33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2731*<br />
Für diese Einrichtungen ist grundsätzlich eine Länderzuständigkeit<br />
gegeben. Angesichts der Situation<br />
der Länderverwaltungen und der Finanzsituation sind<br />
eine Reihe von Programmen und Instrumente entwikkelt<br />
worden, um die Freien Träger zu unterstützen.<br />
Im Rahmen des Gemeinschaftswerkes „Aufschwung-Ost"<br />
ist eine kommunale Investitionspauschale<br />
in Höhe von 5 Mrd DM vorgesehen. Aus dieser<br />
Investitionspauschale können auch Freie Träger Mittel<br />
erhalten.<br />
Die Bundesregierung hat bereits 1990 im Rahmen<br />
des Soforthilfe-Programms für die Spitzenverbände<br />
der Freien Wohlfahrtspflege 20 Mio DM zum Aufbau<br />
ambulanter Dienste in den neuen Bundesländern zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Das Soforthilfe-Programm für besondere Maßnahmen<br />
zugunsten von Familien und älteren Menschen in<br />
den neuen Bundesländern wird 1991 mit 50 Mio DM<br />
fortgesetzt. Zur Zeit werden Gespräche mit den Spitzenverbänden<br />
über den weiteren Aufbau ambulanter<br />
Dienste geführt. Darüber hinaus sollen die Mittel des<br />
Soforthilfe-Programms auch für Maßnahmen in stationären<br />
Einrichtungen, die sich in der Trägerschaft der<br />
Verbände befinden, eingesetzt werden.<br />
Nach Art. 31 Abs. 3 des Einigungsvertrages beteiligt<br />
sich der Bund bis zum 30. Juni 1991 an den Kosten<br />
für die Tageseinrichtungen für die Kinder, um ihre<br />
Weiterführung zu gewährleisten. An diesen Mitteln<br />
partizipieren gleichberechtigt die Tageseinrichtungen<br />
in freier Trägerschaft. Aus dem Gemeinschaftswerk<br />
Aufschwung-Ost können für freie Träger von<br />
Tageseinrichtungen Mittel aus der Investitionspauschale<br />
von 5 Mrd DM und aus dem ABM-Programm<br />
eingesetzt werden.<br />
Den Kirchen werden im Jahre 1991 70 Mio DM für<br />
die Förderung von kirchlichen und caritativen Hilfsmaßnahmen<br />
aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.<br />
Schließlich ist auf Mittel zu verweisen, die freie<br />
Träger von Tageseinrichtungen von Ländern und<br />
Kommunen erhalten.<br />
Zu Frage 107:<br />
Die Bundesregierung stockt in den nächsten vier<br />
Jahren den Revolvingfonds um insgesamt 100 Mio<br />
DM auf, die vollständig für Einrichtungen in den<br />
neuen Ländern zur Verfügung stehen.<br />
Anlage 60<br />
Antwort<br />
der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf<br />
die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD)<br />
(Drucksache 12/766 Fragen 108 und 109) :<br />
Wann gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich der immer<br />
drängender werdenden Problematik der Anrechnung der häuslichen<br />
Pflegehilfe der Krankenkassen auf das Pflegegeld nach<br />
§ 69 BSHG endlich im Rahmen einer Gesetzesänderung Rechtsklarheit<br />
zu schaffen mit dem Ziel, daß die Träger der Sozialhilfe<br />
im Interesse der Betroffenen, die dringend auf die ihnen zustehende<br />
gesetzliche Hilfe angewiesen sind, bundeseinheitlich<br />
verfahren können, und wie bewertet sie die derzeitige Anrechnungspraxis<br />
unter dem Gesichtspunkt, daß die neue Pflegehilfe<br />
-<br />
nach dem SGB V §§ 53 his 57 von ihr selbst immer als ergänzend<br />
gekennzeichnet wurde, was sich auch im Text des § 55 SGB V<br />
niederschlägt?<br />
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich<br />
der Anzahl der Klageverfahren hinsichtlich der Anrechnung<br />
des Krankenkassen-Pflegegeldes auf das Pflegegeld nach<br />
dem Bundessozialhilfegesetz, getrennt nach Bundesländern?<br />
Zu Frage 108:<br />
Maßgebend für die Anrechnung der Geldleistung<br />
nach § 57 Abs. 1 SGB V auf das Pflegegeld in der<br />
Sozialhilfe ist § 69 Abs. 3 Satz 3 BSHG. Nach dieser<br />
Bestimmung wird ein Pflegegeld nicht gewährt, soweit<br />
der Pflegebedürftige gleichartige Leistungen<br />
nach anderen Rechtsvorschriften erhält. Auf diese<br />
Regelung ist in der Begründung zum Gesundheits<br />
Reformgesetz hingewiesen worden (BT-Drucks.<br />
11/2237, Art. 40 — Bundessozialhilfegesetz, zu Nr. 4,<br />
S. 267). Die Sozialämter verfahren zur Zeit unterschiedlich<br />
und rechnen die Geldleistung von 400 DM<br />
ganz oder nur zum Teil auf das Pflegegeld in der Sozialhilfe<br />
an.<br />
Um diese für die Betroffenen außerordentlich unbefriedigende<br />
Anrechnungspraxis möglichst bald zu beenden<br />
und um die auf die Förderung der häuslichen<br />
Pflegebereitschaft ausgerichtete Zielrichtung der gesetzlichen<br />
Pflegeleistungen für den häuslichen Bereich<br />
zu unterstützen, habe ich den Sozialressorts in<br />
den Bundesländern, den beteiligten Bundesministerien<br />
sowie den Kommunalen Spitzenverbänden mit<br />
Schreiben vom 6. Mai 1991 eine Gesetzesänderung<br />
vorgeschlagen. Sie sieht die Nichtanrechnung der<br />
Hälfte der Geldleistung nach § 57 SGB V auf das Pflegegeld<br />
in der Sozialhilfe vor. Die hierzu erbetenen<br />
Stellungnahmen stehen noch aus.<br />
Zu Frage 109:<br />
Das Bundesministerium für Familie und Senioren<br />
hat die Sozialressorts der Länder und die Kommunalen<br />
Spitzenverbände mit Schreiben vom 6. Mai 1991<br />
auch gebeten, die ihnen bekannten gerichtlichen Entscheidungen<br />
mitzuteilen. Eine Übersicht über die Anzahl<br />
der Klageverfahren ließe sich nur mit einer gezielten<br />
Umfrage bei den Sozialressorts der Länder erreichen,<br />
die ihrerseits alle Sozialämter befragen müßten.<br />
Ich gehe aber davon aus, daß in den süd- und<br />
ostdeutschen Bundesländern, in denen man weitgehend<br />
den Empfehlungen des Deutschen Vereins für<br />
öffentliche und private Fürsorge folgt und die Geldleistung<br />
der Krankenkassen nur zur Hälfte auf das Pflegegeld<br />
in der Sozialhilfe anrechnet, kaum Klagen anhängig<br />
sind.<br />
Anlage 61<br />
Antwort<br />
der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl<br />
auf die Fragen der Abgeordneten Antje -Marie Steen<br />
(SPD) (Drucksache 12/766 Fragen 110 und 111):<br />
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob, vor allem<br />
durch den grenzüberschreitenden Verkehr, die AIDS -Erkrankungen<br />
und der Drogenkonsum in Großstädten wie Frankfurt/<br />
Oder, Leipzig, Berlin, Rostock oder Dresden zugenommen haben?