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Die Agyptische Religion

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Das Totenwesen der alteren Zeit und des neuen Reiches. 139<br />

gefallen, die Speisen, die man dem Verstorbenen wunschte,<br />

in orientalischer Ubertreibung als tausend Brote, tausend<br />

Kriige Bier, tausend Ochsen, tausend Gdnse und tausend von<br />

allen reinen guten Dingen zu bezeichnen, aber das waren eben<br />

Wunsche, deren Hersagen nichts lrostete. Fur gewohnlich<br />

werden die Hinterbliebenen auf den Opferstein vor der<br />

Scheintur einige Brote niedergelegt und ihn rnit Wasser be-<br />

gossen haben; wenn sie dann an besonders groflen Festtagen<br />

etwa noch Fruchte und eine Rinderkeule dazufugten, so<br />

werden sie gedacht haben, sie hatten ihre Pflicht genugend<br />

erfiillt. Auch die lange 1,istc der Speisen, die man gern neben<br />

den Bildern der schmausenden Toten niederschrieb, mit ihren<br />

funferlei Sorten Wein und den vierzehn Sorten Kuchen und<br />

den zehn Sorten Fleisch hat gewiB nur als frommer Wunsch<br />

gedient 6).<br />

In jenen groijen Grabern des alten Rkiches, von denen ich<br />

oben sprach, ist dies offenbar anders geworden, das zeigt<br />

schon die Zahl der einfachen, hoheren und obersten Toten-<br />

priester, die in ihnen aufgefuhrt werden. Wo ein so grofles<br />

Personal (im Grabe des Mereruka zahle ich 47 Totenpriester)<br />

rnit dem Darbringen der Opferspeisen beschaftigt war, muBte<br />

auch die Xenge des Dargebrachten im Verhalhis dazu<br />

stehen. Augenscheinlich hatte auch hier das Vorbild der<br />

Konige, die bei ihren Pyramiden zahlreiche vornehme Leute<br />

als Totenpriester beschaftigten, zur Nachahmung gefuhrt.<br />

Das alte gesunde Verhaltnis, daiJ Sohne und Enkel fur das<br />

Grab sorgten, war nicht mehr zu halten; diese vornehmen<br />

Leute hatten selbst zu vie1 andere Pflichten, als dafl sie sich<br />

noch der regelmaBigen Pflege eines Grabes unterziehen konnten.<br />

So blieb denn nichts ubrig, als die Pietat beiseite zu setzen<br />

und durch ein geschaftliches Verhaltnis fur die Verstorbenen<br />

zu sorgen. Man schlofl mit einzelnen Verwandten oder<br />

Rediensteten der Familie oder auch wohl rnit fernstehenden<br />

Personen einen Vertrag ab, durch den man ihnen bestimmte<br />

Aclrer oder Einkunfte als Eigenturn ubergab; dafur ver-<br />

pflichtetensie sich, dieOpfer fur denverstorbenenzu bestreiten,<br />

die notigen Zercmonien zu erledigen und das Grab instand zu<br />

halten. <strong>Die</strong>se Totenpriester bildeten dann bei groijen Griibern<br />

eine Genossenschaft rnit bestimmten Rangunterschieden und<br />

eigenen Statuten.<br />

Auch hier kann man ubrigens beobachten, wie die von<br />

den Groijen eingefuhrte Sitte sich bald auch unter den ge-<br />

ringeren Standen verbreitet, und ein Mann, der selbst nur<br />

ein Totenpriester ist, hat uns eine Tafel hinterlassen 7), auf<br />

6) Sie konnte etwa van den Privaten aus Konigsgrabern uber-<br />

nommen sein. 7) Berlin 14108.

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