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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2600 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

Rudolf Bindig<br />

bringen und nicht in Form von Briefen an Sie herantragen,<br />

weil man dann automatisch innerhalb von fünf<br />

oder sechs Tagen hier im Plenum eine Antwort bekommen<br />

muß?<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Das bleibt<br />

vollkommen Ihnen überlassen, Herr Kollege.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Scheer,<br />

bitte.<br />

Dr. Hermann Scheer (SPD): Herr Staatssekretär, ist<br />

es vielleicht denkbar, daß der Bundesminister für Verkehr<br />

überfordert ist?<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Mit Sicherheit<br />

nicht.<br />

(Lachen bei der SPD — Jochen Feilcke<br />

[CDU/CSU]: Undenkbar!)<br />

Vizepräsident Hans Klein: Weitere Zusatzfragen<br />

dazu? — Das ist nicht der Fall.<br />

Dann rufe ich jetzt Frage 9 der Kollegin Ingrid Walz<br />

auf:<br />

Wie beurteilt die Bundesregierung die Verfassungsmäßigkeit<br />

von Nahverkehrsabgaben als Mittel der Verkehrslenkung in<br />

Ballungsgebieten als „Haltermodell", als „Einwohnermodell"<br />

und den damit verbundenen Einkünften für das Land?<br />

Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben<br />

das Wort.<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin<br />

Walz, angesichts der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes,<br />

nach der der öffentliche Personennahverkehr<br />

in den Zuständigkeitsbereich der Länder gehört,<br />

hat die Bundesregierung keinen Anlaß gesehen, die<br />

Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von<br />

Nahverkehrsabgaben zu prüfen.<br />

Innerhalb der für die Beantwortung mündlicher<br />

parlamentarischer Anfragen vorgeschriebenen Zeit<br />

ist eine rechtlich abgesicherte Prüfung der damit verbundenen<br />

Fragen sicherlich auch nicht zu leisten.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin Walz, Zusatzfrage.<br />

Ingrid Walz (FDP): Vielleicht kann der Herr Staatssekretär<br />

jetzt auch die zweite von mir eingebrachte<br />

Frage beantworten.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Sie wollen, daß beide<br />

Fragen im Zusammenhang beantwortet werden?<br />

(Ingrid Walz [FDP]: Richtig!)<br />

— Dann rufe ich Frage 10 der Abgeordneten Ing rid<br />

Walz auf:<br />

Wann ist eine Nahverkehrsabgabe — gleichgültig in welcher<br />

Form — als Lenkungsabgabe zulässig, wenn keine öffentlichen<br />

Nahverkehrssysteme als Alternativen vorhanden sind oder z. B.<br />

von Behinderten nicht benutzt werden können?<br />

Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ich bitte Sie,<br />

freundlicherweise auf dieses Begehren einzugehen.<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Mit Vergnügen.<br />

— Frau Kollegin, die baden-württembergische<br />

Landesregierung hat zu den sehr komplexen Fragen<br />

der Zulässigkeit bzw. der Voraussetzungen für eine<br />

Nahverkehrsabgabe ein Rechtgutachten bei dem<br />

Münchener Rechtswissenschaftler Klaus Vogel in<br />

Auftrag gegeben. Die Bundesregierung geht davon<br />

aus, daß die baden-württembergische Landesregierung<br />

das Ergebnis der Prüfung Interessierten zugänglich<br />

machen wird.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin, Sie haben<br />

jetzt das Recht, vier Zusatzfragen zu stellen, aber Sie<br />

haben nicht die Pflicht, sie alle vier zu stellen.<br />

Ingrid Walz (FDP): Ich werde versuchen, davon<br />

nicht Gebrauch zu machen. — Teilen Sie die Ansicht<br />

sehr vieler, die sich sachkundig mit der Frage beschäftigen,<br />

daß die Länder und die Kommunen bei der<br />

Finanzierung von ökologisch nötigen Nahverkehrssystemen<br />

überfordert sind?<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Der Vermittlungsausschuß<br />

hat, wie Kollege Struck vorhin dargelegt<br />

hat, eine wesentliche finanzielle Verbesserung<br />

durch den Bundeshaushalt für Länder und Kommunen<br />

beschlossen. Die Bundesregierung begrüßt dieses<br />

Ergebnis sehr.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Die nächste.<br />

Ingrid Walz (FDP): Herr Staatssekretär, ich bin leider<br />

nicht im Besitz dieser Erkenntnisse. Vielleicht<br />

könnten Sie hier erklären, inwieweit die Kommunen<br />

und die Länder beim nötigen Ausbau ihrer Nahverkehrssysteme<br />

davon profitieren.<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Die Mittel für<br />

das GVFG, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz,<br />

sind von einem derzeitigen Plafond, der bei<br />

3,28 Milliarden DM liegt, für das Jahr 1992 um 1,5 und<br />

für das Jahr 1993 um 3 Milliarden DM aufgestockt.<br />

Das bedeutet eine erhebliche Verbesserung der Situation<br />

für den öffentlichen Personennahverkehr im Bereich<br />

der Kommunen und der Länder.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Nummer 3.<br />

Ingrid Walz (FDP) : Ich muß trotzdem nachfragen.<br />

Falls je eine Nahverkehrsabgabe, sei es in Form eines<br />

Haltermodells oder in Form eines Einwohnermodells,<br />

eingeführt werden soll: Sind damit Einkünfte für die<br />

Länder verbunden, und ist eine solche Abgabe verfassungsgemäß?<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär: Genau diese<br />

Frage sollte der Verfassungsrechtler Klaus Vogel untersuchen.<br />

Mir ist das Ergebnis dieser Untersuchung<br />

nur über Pressemitteilungen bekannt. Bekannt ist<br />

aber, daß Mittel, die durch eine Abgabe eingenommen<br />

werden, zweckgebunden auszugeben sind.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Nummer 4.<br />

Ingrid Walz (FDP): Ich verzichte darauf.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Der Kollege Bindig hat<br />

die nächste Zusatzfrage.<br />

Rudolf Bindig (SPD): Herr Staatssekretär, da Sie in<br />

Ihrer Antwort so bestimmt gesagt haben, daß der<br />

ÖPNV in die Zuständigkeit der Länder gehört, möchte

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