Selbständig integriert? - Institut für Mittelstandsforschung ...
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152<br />
Abb. 12.1.5: Gründung erschwert „durch problem einen Kredit bzw. das nötige Kapital zu bekommen“<br />
Anteil der Zustimmung („trifft zu“ oder „trifft voll und ganz zu“)<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
türkisch<br />
24<br />
italienisch<br />
27<br />
polnisch<br />
19<br />
Frauen<br />
russisch<br />
16<br />
deutsch<br />
8<br />
türkisch<br />
22<br />
italienisch<br />
39<br />
polnisch<br />
Männer<br />
Quelle: Primärerhebung „<strong>Selbständig</strong>e Migrantinnen Nordrhein-Westfalen“; ifm Universität Mannheim<br />
22<br />
Die geringsten Hürden scheinen hierbei Frauen deutscher Herkunft nehmen zu müssen, von denen nur 8% dieses<br />
Problem als schwerwiegend erachten. Unter Personen italienischer Abstammung (unabhängig ob Frau oder<br />
Mann) zeigen sich hingegen die größten Probleme an das benötigte Startkapital zu kommen. Letztgenannter<br />
Befund steht allerdings im Widerspruch zu dem beschriebenen Problem der Bankkreditbeschaffung, welches<br />
ja gerade Italiener/innen weniger häufig als andere betrifft. Dies lässt darauf schließen, dass es ihnen<br />
zwar gelingt, das notwendige Startkapital zu akquirieren, hier<strong>für</strong> aber erhebliche Anstrengungen notwendig<br />
sind. Dies passt durchaus ins Gesamtbild, denn einerseits engagieren sich die Italiener/innen mehrheitlich<br />
im Gastgewerbe (vgl. Kapitel 7.2), welches ein hohes Risiko birgt, andererseits genießen sie einen größeren<br />
Vertrauensvorsprung bei Deutschen und ihren <strong>Institut</strong>ionen als manch andere Migrantengruppe, 199 weshalb sie<br />
möglicherweise ihren Kreditplan auch gegen Bedenken durchsetzen können.<br />
12.2 rechtliche und institutionelle Hürden<br />
Unternehmensgründungen von Ausländern in der Bundesrepublik werden durch spezielle Gesetze geregelt.<br />
Eine wichtige Unterscheidung liegt hierbei zwischen EU-Ausländern und Drittstaatsangehörigen, da letztere<br />
nicht über das freie Niederlassungsrecht verfügen. Einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen und<br />
institutionellen Hürden gibt Kapitel 5.4.<br />
Nachfolgend wird untersucht, in welchem Ausmaß sich Migrantinnen und Migranten aufgrund von formalen<br />
Hürden und institutionellen Regulierungen mit Schwierigkeiten konfrontiert sehen, ein Unternehmen<br />
zu gründen. Zu den Hürden <strong>für</strong> Existenzgründer/innen mag neben der Schwierigkeit eine Genehmigung <strong>für</strong><br />
die Ausübung einer selbständigen Erwerbsarbeit zu erhalten vor allem der damit verbundene bürokratische<br />
Aufwand zählen. Behördengänge, Genehmigungsverfahren, Qualifikationsnachweise und andere institutionelle<br />
Regelungen können den Gründungsprozess entweder ganz unterbinden oder ihn auch behindern. Dies ist auch<br />
eine Frage der Kenntnisse im Umgang mit den Behörden. Es ist davon auszugehen, dass die Akquisition von<br />
„<strong>Institut</strong>ionenwissen“ auch in engem Zusammenhang mit der Aufenthaltsdauer der zugewanderten Gründer/<br />
innen steht 200 (vgl. zudem Kapitel 8.3). Zudem dürften Deutschkenntnisse und häufig auch eine höhere Bildung<br />
die institutionellen Hürden etwas niedriger erscheinen lassen.<br />
199 Schäfer/ Thränhardt 1998.<br />
200 Leicht et al. 2004 und 2005 Allerdings kann die Aufenthaltsdauer nur als Näherungswert <strong>für</strong> bestimmte Kenntnisse dienen, da nicht<br />
<strong>für</strong> alle Ethnien sicher gestellt ist, dass ihr Aufenthalt auch mit dem Erwerb oder gar der Verbesserung der Sprachkenntnisse oder von<br />
<strong>Institut</strong>ionenwissen verbunden ist. Insbesondere bei Bewohnern ethnischer Enklaven ist nicht per se davon auszugehen, dass sie im<br />
sozialen Austausch mit der einheimischen Bevölkerung stehen.<br />
russisch<br />
23<br />
deutsch<br />
17