Selbständig integriert? - Institut für Mittelstandsforschung ...
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Tab. 5.1.3: Veränderung der Zahl gemeldeter existenzgründungen 2003 bis 2008 in Nordrhein-Westfalen<br />
Nationalität<br />
nach<br />
Herkunftsland<br />
Veränderungen Zahl Existenzgründungen 2003-2008 in %<br />
Entwicklung<br />
%<br />
Frauen männer<br />
Gründungen<br />
abs. 2008<br />
Entwicklung<br />
%<br />
Gründungen<br />
abs. 2008<br />
Deutschland -28,3 23 317 -29,5 56 013<br />
Italien -0,3 294 -11,3 1 063<br />
Polen 779,5 1 935 2 659,7 6 513<br />
Russland 112,5 170 84,2 175<br />
Türkei -1,3 1 072 6,6 4 396<br />
übrige Länder 76,4 3 869 36,0 8 970<br />
Ausländer insg. 89,4 7 340 72,6 21 117<br />
Quelle: IT.NRW ; eigene Berechnungen ifm Universität Mannheim<br />
Diese im Querschnitt bei Italienerinnen und Türkinnen feststellbare Stagnation dürfte sich unter anderem<br />
auch dadurch erklären, dass der wirtschaftliche Aufschwung in den vorangegangenen Jahren zum Beispiel die<br />
Beschäftigungssituation von Ausländer/innen etwas verbessert hat, während sich die Krise in 2009 noch nicht<br />
in den Zahlen niederschlägt. Das Gründungsgeschehen reagiert im Allgemeinen sehr sensibel auf konjunkturelle<br />
Schwankungen, was sich dann teils auch in einer veränderten Zahl an Schließungen bemerkbar macht<br />
(siehe im Folgenden).<br />
Gründungsformen<br />
Welche Art von Unternehmen werden von Ausländer/innen gegründet? Grundsätzlich kann es sich bei der<br />
Anmeldung eines Gewerbebetriebes um eine Gründung mit höherer oder geringerer wirtschaftlicher Substanz<br />
handeln. Im allgemeinen werden Betriebsgründungen einer Hauptniederlassung als höherwertig betrachtet. 28<br />
Ihre Zahl ist weit geringer als die der „sonstigen Neugründungen“ (siehe auch Abb. 5.1.4). Zu beachten ist allerdings,<br />
dass es sich bei der Gewerbeanmeldung zunächst noch um eine Absichtserklärung handelt, und oftmals<br />
noch gar nicht abzusehen ist, ob der/die Gründer/in das neue Unternehmen mit oder ohne Beschäftigte<br />
führt. Darüber hinaus kann sich eine Meldung auch auf die Gründung einer Zweigniederlassung bzw. einer<br />
unselbständigen Zweigstelle oder auf eine Erbfolge, Pacht bzw. Kauf sowie auf einen Nebenerwerbsgründung<br />
beziehen.<br />
Fokussiert man nur auf die <strong>für</strong> eine Existenzgründung adäquaten Formen, dann muss zwischen einer „normalen“<br />
Unternehmensgründung, sozusagen als Hauptniederlassung, einer sonstigen Neugründung und einer<br />
Gründung im Kontext von Erbfolge, Pacht oder Kauf unterschieden werden. Hier zeigen sich herkunftsspezifisch<br />
beträchtliche Abweichungen. Einer Gründung im Zuge von Erbfolge, Pacht oder Kauf schreibt bspw. Blechinger<br />
(2006) eine i.d.R. geringere Innovationskraft zu, weil die <strong>Selbständig</strong>en hierbei keine gänzlich neue Geschäftsidee<br />
umsetzen und zudem einige klassische Eigenschaften des Unternehmens, wie den Wirtschaftszweig, Standort<br />
usw. übernehmen. 29 Häufig werden insbesondere Gaststätten oder Einzelhandelsgeschäfte u.ä. im Rahmen<br />
einer Pacht oder durch Kauf etc. übernommen. Daraus erklärt sich, dass insbesondere die Gründer aus dem<br />
Mittelmeerraum bzw. aus Italien oder der Türkei diese Unternehmensformen wählen (Abb. 5.1.4).<br />
28 Als Betriebe mit wirtschaftlich größerer Substanz werden neben solchen die angeben, künftig einen Beschäftigten einstellen zu<br />
wollen, auch solche Unternehmen bezeichnet, die zu einer Eintragung ins Handelsregister oder in die Handwerksrolle führen.<br />
29 Blechinger 2006, S. 4.<br />
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