrag<br />

(Leyerle)<br />

Regierungsdirektor<br />

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