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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2717*<br />

europäischen Integration erfordern hier Änderungen.<br />

Anlage 22<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />

der Abgeordneten Uta Würfel (FDP) (Drucksache<br />

12/766 Fragen 35 und 36):<br />

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß 1974<br />

eine Unterrichtsschwester mit der Eingruppierung nach Krankenhaustarif<br />

Kr VII über der Beitragsbemessungsgrenze lag<br />

und dieselbe nun leitende Unterrichtsschwester, eingruppiert<br />

nach Kr IX und 17 Jahre älter, heute nicht mit ihrem Gehalt die<br />

Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse erreicht?<br />

Zu welchem Handeln veranlaßt die Bundesregierung die Tatsache,<br />

daß das Gehalt der Krankenpflegepersonen weit hinter<br />

der Lohn- und Gehaltsentwicklung anderer Berufe zurückgeblieben<br />

ist?<br />

Zu Frage 35:<br />

Aus dem in Ihrer Frage beschriebenen Beispiel der<br />

Einkommensentwicklung einer Unterrichtsschwester<br />

von 1974 bis 1991 lassen sich keine Folgerungen für<br />

eine verzögerte Einkommensentwicklung im Bereich<br />

des Krankenpflegepersonals bzw. der Unterrichtsschwestern<br />

treffen. Mit diesem Beispiel meinen Sie<br />

eine Unterrichtsschwester, deren Vergütung 1974<br />

wohl nur knapp über der damals geltenden Beitragsbemessungsgrenze<br />

für die gesetzliche Krankenversicherung<br />

in Höhe von 1 875, — DM gelegen hat und<br />

deren Vergütung heute in der Vergütungsgruppe<br />

Kr. IX nur dann knapp unter der derzeit geltenden<br />

Grenze von 4 875, — DM liegt, wenn sie ledig oder<br />

verheiratet ohne Kinder ist. Ebenso läßt sich umgekehrt<br />

ein Beispiel für eine Unterrichtsschwester bilden,<br />

die 1974 unterhalb und 1991 oberhalb der jeweils<br />

geltenden Beitragsbemessungsgrenze vergütet wird.<br />

Das von Ihnen herangezogene Beispiel ist auch deshalb<br />

für allgemeine Schlußfolgerungen ungeeignet,<br />

weil es nur auf ein ganz bestimmtes Basisjahr abstellt,<br />

nämlich das Jahr 1974, in dem bekanntlich eine besonders<br />

starke Anhebung der Einkommen im öffentlichen<br />

Dienst stattfand und deshalb die Bemessungsgrenze<br />

auch in vielen Fällen erreicht und überschritten<br />

wurde. Wenn man z. B. ein früheres oder ein späteres<br />

Bezugsjahr zugrundelegt, gäbe es auch andere<br />

Ergebnisse.<br />

Ferner muß beachtet werden, daß sich die individuelle<br />

Gehaltsentwicklung nach dem Bezahlungssystem<br />

des öffentlichen Dienstes auch nach der Entwicklung<br />

des Familienstandes und der Zahl der Kinder<br />

sowie danach richtet, ob man noch in den Altersstufen<br />

aufsteigt oder schon die Endvergütung erhält.<br />

Zu Frage 36:<br />

Die Bundesregierung kann — wie auch in meiner<br />

Antwort auf Ihre vorhergehende Frage aufgezeigt —<br />

nicht bestätigen, daß das Gehalt der Krankenpflegepersonen<br />

weit hinter der Lohn- und Gehaltsentwicklung<br />

anderer Berufe zurückgeblieben ist. Vielmehr<br />

umfassen gerade die Tarifverträge aus jüngster Zeit<br />

vom Juni 1989 und März 1991 eine Reihe von strukturellen<br />

Maßnahmen — z. B. die Einführung von Bewährungsaufstiegen<br />

und die Erhöhung von Zulagen<br />

für besonders belastende Dienste —, die zu erheblichen<br />

Verbesserungen der Vergütung von Krankenpflegepersonen<br />

führten.<br />

Im übrigen sieht die Bundesregierung davon ab, die<br />

tarifliche Eingruppierung und Vergütung für einzelne<br />

Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes allgemein zu<br />

werten, da es sich hierbei um eine Angelegenheit der<br />

Tarifvertragsparteien handelt.<br />

Anlage 23<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />

des Abgeordneten Meinrad Belle (CDU/CSU)<br />

(Drucksache 12/766 Fragen 37 und 38):<br />

Wie ist der derzeitige Sachstand der Gespräche zwischen dem<br />

Bund und den einzelnen Bundesländern über den Vorschlag des<br />

Bundesministers des Innern, neu einreisende Asylbewerber<br />

zentral unterzubringen und nach Prüfung bei offensichtlich unbegründetem<br />

Asylantrag von dort unmittelbar abzuschieben?<br />

Wie ist der Stand der Gespräche zur Vereinheitlichung des<br />

Asylrechts im Rahmen der Verhandlungen zur Realisierung des<br />

Schengener Abkommens, und wann wird mit den Gesprächen<br />

zur Harmonisierung des Asylrechts in Europa im Rahmen der<br />

Europäischen Gemeinschaft begonnen?<br />

Zu Frage 37:<br />

Der Bundesminister des Innern hat die Innenminister<br />

und Senatoren für Inneres der Länder eindringlich<br />

gebeten, die Möglichkeit des § 23 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz<br />

, Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften<br />

unterzubringen, konsequenter als bisher zu<br />

nutzen, weil die zentrale Unterbringung von ganz<br />

wesentlicher Bedeutung für die von allen Beteiligten<br />

geforderte Straffung und Beschleunigung der Asylverfahren<br />

ist, wenn sich die Anträge als unbeachtlich<br />

oder offensichtlich unbegründet erweisen und deshalb<br />

in einem vereinfachten Verfahren beschieden<br />

werden können.<br />

Die Länder sehen das im wesentlichen ebenso. Sie<br />

haben durch Errichtung zentraler Ausländerbehörden<br />

die Möglichkeit geschaffen, daß die vom Bundesamt<br />

für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eingerichteten<br />

Außenstellen mit den örtlichen Behörden<br />

eng zusammenarbeiten können und die Asylbewerber<br />

kurzfristig erreichbar sind. Es zeigt sich aber auch,<br />

daß es den Ländern derzeit nicht möglich ist, alle neu<br />

hinzukommenden Asylbewerber in zentralen Sammellagern<br />

unterzubringen. Hier sieht der Bundesminister<br />

des Innern bei den Ländern noch Handlungsbedarf.<br />

Denn bei zentraler Unterbringung kann die Ausreiseverpflichtung<br />

derjenigen abgelehnten Asylbewerber<br />

konsequenter durchgesetzt werden, bei denen<br />

Abschiebungshindernisse nicht entgegenstehen. Dadurch<br />

würde insbesondere den Gemeinden, die auch<br />

für die Unterbringung der abgelehnten Asylbewerber<br />

zuständig sind, ganz wesentlich geholfen werden<br />

können. Der Bundesminister des Innern wird deshalb<br />

dieses Anliegen gerade auch im Interesse der kleineren<br />

Gemeinden mit Nachdruck weiter verfolgen.

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