33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2717*<br />
europäischen Integration erfordern hier Änderungen.<br />
Anlage 22<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />
der Abgeordneten Uta Würfel (FDP) (Drucksache<br />
12/766 Fragen 35 und 36):<br />
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß 1974<br />
eine Unterrichtsschwester mit der Eingruppierung nach Krankenhaustarif<br />
Kr VII über der Beitragsbemessungsgrenze lag<br />
und dieselbe nun leitende Unterrichtsschwester, eingruppiert<br />
nach Kr IX und 17 Jahre älter, heute nicht mit ihrem Gehalt die<br />
Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse erreicht?<br />
Zu welchem Handeln veranlaßt die Bundesregierung die Tatsache,<br />
daß das Gehalt der Krankenpflegepersonen weit hinter<br />
der Lohn- und Gehaltsentwicklung anderer Berufe zurückgeblieben<br />
ist?<br />
Zu Frage 35:<br />
Aus dem in Ihrer Frage beschriebenen Beispiel der<br />
Einkommensentwicklung einer Unterrichtsschwester<br />
von 1974 bis 1991 lassen sich keine Folgerungen für<br />
eine verzögerte Einkommensentwicklung im Bereich<br />
des Krankenpflegepersonals bzw. der Unterrichtsschwestern<br />
treffen. Mit diesem Beispiel meinen Sie<br />
eine Unterrichtsschwester, deren Vergütung 1974<br />
wohl nur knapp über der damals geltenden Beitragsbemessungsgrenze<br />
für die gesetzliche Krankenversicherung<br />
in Höhe von 1 875, — DM gelegen hat und<br />
deren Vergütung heute in der Vergütungsgruppe<br />
Kr. IX nur dann knapp unter der derzeit geltenden<br />
Grenze von 4 875, — DM liegt, wenn sie ledig oder<br />
verheiratet ohne Kinder ist. Ebenso läßt sich umgekehrt<br />
ein Beispiel für eine Unterrichtsschwester bilden,<br />
die 1974 unterhalb und 1991 oberhalb der jeweils<br />
geltenden Beitragsbemessungsgrenze vergütet wird.<br />
Das von Ihnen herangezogene Beispiel ist auch deshalb<br />
für allgemeine Schlußfolgerungen ungeeignet,<br />
weil es nur auf ein ganz bestimmtes Basisjahr abstellt,<br />
nämlich das Jahr 1974, in dem bekanntlich eine besonders<br />
starke Anhebung der Einkommen im öffentlichen<br />
Dienst stattfand und deshalb die Bemessungsgrenze<br />
auch in vielen Fällen erreicht und überschritten<br />
wurde. Wenn man z. B. ein früheres oder ein späteres<br />
Bezugsjahr zugrundelegt, gäbe es auch andere<br />
Ergebnisse.<br />
Ferner muß beachtet werden, daß sich die individuelle<br />
Gehaltsentwicklung nach dem Bezahlungssystem<br />
des öffentlichen Dienstes auch nach der Entwicklung<br />
des Familienstandes und der Zahl der Kinder<br />
sowie danach richtet, ob man noch in den Altersstufen<br />
aufsteigt oder schon die Endvergütung erhält.<br />
Zu Frage 36:<br />
Die Bundesregierung kann — wie auch in meiner<br />
Antwort auf Ihre vorhergehende Frage aufgezeigt —<br />
nicht bestätigen, daß das Gehalt der Krankenpflegepersonen<br />
weit hinter der Lohn- und Gehaltsentwicklung<br />
anderer Berufe zurückgeblieben ist. Vielmehr<br />
umfassen gerade die Tarifverträge aus jüngster Zeit<br />
vom Juni 1989 und März 1991 eine Reihe von strukturellen<br />
Maßnahmen — z. B. die Einführung von Bewährungsaufstiegen<br />
und die Erhöhung von Zulagen<br />
für besonders belastende Dienste —, die zu erheblichen<br />
Verbesserungen der Vergütung von Krankenpflegepersonen<br />
führten.<br />
Im übrigen sieht die Bundesregierung davon ab, die<br />
tarifliche Eingruppierung und Vergütung für einzelne<br />
Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes allgemein zu<br />
werten, da es sich hierbei um eine Angelegenheit der<br />
Tarifvertragsparteien handelt.<br />
Anlage 23<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />
des Abgeordneten Meinrad Belle (CDU/CSU)<br />
(Drucksache 12/766 Fragen 37 und 38):<br />
Wie ist der derzeitige Sachstand der Gespräche zwischen dem<br />
Bund und den einzelnen Bundesländern über den Vorschlag des<br />
Bundesministers des Innern, neu einreisende Asylbewerber<br />
zentral unterzubringen und nach Prüfung bei offensichtlich unbegründetem<br />
Asylantrag von dort unmittelbar abzuschieben?<br />
Wie ist der Stand der Gespräche zur Vereinheitlichung des<br />
Asylrechts im Rahmen der Verhandlungen zur Realisierung des<br />
Schengener Abkommens, und wann wird mit den Gesprächen<br />
zur Harmonisierung des Asylrechts in Europa im Rahmen der<br />
Europäischen Gemeinschaft begonnen?<br />
Zu Frage 37:<br />
Der Bundesminister des Innern hat die Innenminister<br />
und Senatoren für Inneres der Länder eindringlich<br />
gebeten, die Möglichkeit des § 23 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz<br />
, Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften<br />
unterzubringen, konsequenter als bisher zu<br />
nutzen, weil die zentrale Unterbringung von ganz<br />
wesentlicher Bedeutung für die von allen Beteiligten<br />
geforderte Straffung und Beschleunigung der Asylverfahren<br />
ist, wenn sich die Anträge als unbeachtlich<br />
oder offensichtlich unbegründet erweisen und deshalb<br />
in einem vereinfachten Verfahren beschieden<br />
werden können.<br />
Die Länder sehen das im wesentlichen ebenso. Sie<br />
haben durch Errichtung zentraler Ausländerbehörden<br />
die Möglichkeit geschaffen, daß die vom Bundesamt<br />
für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eingerichteten<br />
Außenstellen mit den örtlichen Behörden<br />
eng zusammenarbeiten können und die Asylbewerber<br />
kurzfristig erreichbar sind. Es zeigt sich aber auch,<br />
daß es den Ländern derzeit nicht möglich ist, alle neu<br />
hinzukommenden Asylbewerber in zentralen Sammellagern<br />
unterzubringen. Hier sieht der Bundesminister<br />
des Innern bei den Ländern noch Handlungsbedarf.<br />
Denn bei zentraler Unterbringung kann die Ausreiseverpflichtung<br />
derjenigen abgelehnten Asylbewerber<br />
konsequenter durchgesetzt werden, bei denen<br />
Abschiebungshindernisse nicht entgegenstehen. Dadurch<br />
würde insbesondere den Gemeinden, die auch<br />
für die Unterbringung der abgelehnten Asylbewerber<br />
zuständig sind, ganz wesentlich geholfen werden<br />
können. Der Bundesminister des Innern wird deshalb<br />
dieses Anliegen gerade auch im Interesse der kleineren<br />
Gemeinden mit Nachdruck weiter verfolgen.