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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2704* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

Anlage 9<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zu Tagesordnungspunkt 13 —<br />

Antrag betr. Aufnahme des grünen Pfeils<br />

in die Straßenverkehrsordnung —<br />

Jutta Braband (PDS/Linke Liste): Die Diskussion<br />

um den grünen Pfeil, um das Für und Wider dieser<br />

Regelung für das Rechtsabbiegen bei „Rot" an ampelgeregelten<br />

Kreuzungen in der ehemaligen DDR bewegt<br />

inzwischen seit Monaten Bürgerinnen und Bürger<br />

vor allem in den neuen Bundesländern. Sie<br />

schließt den Streit verantwortlicher Politiker, Stellungnahmen<br />

von Verkehrsverbänden und Verkehrsexperten<br />

ein. Es wurden regelrechte Kopfstände vollführt,<br />

der Pfeil demontiert und wieder montiert.<br />

Die letztlich getroffene Kompromißlösung, die<br />

Rechtsabbiegeregelung in den neuen Bundesländern<br />

bis zum 31. Dezember 1991 beizubehalten, sollte sicher<br />

auch den wachsenden Unmut von Bürgern der<br />

ehemaligen DDR dämpfen. Die ja damit eingeschlossene<br />

Liquidierung dieser nützlichen Verkehrsregelung<br />

zum Jahresende sehen viele Menschen in den<br />

neuen Bundesländern als Bestandteil einer Politik,<br />

nach der alles, was nicht in eingefahrene Gleise der<br />

Alt-BRD paßt, auch nichts in der Gesetzgebung zu<br />

suchen hat.<br />

Mit unserem Antrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung<br />

hinsichtlich der Übernahme des grünen<br />

Pfeils soll Bewährtes als eine vernünftige Regelung<br />

in ganz Deutschland gesetzt werden. Wenn ich<br />

entsprechende Meldungen richtig deute, steht ja auch<br />

der Bundesverkehrsminister Günther Krause mit seinen<br />

Erfahrungen als Verkehrsteilnehmer in der ehemaligen<br />

DDR dieser Regelung aufgeschlossen gegenüber.<br />

Wortmeldungen des Berliner Senators Elmar<br />

Pieroth verdeutlichen, daß er auch ohne diese Erfahrungen<br />

für den Pfeil im deutschen Straßenverkehr<br />

ist.<br />

Mit unserem Antrag plädieren wir für Vernunft, für<br />

die Verbesserung des Verkehrsflusses für Fußgänger,<br />

Radfahrer und Kraftfahrer an Kreuzungen. Die Entscheidung,<br />

welche größeren ampelgeregelten Kreuzungen<br />

mit dem Abbiegepfeil für Rechtsabbiegen bei<br />

„Rot" ausgerüstet werden, ist dabei eine rein kommunale<br />

Sache.<br />

Verstopfte Straßen, starke Abgasemissionen, Verkehrschaos<br />

nicht nur zu Spitzenzeiten sind bestimmend<br />

für das Bild in den Städten. Nun ist der „grüne<br />

Pfeil" nicht die Lösung — diese bedarf einer völlig<br />

neuen Verkehrspolitik — , aber ein Mittel für eine gewisse<br />

Entschärfung an stark frequentierten Kreuzungen.<br />

Unübersehbar ist, die in den neuen Bundesländern<br />

anstehenden Verkehrsprobleme wurden und werden<br />

durch die Demontage der grünen Pfeile an den Ampeln<br />

der Kreuzungen für das Rechtsabbiegen bei<br />

„Rot" zusätzlich verschärft. Der grüne Pfeil war wesentliches<br />

Element des fließenden Verkehrs in den<br />

Kreuzungsbereichen. Seine ersatzlose Demontage im<br />

Rahmen der Straßenverkehrsordnung der alten Bundesländer<br />

führt zum Anwachsen und Entstehen von<br />

neuen Staus und belastet dadurch die Luft in den<br />

Städten zusätzlich. Was das Argument zur Verringerung<br />

der Verkehrssicherheit für Fußgänger durch die<br />

Möglichkeit des Rechtsabbiegens bei „Rot" bet rifft, so<br />

war in der früheren DDR nach Einführung dieses<br />

Pfeils keine Unfallzunahme — aus ebendiesen Gründen<br />

— zu verzeichnen.<br />

Alle sachlichen Gründe sprechen für die Aufnahme<br />

des „grünen Pfeils" in die Straßenverkehrsordnung<br />

der BRD. Dagegen spricht nur die Nichtakzeptanz der<br />

Übernahme früheren DDR-Rechts in die Gesetze der<br />

BRD.<br />

Eduard Oswald (CDU/CSU): Unser gemeinsames<br />

Ziel muß die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer<br />

auf und an unseren Straßen sein. Ohne jetzt Pro und<br />

Kontra zu beleuchten, muß man objektiv feststellen:<br />

Ein sachgerechter Abbau der Grünpfeile und eine<br />

Umstellung auf die nach der Straßenverkehrsordnung<br />

zulässigen Möglichkeiten — wie grüner Lichtpfeil<br />

oder gesonderte Abbiegespur mit negativen Vorfahrtszeichen<br />

— wird bis zum Ablauf der vorgesehenen<br />

Übergangsfrist nicht möglich sein. Es ist deshalb<br />

eine Verlängerung dieser Frist durch eine neue Verordnung<br />

zur Änderung der Straßenverkehrsordnung<br />

anzustreben.<br />

Es ist keine Frage, daß es Kreuzungsbereiche gibt,<br />

in denen es im Interesse der Leistungsfähigkeit der<br />

Kreuzung und damit der Verbesserung des Verkehrsflusses<br />

dem Kraftfahrzeugverkehr ermöglicht werden<br />

muß, nach rechts abbiegen zu dürfen, wenn dem Geradeaus-<br />

oder dem Linksabbiegeverkehr die Weiterfahrt<br />

durch Rotlicht einer Lichtzeichenanlage untersagt<br />

ist. Dies gilt ganz sicher gleichermaßen für die<br />

neuen wie für die alten Bundesländer.<br />

Ich will jetzt nicht auf die Entstehungsgeschichte<br />

der Grünen-Pfeil-Regelung eingehen. Das entscheidende<br />

Argument für die Beibehaltung und Einführung<br />

einer solchen Regelung ist der Verkehrsfluß. Die<br />

Frage wird sein, ob die für den Verkehrsfluß positive<br />

Wirkung des Grün-Pfeils die mit dem wachsenden<br />

Verkehr auftretenden Verkehrsprobleme lösen kann.<br />

Ich glaube, gerade in den Kreuzungsbereichen, besonders<br />

in den größeren Städten, wird man den starken<br />

Verkehrszuwächsen nur mit der Nutzung der<br />

Möglichkeiten der modernen Lichtsignaltechnik und<br />

einer entsprechenden Ampelschaltung gerecht werden<br />

können.<br />

Auch wenn ich das Thema jetzt problematisiere, bin<br />

ich der Meinung, daß eine endgültige Entscheidung<br />

zur Aufnahme oder Nichtaufnahme des Grünen Pfeils<br />

in die Straßenverkehrsordnung erst dann getroffen<br />

werden kann, wenn uns eindeutige Analysen auf der<br />

Basis der Verkehrskonflikttechnik vorliegen. Ich kann<br />

nur begrüßen, daß der Bundesminister für Verkehr die<br />

Bundesanstalt für das Straßenwesen — und hier die<br />

Außenstelle Berlin — beauftragt hat, gemeinsam mit<br />

der Hochschule für Verkehr in Dresden ein Gutachten<br />

zu erstellen.<br />

Wir werden dann im Herbst im Verkehrsausschuß<br />

auf der Grundlage dieser Ergebnisse Vor- und Nachteile<br />

der Grünen-Pfeil-Regelung abzuwägen haben.<br />

Dabei gelten drei entscheidende Punkte:<br />

1. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer,<br />

2. die Leistungsfähigkeit lichtsignalgesteuerter Knotenpunkte,

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