Selbständig integriert? - Institut für Mittelstandsforschung ...
Selbständig integriert? - Institut für Mittelstandsforschung ...
Selbständig integriert? - Institut für Mittelstandsforschung ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abb. 7.1.2: Anteil der migranten mit deutscher Staatsangehörigkeit unter den erwerbspersonen<br />
(mikrozensus Nordrhein-Westfalen)<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
türkisch<br />
33<br />
italienisch<br />
6<br />
polnisch<br />
68<br />
russisch<br />
80<br />
in Prozent<br />
türkisch<br />
27<br />
italienisch<br />
5<br />
polnisch<br />
Frauen Männer<br />
80<br />
russisch<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2005 (SUF); eigene Berechnungen ifm Universität Mannheim<br />
Wie sind diese Beobachtungen zu werten?<br />
Während bei den „osteuropäischen“ Frauen (und Männern) die berufliche Stellung als <strong>Selbständig</strong>e offenbar<br />
weniger stark in einem Zusammenhang mit dem Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft steht, sind die türkischstämmigen<br />
<strong>Selbständig</strong>en häufiger eingebürgert als die Gruppe der türkischen Migranten insgesamt. Bei<br />
denjenigen aus Italien ist die Einbürgerung in beiden Erwerbsgruppen vollkommen ohne Belang.<br />
Diese Wertung wird durch die gruppenspezifischen <strong>Selbständig</strong>enquoten gestützt (siehe Kapitel 5.3; Tabelle<br />
5.3.2), nach welcher sich Ausländer insgesamt (!) betrachtet – entgegen der landläufigen Meinung – nicht etwa<br />
weniger sondern häufiger selbständig machen als die Migranten mit deutschem Pass. Diejenigen türkischer<br />
Herkunft bilden diesbezüglich wohl (neben wenigen anderen) eher die Ausnahme.<br />
Bringt ein deutscher Pass Vorteile bei der Gründung?<br />
Hier stellt sich natürlich die Frage, ob ein deutscher Pass Vorteile bei der Gründung oder Führung eines<br />
Unternehmens bringt, denn schließlich verfügen Türken als Drittstaatsangehörige nicht über die gleiche<br />
Niederlassungsfreiheit wie die EU-Bürger/innen (vgl. Kapitel 5.4). Vor dem Hintergrund der relativ niedrigen<br />
<strong>Selbständig</strong>enquote unter der türkischstämmigen Bevölkerung liegt ein aus der Staatsangehörigkeit resultierendes<br />
Hemmnis nahe. Ein krasses Beispiel <strong>für</strong> die „andere Seite“ bilden die Italiener, <strong>für</strong> die es als EU-Bürger,<br />
wie auch <strong>für</strong> die Polen, im Gründungsprozess relativ unerheblich ist, ob sie einen deutschen Pass besitzen oder<br />
nicht. Da sich unter den aus der russischen Förderation stammenden Migrantinnen und Migranten relativ viele<br />
Aussiedler/innen befinden, ist dort natürlich nur eine kleine Minderheit mit der Frage konfrontiert, ob sie die<br />
deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, um hierüber die rechtlichen Voraussetzungen zur Gewerbeausübung<br />
besser erfüllen zu können.<br />
Die Tatsache, dass <strong>Selbständig</strong>e türkischer Herkunft häufiger eingebürgert sind als die übrigen türkischstämmigen<br />
Erwerbstätigen lässt zunächst offen, in welchem Umfang sich die Türkinnen und Türken vor oder nach<br />
der Gründung ihres Unternehmens <strong>für</strong> eine Einbürgerung entscheiden. Aus einer Gegenüberstellung von<br />
Einbürgerungs- und Gründungszeitpunkt (Mikrozensusdaten) ist zu erkennen, dass sich drei Viertel aller türkischstämmigen<br />
Deutschen in Nordrhein-Westfalen bereits vor dem Beginn ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit<br />
haben einbürgern lassen (Tabelle 7.1.3; Anhang). Unter den Frauen sind dies zwei Drittel. Dieses Ergebnis ist aber<br />
dennoch nur sehr bedingt als Hinweis da<strong>für</strong> zu werten, dass die Einbürgerungsentscheidung im Zusammenhang<br />
mit einer geplanten Gründung steht. Denn erstens haben sich auch fast alle anderen Herkunftsgruppen vor<br />
dem Schritt in die <strong>Selbständig</strong>keit einbürgern lassen, und darunter v.a. die (wenn auch wenigen) EU-Bürger/<br />
innen, denen ein deutscher Pass kaum Vorteile im Gründungsprozess verschafft. Zweitens liegt bei der großen<br />
Mehrzahl der Türkischstämmigen der Einbürgerungs- und Gründungszeitpunkt so weit auseinander, dass<br />
eine gründungsbezogene Entscheidung wenig plausibel erscheint. Da es vorwiegend die Jüngeren sind, die den<br />
76<br />
75