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Selbständig integriert? - Institut für Mittelstandsforschung ...

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152<br />

Abb. 12.1.5: Gründung erschwert „durch problem einen Kredit bzw. das nötige Kapital zu bekommen“<br />

Anteil der Zustimmung („trifft zu“ oder „trifft voll und ganz zu“)<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

türkisch<br />

24<br />

italienisch<br />

27<br />

polnisch<br />

19<br />

Frauen<br />

russisch<br />

16<br />

deutsch<br />

8<br />

türkisch<br />

22<br />

italienisch<br />

39<br />

polnisch<br />

Männer<br />

Quelle: Primärerhebung „<strong>Selbständig</strong>e Migrantinnen Nordrhein-Westfalen“; ifm Universität Mannheim<br />

22<br />

Die geringsten Hürden scheinen hierbei Frauen deutscher Herkunft nehmen zu müssen, von denen nur 8% dieses<br />

Problem als schwerwiegend erachten. Unter Personen italienischer Abstammung (unabhängig ob Frau oder<br />

Mann) zeigen sich hingegen die größten Probleme an das benötigte Startkapital zu kommen. Letztgenannter<br />

Befund steht allerdings im Widerspruch zu dem beschriebenen Problem der Bankkreditbeschaffung, welches<br />

ja gerade Italiener/innen weniger häufig als andere betrifft. Dies lässt darauf schließen, dass es ihnen<br />

zwar gelingt, das notwendige Startkapital zu akquirieren, hier<strong>für</strong> aber erhebliche Anstrengungen notwendig<br />

sind. Dies passt durchaus ins Gesamtbild, denn einerseits engagieren sich die Italiener/innen mehrheitlich<br />

im Gastgewerbe (vgl. Kapitel 7.2), welches ein hohes Risiko birgt, andererseits genießen sie einen größeren<br />

Vertrauensvorsprung bei Deutschen und ihren <strong>Institut</strong>ionen als manch andere Migrantengruppe, 199 weshalb sie<br />

möglicherweise ihren Kreditplan auch gegen Bedenken durchsetzen können.<br />

12.2 rechtliche und institutionelle Hürden<br />

Unternehmensgründungen von Ausländern in der Bundesrepublik werden durch spezielle Gesetze geregelt.<br />

Eine wichtige Unterscheidung liegt hierbei zwischen EU-Ausländern und Drittstaatsangehörigen, da letztere<br />

nicht über das freie Niederlassungsrecht verfügen. Einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen und<br />

institutionellen Hürden gibt Kapitel 5.4.<br />

Nachfolgend wird untersucht, in welchem Ausmaß sich Migrantinnen und Migranten aufgrund von formalen<br />

Hürden und institutionellen Regulierungen mit Schwierigkeiten konfrontiert sehen, ein Unternehmen<br />

zu gründen. Zu den Hürden <strong>für</strong> Existenzgründer/innen mag neben der Schwierigkeit eine Genehmigung <strong>für</strong><br />

die Ausübung einer selbständigen Erwerbsarbeit zu erhalten vor allem der damit verbundene bürokratische<br />

Aufwand zählen. Behördengänge, Genehmigungsverfahren, Qualifikationsnachweise und andere institutionelle<br />

Regelungen können den Gründungsprozess entweder ganz unterbinden oder ihn auch behindern. Dies ist auch<br />

eine Frage der Kenntnisse im Umgang mit den Behörden. Es ist davon auszugehen, dass die Akquisition von<br />

„<strong>Institut</strong>ionenwissen“ auch in engem Zusammenhang mit der Aufenthaltsdauer der zugewanderten Gründer/<br />

innen steht 200 (vgl. zudem Kapitel 8.3). Zudem dürften Deutschkenntnisse und häufig auch eine höhere Bildung<br />

die institutionellen Hürden etwas niedriger erscheinen lassen.<br />

199 Schäfer/ Thränhardt 1998.<br />

200 Leicht et al. 2004 und 2005 Allerdings kann die Aufenthaltsdauer nur als Näherungswert <strong>für</strong> bestimmte Kenntnisse dienen, da nicht<br />

<strong>für</strong> alle Ethnien sicher gestellt ist, dass ihr Aufenthalt auch mit dem Erwerb oder gar der Verbesserung der Sprachkenntnisse oder von<br />

<strong>Institut</strong>ionenwissen verbunden ist. Insbesondere bei Bewohnern ethnischer Enklaven ist nicht per se davon auszugehen, dass sie im<br />

sozialen Austausch mit der einheimischen Bevölkerung stehen.<br />

russisch<br />

23<br />

deutsch<br />

17

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