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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2719*<br />

beit werden die Vertragsparteien bestrebt sein, die<br />

Probleme der verlagerten Kulturgüter, beginnend mit<br />

Einzelfällen, zu lösen. Die Bundesregierung wird nach<br />

Inkrafttreten des Vertrages Gespräche mit der polnischen<br />

Regierung über die Rückführung von Kulturgütern<br />

aufnehmen. Einer der zu behandelnden Einzelfälle<br />

wird der in Krakau gelagerte Bestand der ehemaligen<br />

Preußischen Staatsbibliothek sein.<br />

Anlage 26<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />

des Abgeordneten Friedhelm Julius Beucher<br />

(SPD) (Drucksache 12/766 Fragen 43 und 44):<br />

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um<br />

die Verpflichtungen aus dem Artikel 39 Abs. 3 des Einigungsvertrages<br />

— „für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1992<br />

unterstützt der Bund den Behindertensport" — zu erfüllen?<br />

Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Landessportbundes<br />

Brandenburg nach einem zweiten zentralen Bundesleistungszentrum<br />

für den Behindertensport in der Sportschule<br />

Lindow?<br />

Zu Frage 43:<br />

Für die Unterstützung des Breitensports der Behinderten<br />

in den neuen Bundesländern sollen 1991<br />

900 000 DM zur Verfügung gestellt werden. Abschlagszahlungen<br />

sind bereits geleistet worden. Die<br />

Mittel sind vorgesehen für<br />

— Personalkostenzuschüsse für je einen Bediensteten<br />

der Landesverbände der Behinderten und der<br />

Gehörlosen,<br />

— Zuwendungen zu Breitensportmaßnahmen der<br />

Landesverbände der Behinderten und der Gehörlosen<br />

(insbesondere für Sportveranstaltungen auf<br />

regionaler Ebene; Tagungen/Schulungen von<br />

Vereinsvorsitzenden, Schatzmeistern, Organisations-<br />

und Übungsleitern sowie Trainern, Kosten<br />

der Geschäftsstellen der Landesverbände).<br />

Für 1992 sind nach gegenwärtigem Stand der Haushaltsberatungen<br />

für diese Zwecke 1 200 000 DM vorgesehen.<br />

Zu Frage 44:<br />

Die von Ihnen erwähnte Forderung des Landessportbundes<br />

Brandenburg ist der Bundesregierung<br />

-<br />

nicht bekannt.<br />

Der Deutsche Behinderten-Sportverband wurde im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung des im Bau befindlichen<br />

Leistungszentrums für den Behindertensport<br />

in Duisburg im Dezember 1990 gebeten, ein<br />

Konzept für die Errichtung von Leistungszentren für<br />

den Behindertensport in der Bundesrepublik Deutschland<br />

zu erstellen. Dieses Konzept liegt bisher noch<br />

nicht vor. Ich gehe davon aus, daß der Deutsche Behinderten-Sportverband<br />

die Forderung des Landessportbundes<br />

Brandenburg in seine Überlegungen einbeziehen<br />

wird.<br />

Anlage 27<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage<br />

des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache<br />

12/766 Frage 45) :<br />

Wie stellt sich die Bundesregierung die Abwicklung der kulturellen<br />

und sozialen Zonenrandförderung im Zeitraum der mittelfristigen<br />

Finanzplanung vor, und welche Beträge sind nach<br />

der Ressortplanung bisher dafür in den kommenden Haushaltsjahren<br />

eingesetzt?<br />

Für das bis 1994 auslaufende kulturelle und soziale<br />

Zonenrandprogramm ist ein Plafond von 270 Millionen<br />

DM vorgesehen, der wie folgt zur Verfügung stehen<br />

soll:<br />

1991 120 Millionen DM<br />

1992 100 Millionen DM<br />

1993 30 Millionen DM<br />

1994 20 Millionen DM<br />

Dieser Gesamtplafond ist vorrangig dazu bestimmt,<br />

solche kulturellen und sozialen Maßnahmen und Einrichtungen<br />

im ehemaligen Zonenrandgebiet abzuwickeln,<br />

— für die in den Vorjahren verbindliche Zuwendungszusagen<br />

vorgelegen haben<br />

— die in Vorjahren bereits mit Bundesmitteln an<br />

finanziert worden sind oder<br />

— bei denen die Bundesländer in Kenntnis des Bedarfes<br />

an Bundesmitteln den vorzeitigen Maßnahmebeginn<br />

gemäß Nr. 1.3 der vorl. VV zu §§ 44, 44 a<br />

BHO genehmigt haben.<br />

Außerdem soll dieser Gesamtbetrag den laufenden<br />

Unterhalt der großen bis mittleren Kulturträger des<br />

ehemaligen Zonenrandgebietes (Theater, Orchester,<br />

Festspiele und Bildungseinrichtungen) bis einschließlich<br />

1992 garantieren. Damit soll den Ländern Bayern,<br />

Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ausreichend<br />

Zeit für eine Umstrukturierung ihrer Haushalte<br />

zur Übernahme der künftig ausfallenden Bundesförderung<br />

verschafft werden.<br />

Der bisher für die Verteilung von Bundesmitteln<br />

maßgebende Schlüssel von<br />

Bayern 33,96 %<br />

Hessen 13,35 %<br />

Niedersachsen 28,33 %<br />

Schleswig-Holstein 24,36<br />

bleibt hierbei unverändert bestehen.<br />

Anlage 28<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die<br />

Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm)<br />

(SPD) (Drucksache 12/766 Fragen 46 und 47):<br />

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der Einführung<br />

eines Straftatbestandes der „Geldwäscherei" in der<br />

Schweiz (Artikel 305 schweizerisches StGB) und in anderen<br />

westeuropäischen Ländern im Jahre 1990 die Gefahr besteht,<br />

daß vermehrt Gelder aus dem internationalen Drogenhandel<br />

und anderen Bereichen der organisierten Kriminalität in der<br />

Bundesrepublik Deutschland angelegt werden, wo es bisher<br />

keinen entsprechenden Straftatbestand gibt?

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