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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2731*<br />

Für diese Einrichtungen ist grundsätzlich eine Länderzuständigkeit<br />

gegeben. Angesichts der Situation<br />

der Länderverwaltungen und der Finanzsituation sind<br />

eine Reihe von Programmen und Instrumente entwikkelt<br />

worden, um die Freien Träger zu unterstützen.<br />

Im Rahmen des Gemeinschaftswerkes „Aufschwung-Ost"<br />

ist eine kommunale Investitionspauschale<br />

in Höhe von 5 Mrd DM vorgesehen. Aus dieser<br />

Investitionspauschale können auch Freie Träger Mittel<br />

erhalten.<br />

Die Bundesregierung hat bereits 1990 im Rahmen<br />

des Soforthilfe-Programms für die Spitzenverbände<br />

der Freien Wohlfahrtspflege 20 Mio DM zum Aufbau<br />

ambulanter Dienste in den neuen Bundesländern zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Das Soforthilfe-Programm für besondere Maßnahmen<br />

zugunsten von Familien und älteren Menschen in<br />

den neuen Bundesländern wird 1991 mit 50 Mio DM<br />

fortgesetzt. Zur Zeit werden Gespräche mit den Spitzenverbänden<br />

über den weiteren Aufbau ambulanter<br />

Dienste geführt. Darüber hinaus sollen die Mittel des<br />

Soforthilfe-Programms auch für Maßnahmen in stationären<br />

Einrichtungen, die sich in der Trägerschaft der<br />

Verbände befinden, eingesetzt werden.<br />

Nach Art. 31 Abs. 3 des Einigungsvertrages beteiligt<br />

sich der Bund bis zum 30. Juni 1991 an den Kosten<br />

für die Tageseinrichtungen für die Kinder, um ihre<br />

Weiterführung zu gewährleisten. An diesen Mitteln<br />

partizipieren gleichberechtigt die Tageseinrichtungen<br />

in freier Trägerschaft. Aus dem Gemeinschaftswerk<br />

Aufschwung-Ost können für freie Träger von<br />

Tageseinrichtungen Mittel aus der Investitionspauschale<br />

von 5 Mrd DM und aus dem ABM-Programm<br />

eingesetzt werden.<br />

Den Kirchen werden im Jahre 1991 70 Mio DM für<br />

die Förderung von kirchlichen und caritativen Hilfsmaßnahmen<br />

aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.<br />

Schließlich ist auf Mittel zu verweisen, die freie<br />

Träger von Tageseinrichtungen von Ländern und<br />

Kommunen erhalten.<br />

Zu Frage 107:<br />

Die Bundesregierung stockt in den nächsten vier<br />

Jahren den Revolvingfonds um insgesamt 100 Mio<br />

DM auf, die vollständig für Einrichtungen in den<br />

neuen Ländern zur Verfügung stehen.<br />

Anlage 60<br />

Antwort<br />

der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf<br />

die Fragen des Abgeordneten Adolf Ostertag (SPD)<br />

(Drucksache 12/766 Fragen 108 und 109) :<br />

Wann gedenkt die Bundesregierung hinsichtlich der immer<br />

drängender werdenden Problematik der Anrechnung der häuslichen<br />

Pflegehilfe der Krankenkassen auf das Pflegegeld nach<br />

§ 69 BSHG endlich im Rahmen einer Gesetzesänderung Rechtsklarheit<br />

zu schaffen mit dem Ziel, daß die Träger der Sozialhilfe<br />

im Interesse der Betroffenen, die dringend auf die ihnen zustehende<br />

gesetzliche Hilfe angewiesen sind, bundeseinheitlich<br />

verfahren können, und wie bewertet sie die derzeitige Anrechnungspraxis<br />

unter dem Gesichtspunkt, daß die neue Pflegehilfe<br />

-<br />

nach dem SGB V §§ 53 his 57 von ihr selbst immer als ergänzend<br />

gekennzeichnet wurde, was sich auch im Text des § 55 SGB V<br />

niederschlägt?<br />

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich<br />

der Anzahl der Klageverfahren hinsichtlich der Anrechnung<br />

des Krankenkassen-Pflegegeldes auf das Pflegegeld nach<br />

dem Bundessozialhilfegesetz, getrennt nach Bundesländern?<br />

Zu Frage 108:<br />

Maßgebend für die Anrechnung der Geldleistung<br />

nach § 57 Abs. 1 SGB V auf das Pflegegeld in der<br />

Sozialhilfe ist § 69 Abs. 3 Satz 3 BSHG. Nach dieser<br />

Bestimmung wird ein Pflegegeld nicht gewährt, soweit<br />

der Pflegebedürftige gleichartige Leistungen<br />

nach anderen Rechtsvorschriften erhält. Auf diese<br />

Regelung ist in der Begründung zum Gesundheits<br />

Reformgesetz hingewiesen worden (BT-Drucks.<br />

11/2237, Art. 40 — Bundessozialhilfegesetz, zu Nr. 4,<br />

S. 267). Die Sozialämter verfahren zur Zeit unterschiedlich<br />

und rechnen die Geldleistung von 400 DM<br />

ganz oder nur zum Teil auf das Pflegegeld in der Sozialhilfe<br />

an.<br />

Um diese für die Betroffenen außerordentlich unbefriedigende<br />

Anrechnungspraxis möglichst bald zu beenden<br />

und um die auf die Förderung der häuslichen<br />

Pflegebereitschaft ausgerichtete Zielrichtung der gesetzlichen<br />

Pflegeleistungen für den häuslichen Bereich<br />

zu unterstützen, habe ich den Sozialressorts in<br />

den Bundesländern, den beteiligten Bundesministerien<br />

sowie den Kommunalen Spitzenverbänden mit<br />

Schreiben vom 6. Mai 1991 eine Gesetzesänderung<br />

vorgeschlagen. Sie sieht die Nichtanrechnung der<br />

Hälfte der Geldleistung nach § 57 SGB V auf das Pflegegeld<br />

in der Sozialhilfe vor. Die hierzu erbetenen<br />

Stellungnahmen stehen noch aus.<br />

Zu Frage 109:<br />

Das Bundesministerium für Familie und Senioren<br />

hat die Sozialressorts der Länder und die Kommunalen<br />

Spitzenverbände mit Schreiben vom 6. Mai 1991<br />

auch gebeten, die ihnen bekannten gerichtlichen Entscheidungen<br />

mitzuteilen. Eine Übersicht über die Anzahl<br />

der Klageverfahren ließe sich nur mit einer gezielten<br />

Umfrage bei den Sozialressorts der Länder erreichen,<br />

die ihrerseits alle Sozialämter befragen müßten.<br />

Ich gehe aber davon aus, daß in den süd- und<br />

ostdeutschen Bundesländern, in denen man weitgehend<br />

den Empfehlungen des Deutschen Vereins für<br />

öffentliche und private Fürsorge folgt und die Geldleistung<br />

der Krankenkassen nur zur Hälfte auf das Pflegegeld<br />

in der Sozialhilfe anrechnet, kaum Klagen anhängig<br />

sind.<br />

Anlage 61<br />

Antwort<br />

der Parl. Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl<br />

auf die Fragen der Abgeordneten Antje -Marie Steen<br />

(SPD) (Drucksache 12/766 Fragen 110 und 111):<br />

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob, vor allem<br />

durch den grenzüberschreitenden Verkehr, die AIDS -Erkrankungen<br />

und der Drogenkonsum in Großstädten wie Frankfurt/<br />

Oder, Leipzig, Berlin, Rostock oder Dresden zugenommen haben?

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