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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2647<br />

Birgit Homburger<br />

wieder, in der vieles unvollkommener ist als sonst und<br />

damit Anlaß zu Eingaben an den Petitionsausschuß<br />

gibt.<br />

Der Petitionsausschuß ist nicht etwa ein Überausschuß,<br />

wie das hier heute schon gesagt wurde, aber er<br />

ist — im Gegensatz zu den anderen Ausschüssen des<br />

Deutschen <strong>Bundestag</strong>es — fachübergreifend tätig.<br />

Schließlich kommen Petitionen aus der Bevölkerung<br />

aus allen Sachbereichen, und damit hat sich der <strong>Bundestag</strong><br />

zu befassen.<br />

Die große Anzahl von Auskunftsersuchen, bloßen<br />

Mitteilungen und Meinungsäußerungen ohne materielles<br />

Verlangen, die an den Petitionsausschuß gerichtet<br />

sind, gibt Veranlassung, aus unserer Sicht auch<br />

an dieser Stelle erneut zu verdeutlichen, mit welchen<br />

Anliegen man sich an den Petitionsausschuß wenden<br />

kann:<br />

Art. 17 des Grundgesetzes legt fest, daß jeder das<br />

Recht hat, „sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen<br />

schriftlich mit Bitten oder Beschwerden" an den<br />

<strong>Bundestag</strong> zu wenden. Bitten sind dabei Forderungen<br />

und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen der<br />

Verwaltung, insbesondere aber auch Vorschläge zur<br />

Gesetzgebung. Beschwerden dagegen sind Beanstandungen,<br />

die sich auf ein Handeln oder Unterlassen<br />

von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen<br />

Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen,<br />

richten. Der Petitionsausschuß kann also nur<br />

im Falle von Bitten und Beschwerden tätig werden.<br />

Ein Problem des Petitionsausschusses besteht nach<br />

wie vor darin, daß Ersuche des <strong>Bundestag</strong>es in Form<br />

von Berücksichtungsbeschlüssen die Bundesregie<br />

rung rechtlich nicht verpflichten können, dem Ersuchen<br />

zu entsprechen. So ist auch dem Be richt 1990 zu<br />

entnehmen, daß einigen Berücksichtigungs- und Erwägungsüberweisungen<br />

an die Bundesregierung im<br />

Berichtsjahr 1990 wieder nicht entsprochen wurde.<br />

Insgesamt gesehen kann aber festgehalten werden,<br />

daß die Bundesregierung den Beschlüssen und Bitten<br />

des <strong>Bundestag</strong>es in der überwiegenden Zahl der Fälle<br />

nachgekommen ist. So wurden im Berichtsjahr 1990<br />

vom <strong>Bundestag</strong> 90 Petitionen zur Berücksichtigung<br />

und 85 zur Erwägung überwiesen. Hiervon wurden<br />

während des Berichtszeitraums 28 Berücksichtigungs-<br />

und 5 Erwägungsfälle positiv erledigt. In 5 Berücksichtigungs-<br />

und 17 Erwägungsfällen wurde dem<br />

Anliegen nicht entsprochen. In den weiteren Fällen ist<br />

noch nicht abschließend entschieden.<br />

Dies zeigt nach Meinung der FDP, daß die - Bundesregierung<br />

durchaus Respekt vor der Arbeit des Petitionsausschusses<br />

hat. Es zeigt aber auch, daß es nach<br />

wie vor verbesserungswürdig ist, in welcher Weise die<br />

Bundesregierung den Bitten und Ersuchen des Petitionsausschusses<br />

bzw. den daraus folgenden Beschlüssen<br />

des <strong>Bundestag</strong>es nachkommt.<br />

Dies ist von besonderer Bedeutung, da es sicherlich<br />

Eingaben an den Petitionsausschuß gibt, die nicht von<br />

großem öffentlichen Interesse sind. Gleichwohl sind<br />

sie für den Petenten von herausragender Bedeutung,<br />

und jede Bürgerin und jeder Bürger haben den Anspruch<br />

und das Recht, mit ihren persönlichen Nöten<br />

und Sorgen vom Petitionsausschuß ernst genommen<br />

zu werden.<br />

(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD<br />

und der PDS/Linke Liste)<br />

Wir sollten auch weiter, wie es bisher der Fall ist,<br />

deutlich machen, daß die Anliegen der Petenten unsere<br />

Anliegen sind. Indem wir das tun, ermuntern wir<br />

die Menschen, mit ihren Sorgen und Nöten zum Petitionsausschuß<br />

zu kommen. Dies ist nicht nur für den<br />

einzelnen in unserer Gesellschaft, sondern auch für<br />

unser Parlament von besonderer Bedeutung; denn die<br />

Eingaben der Bürgerinnen und Bürger sind ein Spiegel<br />

der Meinungen und Sorgen der Bevölkerung und<br />

können daher dem Parlament als Stimmungsbarometer<br />

dienen.<br />

Einige Beispiele aus der Arbeit des Petitionsausschusses<br />

aus dem Jahr 1990 möchte ich erwähnen,<br />

zunächst einen Fall, bei dem es um die Förderung von<br />

Ersatzmethoden für Tierversuche ging.<br />

Nach Auffassung der FDP gilt: Tiere sind Mitgeschöpfe<br />

des Menschen und schmerzempfindliche Lebewesen.<br />

(Bernd Reuter [SPD]: Sehr wahr!)<br />

Um dieser Tatsache gerecht zu werden, ist in den vergangenen<br />

Jahren schon eine Menge passiert: So<br />

wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch die formale<br />

Gleichstellung von Tieren mit Sachen beseitigt und<br />

die Verantwortung des Eigentümers für sein Tier hervorgehoben.<br />

Darüber hinaus wurde das Tierschutzgesetz<br />

im Jahr 1986 novelliert. Dennoch ist damit die<br />

Problematik von Tierversuchen nicht erledigt. Vielmehr<br />

bedarf es zusätzlicher Anstrengungen, um Tierversuche<br />

weiter einzuschränken.<br />

Die FDP will, daß nur medizinisch unvermeidbare<br />

Tierversuche durchgeführt werden. Daher begrüßen<br />

wir die Arbeit der Zentralstelle zur Erfassung und<br />

Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu<br />

Tierversuchen. Für diese Institution waren, damit sie<br />

ihre Aufgabe wahrnehmen kann, 14 Planstellen vorgesehen.<br />

Inzwischen sollten diese Planstellen aber<br />

nicht mehr gewährt werden. Daher erfolgte eine Petition<br />

dahingehend, daß der Petitionsausschuß sich dafür<br />

einsetzen solle, diese 14 Planstellen zu schaffen,<br />

damit bei dieser Koordinationsstelle des Bundesgesundheitsamts<br />

noch einmal Erkenntnisse und Alternativen<br />

zu Tierversuchen nutzbar gemacht werden<br />

können.<br />

Die vom Petitionsausschuß eingeholte Stellungnahme<br />

des Haushaltsausschusses ergab, daß bisher<br />

zehn Planstellen vorgesehen waren und der Haushaltsausschuß<br />

die vier weiteren Planstellen nicht für<br />

notwendig erachte. Der Petitionsausschuß schloß sich<br />

dieser Meinung nicht an und unterstützte die Forderung<br />

des Bundesgesundheitsamts auf Bewilligung der<br />

in der ursprünglichen Planung vorgesehenen 14 Stellen.<br />

Nach einer Befragung der Bundesregierung bewilligte<br />

diese für das Haushaltsjahr 1991 vier weitere<br />

Planstellen. Das ist ein weiterer Erfolg im Engagement<br />

gegen unnötige Tierversuche, der durch den Peti-

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