33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2647<br />
Birgit Homburger<br />
wieder, in der vieles unvollkommener ist als sonst und<br />
damit Anlaß zu Eingaben an den Petitionsausschuß<br />
gibt.<br />
Der Petitionsausschuß ist nicht etwa ein Überausschuß,<br />
wie das hier heute schon gesagt wurde, aber er<br />
ist — im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen des<br />
Deutschen <strong>Bundestag</strong>es — fachübergreifend tätig.<br />
Schließlich kommen Petitionen aus der Bevölkerung<br />
aus allen Sachbereichen, und damit hat sich der <strong>Bundestag</strong><br />
zu befassen.<br />
Die große Anzahl von Auskunftsersuchen, bloßen<br />
Mitteilungen und Meinungsäußerungen ohne materielles<br />
Verlangen, die an den Petitionsausschuß gerichtet<br />
sind, gibt Veranlassung, aus unserer Sicht auch<br />
an dieser Stelle erneut zu verdeutlichen, mit welchen<br />
Anliegen man sich an den Petitionsausschuß wenden<br />
kann:<br />
Art. 17 des Grundgesetzes legt fest, daß jeder das<br />
Recht hat, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen<br />
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden" an den<br />
<strong>Bundestag</strong> zu wenden. Bitten sind dabei Forderungen<br />
und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen der<br />
Verwaltung, insbesondere aber auch Vorschläge zur<br />
Gesetzgebung. Beschwerden dagegen sind Beanstandungen,<br />
die sich auf ein Handeln oder Unterlassen<br />
von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen<br />
Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen,<br />
richten. Der Petitionsausschuß kann also nur<br />
im Falle von Bitten und Beschwerden tätig werden.<br />
Ein Problem des Petitionsausschusses besteht nach<br />
wie vor darin, daß Ersuche des <strong>Bundestag</strong>es in Form<br />
von Berücksichtungsbeschlüssen die Bundesregie<br />
rung rechtlich nicht verpflichten können, dem Ersuchen<br />
zu entsprechen. So ist auch dem Be richt 1990 zu<br />
entnehmen, daß einigen Berücksichtigungs- und Erwägungsüberweisungen<br />
an die Bundesregierung im<br />
Berichtsjahr 1990 wieder nicht entsprochen wurde.<br />
Insgesamt gesehen kann aber festgehalten werden,<br />
daß die Bundesregierung den Beschlüssen und Bitten<br />
des <strong>Bundestag</strong>es in der überwiegenden Zahl der Fälle<br />
nachgekommen ist. So wurden im Berichtsjahr 1990<br />
vom <strong>Bundestag</strong> 90 Petitionen zur Berücksichtigung<br />
und 85 zur Erwägung überwiesen. Hiervon wurden<br />
während des Berichtszeitraums 28 Berücksichtigungs-<br />
und 5 Erwägungsfälle positiv erledigt. In 5 Berücksichtigungs-<br />
und 17 Erwägungsfällen wurde dem<br />
Anliegen nicht entsprochen. In den weiteren Fällen ist<br />
noch nicht abschließend entschieden.<br />
Dies zeigt nach Meinung der FDP, daß die - Bundesregierung<br />
durchaus Respekt vor der Arbeit des Petitionsausschusses<br />
hat. Es zeigt aber auch, daß es nach<br />
wie vor verbesserungswürdig ist, in welcher Weise die<br />
Bundesregierung den Bitten und Ersuchen des Petitionsausschusses<br />
bzw. den daraus folgenden Beschlüssen<br />
des <strong>Bundestag</strong>es nachkommt.<br />
Dies ist von besonderer Bedeutung, da es sicherlich<br />
Eingaben an den Petitionsausschuß gibt, die nicht von<br />
großem öffentlichen Interesse sind. Gleichwohl sind<br />
sie für den Petenten von herausragender Bedeutung,<br />
und jede Bürgerin und jeder Bürger haben den Anspruch<br />
und das Recht, mit ihren persönlichen Nöten<br />
und Sorgen vom Petitionsausschuß ernst genommen<br />
zu werden.<br />
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD<br />
und der PDS/Linke Liste)<br />
Wir sollten auch weiter, wie es bisher der Fall ist,<br />
deutlich machen, daß die Anliegen der Petenten unsere<br />
Anliegen sind. Indem wir das tun, ermuntern wir<br />
die Menschen, mit ihren Sorgen und Nöten zum Petitionsausschuß<br />
zu kommen. Dies ist nicht nur für den<br />
einzelnen in unserer Gesellschaft, sondern auch für<br />
unser Parlament von besonderer Bedeutung; denn die<br />
Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sind ein Spiegel<br />
der Meinungen und Sorgen der Bevölkerung und<br />
können daher dem Parlament als Stimmungsbarometer<br />
dienen.<br />
Einige Beispiele aus der Arbeit des Petitionsausschusses<br />
aus dem Jahr 1990 möchte ich erwähnen,<br />
zunächst einen Fall, bei dem es um die Förderung von<br />
Ersatzmethoden für Tierversuche ging.<br />
Nach Auffassung der FDP gilt: Tiere sind Mitgeschöpfe<br />
des Menschen und schmerzempfindliche Lebewesen.<br />
(Bernd Reuter [SPD]: Sehr wahr!)<br />
Um dieser Tatsache gerecht zu werden, ist in den vergangenen<br />
Jahren schon eine Menge passiert: So<br />
wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch die formale<br />
Gleichstellung von Tieren mit Sachen beseitigt und<br />
die Verantwortung des Eigentümers für sein Tier hervorgehoben.<br />
Darüber hinaus wurde das Tierschutzgesetz<br />
im Jahr 1986 novelliert. Dennoch ist damit die<br />
Problematik von Tierversuchen nicht erledigt. Vielmehr<br />
bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, um Tierversuche<br />
weiter einzuschränken.<br />
Die FDP will, daß nur medizinisch unvermeidbare<br />
Tierversuche durchgeführt werden. Daher begrüßen<br />
wir die Arbeit der Zentralstelle zur Erfassung und<br />
Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu<br />
Tierversuchen. Für diese Institution waren, damit sie<br />
ihre Aufgabe wahrnehmen kann, 14 Planstellen vorgesehen.<br />
Inzwischen sollten diese Planstellen aber<br />
nicht mehr gewährt werden. Daher erfolgte eine Petition<br />
dahingehend, daß der Petitionsausschuß sich dafür<br />
einsetzen solle, diese 14 Planstellen zu schaffen,<br />
damit bei dieser Koordinationsstelle des Bundesgesundheitsamts<br />
noch einmal Erkenntnisse und Alternativen<br />
zu Tierversuchen nutzbar gemacht werden<br />
können.<br />
Die vom Petitionsausschuß eingeholte Stellungnahme<br />
des Haushaltsausschusses ergab, daß bisher<br />
zehn Planstellen vorgesehen waren und der Haushaltsausschuß<br />
die vier weiteren Planstellen nicht für<br />
notwendig erachte. Der Petitionsausschuß schloß sich<br />
dieser Meinung nicht an und unterstützte die Forderung<br />
des Bundesgesundheitsamts auf Bewilligung der<br />
in der ursprünglichen Planung vorgesehenen 14 Stellen.<br />
Nach einer Befragung der Bundesregierung bewilligte<br />
diese für das Haushaltsjahr 1991 vier weitere<br />
Planstellen. Das ist ein weiterer Erfolg im Engagement<br />
gegen unnötige Tierversuche, der durch den Peti-