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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2603<br />

Parl. Staatssekretär Jürgen Echternach<br />

hat der Eigentümer von baulichen Anlagen die Kosten<br />

für die Modernisierung oder Instandsetzung grundsätzlich<br />

selbst zu tragen, auch wenn sie von der Gemeinde<br />

wegen vorliegender städtebaulicher Mißstände<br />

angeordnet worden ist.<br />

Allerdings kann die Gemeinde Zuschüsse für sogenannte<br />

unrentierliche Leistungen aus dem Städtebauförderungsprogramm<br />

gewähren.<br />

Diese Regeln gelten auch für das Sonderprogramm<br />

zum städtebaulichen Denkmalschutz im Rahmen des<br />

Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost. So kann die<br />

Gemeinde auch für Gebäude, in denen sich gastronomische<br />

Einrichtungen befinden, Zuwendungen aus<br />

Städtebauförderungsmitteln bewilligen, wenn es sich,<br />

z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden, um bauliche<br />

Teilleistungen handelt, die aus städtebaulichen oder<br />

denkmalpflegerischen Gründen erforderlich sind, die<br />

jedoch dem Eigentümer wegen Unrentierlichkeit<br />

sonst nicht zugemutet werden könnten.<br />

Der vom Eigentümer zu tragende Kostenanteil wird<br />

dabei nach der Durchführung der Modernisierungsoder<br />

Instandsetzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung<br />

der Erträge ermittelt, die für die modernisierte<br />

oder instandgesetzte bauliche Anlage bei ordentlicher<br />

Bewirtschaftung nachhaltig erzielt werden können.<br />

Im Einzelfall kann zwischen Gemeinde und Eigentümer<br />

eine Pauschale für die Kostenerstattung vereinbart<br />

werden.<br />

Wie bei allen städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen<br />

gilt auch hier, daß der Bund auf die Auswahl der<br />

zu fördernden Einzelmaßnahmen keinen Einfluß hat.<br />

Diese Auswahl ist allein Sache der Länder.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Koppelin,<br />

Zusatzfrage.<br />

Jürgen Koppelin (FDP) : Herr Staatssekretär, können<br />

Sie uns sagen, wieviel Mittel für die neuen Bundesländer<br />

für die Städtesanierung zur Verfügung gestellt<br />

werden? Können Sie uns auch sagen, ob diese<br />

Mittel von den Ländern abgerufen werden?<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege<br />

Koppelin, wir geben den neuen Bundesländern<br />

über vier verschiedene Wege Mittel für die Stadterneuerung:<br />

einmal direkt in der allgemeinen Form der<br />

Stadterneuerungsmittel, wie wir sie auch im Westen<br />

kennen, mit einem Volumen von 300 Millionen DM,<br />

dann für den städtebaulichen Denkmalschutz in einer<br />

Höhe von 180 Millionen DM, dann für städtebauliche<br />

Planungsleistungen in Höhe von 50 Millionen DM<br />

und schließlich Mittel für Modellvorhaben der Stadterneuerung<br />

in einer Größenordnung von 100 Millionen<br />

DM per anno.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Zweite Zusatzfrage.<br />

Jürgen Koppelin (FDP): Herr Staatssekretär, können<br />

Sie uns sagen, wann Ihr Haus bereit ist zu überprüfen,<br />

ob diese Mittel ausreichend sind?<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Wir haben<br />

von seiten der Regierungen der Beitrittsländer gehört,<br />

daß die Finanzausstattung ausreichend sei.<br />

Die Frage, inwieweit diese Mittel abfließen, läßt<br />

sich natürlich erst im Laufe des Jahres beantworten.<br />

Für den Fall, daß sie nicht abfließen sollten, ist durch<br />

einen entsprechenden Haushaltsvermerk, den der<br />

<strong>Bundestag</strong> beschlossen hat, vorgesehen, daß sie dann<br />

auch in den westlichen Bundesländern eingesetzt<br />

werden können.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Nächste Zusatzfrage,<br />

Kollege Dr. Olderog.<br />

Dr. Rolf Olderog (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär,<br />

ist es richtig, daß aus diesem Programm bisher praktisch<br />

keine Mittel abgeflossen sind, und teilen Sie die<br />

in den neuen Ländern vielfach geäußerten Bedenken,<br />

daß wegen der Kompliziertheit und der Unübersichtlichkeit<br />

dieser Programme damit gerechnet werden<br />

muß, daß der weitaus größte Teil dieser Mittel 1991<br />

überhaupt nicht in Anspruch genommen werden<br />

wird?<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege<br />

Olderog, wir haben schon vor dem Haushaltsbeschluß<br />

mit den Regierungen der neuen Länder die<br />

notwendigen Verwaltungsvereinbarungen ausgehandelt<br />

und haben sie den Regierungen der neuen<br />

Länder zugesandt. Sie sind inzwischen samt und sonders<br />

von den Länderregierungen beschlossen und unterzeichnet<br />

worden; die letzten sind Ende Mai in Kraft<br />

getreten, so daß die Verwaltungsvereinbarungen stehen.<br />

Was nicht überall steht, sind die Förderrichtlinien,<br />

nach denen die Länder diese Mittel im. Einzelfall vergeben.<br />

Viele Länderregierungen haben diese Förderrichtlinien<br />

zu den vier verschiedenen Programmen,<br />

von denen ich gesprochen habe, bereits erstellt und<br />

auf dieser Basis auch schon Bewilligungen ausgesprochen.<br />

Erfahrungsgemäß — das zeigt die Städtebauförderung<br />

im Westen — fließen die Mittel nicht schon im<br />

gleichen Jahr ab, in dem sie bewilligt werden. Sie fließen<br />

vielmehr in der Regel über einen längeren Zeitraum<br />

hinweg. Entscheidend ist aber, daß die Mittel<br />

noch in diesem Jahr bewilligt werden.<br />

Ich wage jetzt keine Prognose, inwieweit dies tatsächlich<br />

in den nächsten Monaten gelingt. Für den<br />

Fall, daß dies bis zum Spätherbst nicht gelingen sollte,<br />

verfallen die Mittel nicht automatisch — davon habe<br />

ich eben gesprochen —; es ist vielmehr durch den entsprechenden<br />

Haushaltsvermerk, den der <strong>Bundestag</strong><br />

beschlossen hat, vorgesehen, daß sie dann in den<br />

westlichen Bundesländern eingesetzt werden können.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Dr. Feldmann,<br />

Sie haben die nächste Zusatzfrage.<br />

Dr. Olaf Feldmann (FDP) : Herr Staatssekretär, können<br />

Sie meiner Feststellung zustimmen, daß die Betriebe<br />

des Hotel- und Gaststättengewerbes oft das<br />

Image einer Stadt wesentlich prägen, ja meist Aushängeschild<br />

eines Ortes sind, und können Sie meiner<br />

Schlußfolgerung folgen, daß sie deswegen auch eine<br />

besondere Förderung verdienen?<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Ich würde<br />

dem uneingeschränkt zustimmen. Die Frage ist natür-

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