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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2710* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

ter im öffentlichen Dienst gestellt werden, bleibt der<br />

Gleichklang zwischen Ta rif und Besoldung gewahrt;<br />

das ist wichtig für die Einheit des öffentlichen<br />

Dienstes. Dies ist verantwortungsvolle und zukunftsorientierte<br />

Besoldungspolitik. Die Bundesregierung<br />

wird auch weiterhin auf Ausgewogenheit und Gerechtigkeit<br />

der Verbesserungen und Belastungen im<br />

öffentlichen Dienst und im Verhältnis zur gewerblichen<br />

Wirtschaft achten. Weil die Bundesregierung<br />

diese Verpflichtung besonders ernst nimmt, enthält<br />

der Gesetzentwurf Vorschriften über die Beteiligung<br />

der Versorgungsempfänger an strukturellen Veränderungen<br />

im Besoldungsbereich durch einen pauschalierenden<br />

Anpassungszuschlag. Hiernach werden<br />

die Versorgungsempfänger ab 1. Januar 1993 an<br />

den strukturellen Maßnahmen im Besoldungsbereich<br />

dadurch beteiligt, daß ihnen solche Veränderungen in<br />

Form eines durchschnittlichen Vomhundertsatzes<br />

zeitversetzt zu den den Versorgungsbezügen zugrunde<br />

liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezügen<br />

gewährt werden. Als Vorwegmaßnahme ist ein Strukturausgleich<br />

von 0,4 v. H. der ruhegehaltfähigen<br />

Dienstbezüge ab 1. März 1991 vorgesehen.<br />

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der<br />

Wiedereinführung des Anpassungszuschlags für Versorgungsempfänger<br />

lehnt die Bundesregierung ab.<br />

Die Bundesregierung hält an ihrem Grundsatz fest,<br />

keine Sonderopfer von einzelnen Gruppen zu verlangen.<br />

Was für den Aktivbereich Geltung hat, muß<br />

ebenso für Versorgungsempfänger gelten. Der<br />

Gleichklang zwischen aktiven Beamten und Versorgungsempfängern<br />

bei der Bezügeentwicklung muß<br />

gewahrt bleiben.<br />

Neben den Regelungen zur Linearanpassung sieht<br />

der Gesetzentwurf eine möglichst gleichwertige<br />

Übertragung der im Tarifbereich vereinbarten strukturellen<br />

Verbesserungen vor. Dies sind vor allem Regelungen<br />

über die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten<br />

für Beamte des einfachen Dienstes<br />

durch Erweiterung des höchstzulässigen Anteils der<br />

Planstellen im Spitzenamt A 5 plus Amtszulage, ferner<br />

Bezahlungsverbesserungen für Beamte des mittleren<br />

technischen und gehobenen technischen<br />

Dienstes durch Festsetzung günstigerer Stellenobergrenzen,<br />

Ermächtigung zur Schaffung günstigerer<br />

Stellen und damit Beförderungsverhältnisse für beamtete<br />

Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sowie die<br />

Einführung allgemeiner Wechselschichtzulagen und<br />

Schichtzulagen.<br />

Den hierzu vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen,<br />

die sehr unterschiedliche Einzel- und Detailfragen<br />

betreffen, hat die Bundesregierung meist zugestimmt,<br />

im übrigen Prüfung im weiteren Verfahren<br />

zugesagt. Damit ist eine zügige Beratung und Verabschiedung<br />

des Gesetzentwurfs nach der Sommerpause<br />

möglich.<br />

Manfred Richter (Bremerhaven) (FDP): Bei diesem<br />

Gesetzentwurf geht es uns nicht anders als bei vielen<br />

anderen vergleichbaren Besoldungsmaßnahmen für<br />

den öffentlichen Dienst: Den einen ist es zuwenig, den<br />

anderen ist es zuviel.<br />

Den Letztgenannten will ich folgendes sagen: Wer<br />

einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst haben will,<br />

muß ihn auch anständig, daß heißt leistungsgerecht,<br />

bezahlen.<br />

Dabei kann es keinen Unterschied geben zwischen<br />

Angestellten, Arbeitern oder Beamten.<br />

Ich kann diejenigen, die da meinen, der öffentliche<br />

Dienst könne vorübergehend oder noch am besten auf<br />

Dauer mit geringeren Steigerungsraten in der Einkommensentwicklung<br />

als sonst in der Bundesrepublik<br />

Deutschland auskommen, nur nachdrücklich warnen:<br />

Wir haben in den verschiedensten Bereichen, besonders<br />

in den technischen Laufbahnen, Nachwuchsgewinnungsprobleme<br />

spürbarer und zum Teil schon beklemmender<br />

Art. Nachwuchssorgen macht uns mittlerweile<br />

auch schon der nichttechnische Dienst; auch<br />

dort dürfen keine Qualitätseinbußen hingenommen<br />

werden.<br />

Was den üblichen Hinweis auf die sogenannten Beamtenprivilegien<br />

anbetrifft, gilt nach wie vor zweierlei:<br />

Erstens gibt es diese Beamtenprivilegien nicht, sondern<br />

es gibt nur ein ausgewogenes besonderes Treue-<br />

Loyalitäts- und Pflichtenverhältnis.<br />

Zweitens können diese Besonderheiten gegen eine<br />

vernünftige Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />

nicht gegengerechnet werden.<br />

Sonst wäre die notwendige Schlußfolgerung, Beamte<br />

hätten ihre besonderen Pflichten, eine zusätzliche Alimentation<br />

durch Gehalt brauchten sie eigentlich gar<br />

nicht.<br />

Zum Gesetzentwurf selber. Wir stimmen mit der<br />

Bundesregierung darin überein, wie für den Tarifbereich<br />

des öffentlichen Dienstes vereinbart auch die<br />

Beamtengehälter um linear 6 % zu erhöhen.<br />

Wir stimmen mit der Bundesregierung ferner darin<br />

überein, die Strukturtarifverträge, die im Vorfeld der<br />

Besoldungsrunde 1991 ausgehandelt worden sind, in<br />

gleicher Weise, soweit das irgend geht, auf den Beamtenbereich<br />

zu übertragen. Seit Jahren setzt sich die<br />

FDP für das nahtlose Übertragen der Tarifverträge für<br />

den öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft ein.<br />

Für diesen Gleichklang von Ta rif und Besoldung<br />

kann es keinen Unterschied machen, ob es sich um<br />

lineare Anpassung oder um Strukturverbesserungen<br />

handelt. Ich weiß, daß an dieser Stelle in diesem Jahr<br />

die Argumentation brüchig ist, weil — anders als die<br />

lineare Erhöhung bei Angestellten und Arbeitnehmern<br />

— wir die lineare Erhöhung der Besoldung der<br />

Beamten erst zum 1. März 1991 wollen. Diese zeitliche<br />

Verschiebung des Inkrafttretens hat nichts mit einer<br />

Hilfe für den Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern<br />

zu tun. Aus unserer Sicht ist die zeitliche Verschiebung<br />

begründet, weil Bund, Länder und Gemeinden<br />

durch die deutsche Einheit bereits mit erheblichen<br />

Haushaltsproblemen zu kämpfen haben.<br />

Das ist der Grund für die Besoldungsverschiebung.<br />

Die Auswirkungen der zeitlichen Verschiebungen<br />

der Beamtenbesoldung sind, prozentual gesehen, höher<br />

als die Belastungen der Arbeitnehmereinkommen<br />

im Tarifbereich durch die Veränderungen der Beitragssätze<br />

in den gesetzlichen Sozialversicherungen.<br />

Aber das ist kein Grund, in irgendeiner Weise die Verschiebung<br />

der Anpassung der Beamtenbesoldung

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