21.01.2014 Aufrufe

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2709*<br />

- Bei strukturellen Verbesserungen im Besoldungs<br />

und Versorgungsrecht fehlt es nach unserer Auffassung<br />

seit langem an einem Gesamtkonzept. Der von<br />

der Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode<br />

vorgelegte Bericht zur strukturellen Entwicklung<br />

des öffentlichen Dienstrechtes verdient diesen<br />

Namen eigentlich nicht. Er beschränkt sich auf einige<br />

punktuelle Maßnahmen und klammert wesentliche<br />

Probleme aus.<br />

Selbstverständlich muß anerkannt werden, daß im<br />

Augenblick zweifellos der Aufbau leistungsfähiger öffentlicher<br />

Verwaltungen in den neuen Bundesländern<br />

und in den Gemeinden stark im Vordergrund steht.<br />

Dies kann aber wiederum nicht bedeuten, daß wir die<br />

notwendige sachgerechte Fortentwicklung der Strukturen<br />

des öffentlichen Dienstes in den alten Ländern<br />

vernachlässigen dürfen. Beide Aufgaben — die Entwicklung<br />

des öffentlichen Dienstes in Ost und West —<br />

müssen im Zusammenhang gesehen werden. Deshalb<br />

erscheint es mir sinnvoll, daß die Bundesregierung in<br />

einem Bericht die gegenwärtige Situation des öffentlichen<br />

Dienstes einmal umfassend darstellt.<br />

Darüber hinaus muß der Strukturbericht mit Vorschlägen<br />

zur Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechtes<br />

in dieser Wahlperiode fortgeschrieben werden.<br />

Nach unserer Auffassung muß das Bezahlungs<br />

-<br />

und Laufbahnrecht im Rahmen eines Gesamtkonzeptes<br />

anforderungs- und funktionsgerechter ausgestaltet<br />

und die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen<br />

Dienstes im Vergleich zur Wirtschaft, die heute vielfach<br />

nicht mehr gewährleistet ist, hergestellt werden.<br />

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einmal<br />

das Stichwort Wettbewerbsfähigkeit aufgreifen und<br />

ein Problem ansprechen, was offensichtlich einen<br />

dringenden Handlungsbedarf aufzeigt. In den sogenannten<br />

Ballungsräumen scheint es immer schwieriger<br />

zu werden, Bedienstete für den öffentlichen<br />

Dienst zu bekommen und damit auch dem Sicherstellungsauftrag<br />

gerecht zu werden. Die öffentliche Seite<br />

ist zunehmend in Gefahr, ihre Wettbewerbsfähigkeit<br />

auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in den von mir<br />

angesprochenen Ballungsräumen, zu verlieren.<br />

Ich bin mir darüber im klaren, daß eine Schwierigkeit<br />

darin liegt, den Begriff Ballungsraum korrekt und<br />

eingrenzend zu definieren. Allerdings denke ich, sollten<br />

wir trotzdem vor diesen Herausforderungen nicht<br />

die Augen verschließen und uns gemeinsam bemühen,<br />

in diesem Bereich Lösungsvorschläge zu erarbeiten.<br />

Selbstverständlich kann dies nicht ungeachtet der<br />

Tatsache geschehen, daß hier insbesondere mit den<br />

betroffenen Ländern und Gemeinden eine Absprache -<br />

gefunden werden muß, zumal damit ein erheblicher<br />

finanzieller Aufwand auch für sie verbunden wäre.<br />

Wir sollten den öffentlichen Dienst als Dienst für<br />

den Bürger durch den Bürger künftig stärker im öffentlichen<br />

Bewußtsein verankern. Wie gerade ein<br />

Blick in die neuen Länder zeigt, hängen der Wohlstand<br />

der Bürger und die Qualität ihres Lebens heute<br />

ebenso von Gemeinschaftseinrichtungen ab wie von<br />

privaten Einkommen und Konsum. Nicht ein anonymer<br />

Staat hat Bedürfnisse, sondern die Bürgerinnen<br />

und Bürger. Sie und die Beschäftigten im öffentlichen<br />

Dienst können erwarten, daß sich Regierungen und<br />

politische Parteien zu ihrer Verantwortung für den<br />

öffentlichen Dienst bekennen.<br />

Viele Beschäftigte des öffentlichen Dienstes tun oftmals<br />

mehr als ihre Pflicht. Der öffentliche Dienst sollte<br />

nicht zum Prügelknaben der Nation gemacht werden.<br />

Den Beschäftigten gebührt unser Dank. Mehr noch:<br />

sie können erwarten, daß wir uns um ihre Probleme<br />

kümmern. Das wollen wir auch bei den Beratungen<br />

des anstehenden Gesetzentwurfes tun.<br />

Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundes<br />

minister des Innern: Mit dem Entwurf des Bundesbesoldungs-<br />

und -versorgungsanpassungsgesetzes<br />

1991 legt die Bundesregierung dem Hohen Haus die<br />

notwendigen und angemessenen Maßnahmen zur<br />

Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in<br />

Bund und Ländern vor.<br />

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung übernimmt<br />

für die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger<br />

das Ergebnis der Tarifverhandlungen<br />

vom 16. März 1991 mit demselben Erhöhungssatz<br />

von 6 v. H. Neben den auch bisher in die Linearanpassung<br />

einbezogenen Bezügebestandteilen sind diesmal,<br />

den Absichtserklärungen auch dieses Hauses<br />

entsprechend, bestimmte Stellenzulagen mit erhöht<br />

worden. Ich nenne insbesondere die allgemeine Stellenzulage,<br />

die Polizei- und Feuerwehrzulage sowie<br />

die Sicherheitszulagen.<br />

Die vorgeschlagene Anhebung um 6 % kann sich —<br />

auch im Verhältnis zur gewerblichen Wirtschaft —<br />

durchaus sehen lassen. Sie ist angesichts der Gesamtentwicklung<br />

als solide und bef riedigend anzusehen.<br />

Gemessen an der zu erwartenden Preissteigerungsrate<br />

ergibt sich für die Mitarbeiter des öffentlichen<br />

Dienstes ein deutlicher realer Einkommenszuwachs.<br />

Der öffentliche Dienst hält damit Anschluß an die positive<br />

allgemeine Entwicklung und wird nicht abgekoppelt.<br />

Die Linearanpassung berücksichtigt aber auch<br />

gleichzeitig die Situation der öffentlichen Haushalte<br />

besonders mit Blick auf den Wiederaufbau in den<br />

neuen Bundesländern. Nach dem Gesetzentwurf treten<br />

die Erhöhungen für Beamte, Richter, Soldaten und<br />

Versorgungsempfänger zwei Monate später, als es<br />

der Tarifabschluß für Arbeiter und Angestellte vorsieht,<br />

in Kraft, also nicht zum 1. Januar 1991, sondern<br />

zum 1. März 1991. Dieser Einsparungsbeitrag berücksichtigt,<br />

daß Arbeiter und Angestellte mit ähnlicher<br />

Wirkung durch die Veränderungen der Beitragssätze<br />

zur Sozialversicherung betroffen sind. Mit der zweimonatigen<br />

Verschiebung der Anpassung wird der<br />

Handlungsspielraum der öffentlichen Haushalte um<br />

weit mehr als 1 Milliarde DM erweitert. Beamte, Richter,<br />

Soldaten und Versorgungsempfänger leisten damit<br />

einen eigenständigen Beitrag für den wirtschaftlichen<br />

Aufbau in den neuen Bundesländern. Dies wird<br />

in den nächsten Jahren zu berücksichtigen sein.<br />

Mit dieser Lösung bleibt das bisherige Verhältnis<br />

der aktiven Nettoeinkommen im Besoldungs- und Tarifbereich<br />

grundsätzlich unverändert; Beamte und Arbeitnehmer<br />

werden also nicht auseinanderdividiert.<br />

Dadurch, daß Beamte bei den Nettozuwächsen nicht<br />

schlechter und nicht besser als Angestellte und Arbei-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!