33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2719*<br />
beit werden die Vertragsparteien bestrebt sein, die<br />
Probleme der verlagerten Kulturgüter, beginnend mit<br />
Einzelfällen, zu lösen. Die Bundesregierung wird nach<br />
Inkrafttreten des Vertrages Gespräche mit der polnischen<br />
Regierung über die Rückführung von Kulturgütern<br />
aufnehmen. Einer der zu behandelnden Einzelfälle<br />
wird der in Krakau gelagerte Bestand der ehemaligen<br />
Preußischen Staatsbibliothek sein.<br />
Anlage 26<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />
des Abgeordneten Friedhelm Julius Beucher<br />
(SPD) (Drucksache 12/766 Fragen 43 und 44):<br />
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um<br />
die Verpflichtungen aus dem Artikel 39 Abs. 3 des Einigungsvertrages<br />
— „für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 1992<br />
unterstützt der Bund den Behindertensport" — zu erfüllen?<br />
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des Landessportbundes<br />
Brandenburg nach einem zweiten zentralen Bundesleistungszentrum<br />
für den Behindertensport in der Sportschule<br />
Lindow?<br />
Zu Frage 43:<br />
Für die Unterstützung des Breitensports der Behinderten<br />
in den neuen Bundesländern sollen 1991<br />
900 000 DM zur Verfügung gestellt werden. Abschlagszahlungen<br />
sind bereits geleistet worden. Die<br />
Mittel sind vorgesehen für<br />
— Personalkostenzuschüsse für je einen Bediensteten<br />
der Landesverbände der Behinderten und der<br />
Gehörlosen,<br />
— Zuwendungen zu Breitensportmaßnahmen der<br />
Landesverbände der Behinderten und der Gehörlosen<br />
(insbesondere für Sportveranstaltungen auf<br />
regionaler Ebene; Tagungen/Schulungen von<br />
Vereinsvorsitzenden, Schatzmeistern, Organisations-<br />
und Übungsleitern sowie Trainern, Kosten<br />
der Geschäftsstellen der Landesverbände).<br />
Für 1992 sind nach gegenwärtigem Stand der Haushaltsberatungen<br />
für diese Zwecke 1 200 000 DM vorgesehen.<br />
Zu Frage 44:<br />
Die von Ihnen erwähnte Forderung des Landessportbundes<br />
Brandenburg ist der Bundesregierung<br />
-<br />
nicht bekannt.<br />
Der Deutsche Behinderten-Sportverband wurde im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung des im Bau befindlichen<br />
Leistungszentrums für den Behindertensport<br />
in Duisburg im Dezember 1990 gebeten, ein<br />
Konzept für die Errichtung von Leistungszentren für<br />
den Behindertensport in der Bundesrepublik Deutschland<br />
zu erstellen. Dieses Konzept liegt bisher noch<br />
nicht vor. Ich gehe davon aus, daß der Deutsche Behinderten-Sportverband<br />
die Forderung des Landessportbundes<br />
Brandenburg in seine Überlegungen einbeziehen<br />
wird.<br />
Anlage 27<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Frage<br />
des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD) (Drucksache<br />
12/766 Frage 45) :<br />
Wie stellt sich die Bundesregierung die Abwicklung der kulturellen<br />
und sozialen Zonenrandförderung im Zeitraum der mittelfristigen<br />
Finanzplanung vor, und welche Beträge sind nach<br />
der Ressortplanung bisher dafür in den kommenden Haushaltsjahren<br />
eingesetzt?<br />
Für das bis 1994 auslaufende kulturelle und soziale<br />
Zonenrandprogramm ist ein Plafond von 270 Millionen<br />
DM vorgesehen, der wie folgt zur Verfügung stehen<br />
soll:<br />
1991 120 Millionen DM<br />
1992 100 Millionen DM<br />
1993 30 Millionen DM<br />
1994 20 Millionen DM<br />
Dieser Gesamtplafond ist vorrangig dazu bestimmt,<br />
solche kulturellen und sozialen Maßnahmen und Einrichtungen<br />
im ehemaligen Zonenrandgebiet abzuwickeln,<br />
— für die in den Vorjahren verbindliche Zuwendungszusagen<br />
vorgelegen haben<br />
— die in Vorjahren bereits mit Bundesmitteln an<br />
finanziert worden sind oder<br />
— bei denen die Bundesländer in Kenntnis des Bedarfes<br />
an Bundesmitteln den vorzeitigen Maßnahmebeginn<br />
gemäß Nr. 1.3 der vorl. VV zu §§ 44, 44 a<br />
BHO genehmigt haben.<br />
Außerdem soll dieser Gesamtbetrag den laufenden<br />
Unterhalt der großen bis mittleren Kulturträger des<br />
ehemaligen Zonenrandgebietes (Theater, Orchester,<br />
Festspiele und Bildungseinrichtungen) bis einschließlich<br />
1992 garantieren. Damit soll den Ländern Bayern,<br />
Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ausreichend<br />
Zeit für eine Umstrukturierung ihrer Haushalte<br />
zur Übernahme der künftig ausfallenden Bundesförderung<br />
verschafft werden.<br />
Der bisher für die Verteilung von Bundesmitteln<br />
maßgebende Schlüssel von<br />
Bayern 33,96 %<br />
Hessen 13,35 %<br />
Niedersachsen 28,33 %<br />
Schleswig-Holstein 24,36<br />
bleibt hierbei unverändert bestehen.<br />
Anlage 28<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Dr. Reinhard Göhner auf die<br />
Fragen des Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (Ulm)<br />
(SPD) (Drucksache 12/766 Fragen 46 und 47):<br />
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nach der Einführung<br />
eines Straftatbestandes der „Geldwäscherei" in der<br />
Schweiz (Artikel 305 schweizerisches StGB) und in anderen<br />
westeuropäischen Ländern im Jahre 1990 die Gefahr besteht,<br />
daß vermehrt Gelder aus dem internationalen Drogenhandel<br />
und anderen Bereichen der organisierten Kriminalität in der<br />
Bundesrepublik Deutschland angelegt werden, wo es bisher<br />
keinen entsprechenden Straftatbestand gibt?