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Stellungnahme zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens - BVBB eV

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Auch der Raum, in dem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Musikunterricht erteilt, erscheint erhöht<br />

schutzbedürftig. Die von der ggf. einzubauenden Belüftungsanlage<br />

ausgehenden Geräusche erscheinen dagegen nicht erheblich.<br />

Hinsichtlich der Fachklinik . . . . . . . . sowie <strong>des</strong> Altenheims sind aus Sicht der<br />

Anhörungsbehörde ebenfalls besondere Schallschutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Durch die allgemein im betroffenen Gebiet vorzusehenden Schallschutz-<br />

maßnahmen (vgl. Thema V.) ist eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

. . . . . . . . . . . . nach Ansicht der Anhörungsbehörde nicht zu erwarten.<br />

Ob eine von Art. 14 GG geschützte Existenzgefährdung hinsichtlich der<br />

Betriebe der Einwender gegeben ist, kann derzeit nicht beurteilt werden.<br />

Zu Ansprüchen auf Entschädigung nach Art. 14 GG wird im Übrigen auf die<br />

Ausführungen zu 1. verwiesen.<br />

Die Beeinträchtigungen der Betriebe sind jedoch als abwägungserhebliche<br />

Belange in die Abwägungsentscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

einzustellen.<br />

2.3 Kundenrückgang und Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit<br />

Teilweise machen Einwender geltend, sowohl durch einen Rückgang ihrer<br />

Kunden als auch eine Beeinträchtigung ihrer Arbeitsfähigkeit in ihrer Existenz<br />

gefährdet zu werden.<br />

Beispielsweise haben Arztpraxen eingewendet, dass bereits gegenwärtig<br />

Untersuchungen und Behandlungen (z.B. Hörtests, psychologische Tests,<br />

autogenes Training) aufgrund der Flugzeuggeräusche unterbrochen werden<br />

müssten und bei Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens Patienten abwandern und<br />

Überweisungen von Kollegen ausbleiben würden, was dazu führen würde, dass<br />

die Praxen zu schließen seien. Die medizinische Grundversorgung durch eine<br />

Kinderärztin sei nur mit Schallschutz möglich. Eine Praxis für Physiotherapie<br />

sieht ihre Arbeit gefährdet, da die Lärmeinwirkungen auf Patienten zu erhöhten<br />

Hormonausschüttungen führen würden.<br />

Berufliche Neuanfänge seien einerseits nicht finanzierbar, <strong>zum</strong> Teil komme ein<br />

Umzug auch wegen geltender Zulassungsbeschränkungen für Kinder- und<br />

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