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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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- Einbau von schallgedämmten Lüftern für Schlafräume, bei denen<br />

Maximalpegel von 55 dB(A) am Ohr <strong>des</strong> Schläfers nur bei geschlossenen<br />

Fenstern eingehalten werden können;<br />

- Zahlung einer angemessenen Entschädigung für den Fall, dass die<br />

Schallschutzmaßnahmen technisch nicht möglich oder aus anderen<br />

Gründen untunlich sind;<br />

- Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die eingeschränkte<br />

Nutzung der Außenwohnbereiche bei Wohngrundstücken, bei denen eine<br />

Dauerschallbelastung von min<strong>des</strong>tens Leq3 65 dB(A) außen erreicht wird;<br />

- Weitergehende Schallschutzmaßnahmen für besonders schützenswerte<br />

Einrichtungen, wie<br />

-- Schulen<br />

-- Kindergärten und Kindertagesstätten<br />

-- Krankenhäuser<br />

-- Alten- und Pflegeheime<br />

-- Rehabilitationskliniken<br />

sowie in Einzelfällen für besonders Betroffene, wenn dies aus medizinischen<br />

Gründen veranlasst ist.<br />

Darüber hinaus haben die TdV mehrfach betont, dass sie sich weitergehenden<br />

Regelungen der Planfeststellungsbehörde nicht verschließen werden.<br />

Ausgangspunkt für die Beurteilung der Lärmbelastung ist für die<br />

Anhörungsbehörde der Vergleich <strong>des</strong> Istzustan<strong>des</strong> mit dem Prognosehorizont<br />

2OXX, dem das mit dem Antrag angestrebte Verkehrsaufkommen zugrunde<br />

liegt, und der daher die größten Belastungen beschreibt. Am ehesten geeignet,<br />

die für den Prognosehorizont 2OXX zu erwartenden Lärmimmissionen<br />

darzustellen ist die Berechnung nach der modifizierten Anleitung zur<br />

Berechnung (Azß DLR), wie sie im Gutachten M 4.1 - Seite 25 ff. - beschrieben<br />

ist, weil darin auch die neueren, lärmärmeren Flugzeugtypen adäquat<br />

repräsentiert sind und der Halbierungsparameter q=3 Berücksichtigung fand,<br />

der nach überwiegender Auffassung bei hochfrequentierten Flughäfen exaktere<br />

Voraussagen zulässt und einen besseren Vergleich mit anderen Lärmquellen<br />

ermöglicht.<br />

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