33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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2710* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />
ter im öffentlichen Dienst gestellt werden, bleibt der<br />
Gleichklang zwischen Ta rif und Besoldung gewahrt;<br />
das ist wichtig für die Einheit des öffentlichen<br />
Dienstes. Dies ist verantwortungsvolle und zukunftsorientierte<br />
Besoldungspolitik. Die Bundesregierung<br />
wird auch weiterhin auf Ausgewogenheit und Gerechtigkeit<br />
der Verbesserungen und Belastungen im<br />
öffentlichen Dienst und im Verhältnis zur gewerblichen<br />
Wirtschaft achten. Weil die Bundesregierung<br />
diese Verpflichtung besonders ernst nimmt, enthält<br />
der Gesetzentwurf Vorschriften über die Beteiligung<br />
der Versorgungsempfänger an strukturellen Veränderungen<br />
im Besoldungsbereich durch einen pauschalierenden<br />
Anpassungszuschlag. Hiernach werden<br />
die Versorgungsempfänger ab 1. Januar 1993 an<br />
den strukturellen Maßnahmen im Besoldungsbereich<br />
dadurch beteiligt, daß ihnen solche Veränderungen in<br />
Form eines durchschnittlichen Vomhundertsatzes<br />
zeitversetzt zu den den Versorgungsbezügen zugrunde<br />
liegenden ruhegehaltfähigen Dienstbezügen<br />
gewährt werden. Als Vorwegmaßnahme ist ein Strukturausgleich<br />
von 0,4 v. H. der ruhegehaltfähigen<br />
Dienstbezüge ab 1. März 1991 vorgesehen.<br />
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung der<br />
Wiedereinführung des Anpassungszuschlags für Versorgungsempfänger<br />
lehnt die Bundesregierung ab.<br />
Die Bundesregierung hält an ihrem Grundsatz fest,<br />
keine Sonderopfer von einzelnen Gruppen zu verlangen.<br />
Was für den Aktivbereich Geltung hat, muß<br />
ebenso für Versorgungsempfänger gelten. Der<br />
Gleichklang zwischen aktiven Beamten und Versorgungsempfängern<br />
bei der Bezügeentwicklung muß<br />
gewahrt bleiben.<br />
Neben den Regelungen zur Linearanpassung sieht<br />
der Gesetzentwurf eine möglichst gleichwertige<br />
Übertragung der im Tarifbereich vereinbarten strukturellen<br />
Verbesserungen vor. Dies sind vor allem Regelungen<br />
über die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten<br />
für Beamte des einfachen Dienstes<br />
durch Erweiterung des höchstzulässigen Anteils der<br />
Planstellen im Spitzenamt A 5 plus Amtszulage, ferner<br />
Bezahlungsverbesserungen für Beamte des mittleren<br />
technischen und gehobenen technischen<br />
Dienstes durch Festsetzung günstigerer Stellenobergrenzen,<br />
Ermächtigung zur Schaffung günstigerer<br />
Stellen und damit Beförderungsverhältnisse für beamtete<br />
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen sowie die<br />
Einführung allgemeiner Wechselschichtzulagen und<br />
Schichtzulagen.<br />
Den hierzu vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen,<br />
die sehr unterschiedliche Einzel- und Detailfragen<br />
betreffen, hat die Bundesregierung meist zugestimmt,<br />
im übrigen Prüfung im weiteren Verfahren<br />
zugesagt. Damit ist eine zügige Beratung und Verabschiedung<br />
des Gesetzentwurfs nach der Sommerpause<br />
möglich.<br />
Manfred Richter (Bremerhaven) (FDP): Bei diesem<br />
Gesetzentwurf geht es uns nicht anders als bei vielen<br />
anderen vergleichbaren Besoldungsmaßnahmen für<br />
den öffentlichen Dienst: Den einen ist es zuwenig, den<br />
anderen ist es zuviel.<br />
Den Letztgenannten will ich folgendes sagen: Wer<br />
einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst haben will,<br />
muß ihn auch anständig, daß heißt leistungsgerecht,<br />
bezahlen.<br />
Dabei kann es keinen Unterschied geben zwischen<br />
Angestellten, Arbeitern oder Beamten.<br />
Ich kann diejenigen, die da meinen, der öffentliche<br />
Dienst könne vorübergehend oder noch am besten auf<br />
Dauer mit geringeren Steigerungsraten in der Einkommensentwicklung<br />
als sonst in der Bundesrepublik<br />
Deutschland auskommen, nur nachdrücklich warnen:<br />
Wir haben in den verschiedensten Bereichen, besonders<br />
in den technischen Laufbahnen, Nachwuchsgewinnungsprobleme<br />
spürbarer und zum Teil schon beklemmender<br />
Art. Nachwuchssorgen macht uns mittlerweile<br />
auch schon der nichttechnische Dienst; auch<br />
dort dürfen keine Qualitätseinbußen hingenommen<br />
werden.<br />
Was den üblichen Hinweis auf die sogenannten Beamtenprivilegien<br />
anbetrifft, gilt nach wie vor zweierlei:<br />
Erstens gibt es diese Beamtenprivilegien nicht, sondern<br />
es gibt nur ein ausgewogenes besonderes Treue-<br />
Loyalitäts- und Pflichtenverhältnis.<br />
Zweitens können diese Besonderheiten gegen eine<br />
vernünftige Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung<br />
nicht gegengerechnet werden.<br />
Sonst wäre die notwendige Schlußfolgerung, Beamte<br />
hätten ihre besonderen Pflichten, eine zusätzliche Alimentation<br />
durch Gehalt brauchten sie eigentlich gar<br />
nicht.<br />
Zum Gesetzentwurf selber. Wir stimmen mit der<br />
Bundesregierung darin überein, wie für den Tarifbereich<br />
des öffentlichen Dienstes vereinbart auch die<br />
Beamtengehälter um linear 6 % zu erhöhen.<br />
Wir stimmen mit der Bundesregierung ferner darin<br />
überein, die Strukturtarifverträge, die im Vorfeld der<br />
Besoldungsrunde 1991 ausgehandelt worden sind, in<br />
gleicher Weise, soweit das irgend geht, auf den Beamtenbereich<br />
zu übertragen. Seit Jahren setzt sich die<br />
FDP für das nahtlose Übertragen der Tarifverträge für<br />
den öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft ein.<br />
Für diesen Gleichklang von Ta rif und Besoldung<br />
kann es keinen Unterschied machen, ob es sich um<br />
lineare Anpassung oder um Strukturverbesserungen<br />
handelt. Ich weiß, daß an dieser Stelle in diesem Jahr<br />
die Argumentation brüchig ist, weil — anders als die<br />
lineare Erhöhung bei Angestellten und Arbeitnehmern<br />
— wir die lineare Erhöhung der Besoldung der<br />
Beamten erst zum 1. März 1991 wollen. Diese zeitliche<br />
Verschiebung des Inkrafttretens hat nichts mit einer<br />
Hilfe für den Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern<br />
zu tun. Aus unserer Sicht ist die zeitliche Verschiebung<br />
begründet, weil Bund, Länder und Gemeinden<br />
durch die deutsche Einheit bereits mit erheblichen<br />
Haushaltsproblemen zu kämpfen haben.<br />
Das ist der Grund für die Besoldungsverschiebung.<br />
Die Auswirkungen der zeitlichen Verschiebungen<br />
der Beamtenbesoldung sind, prozentual gesehen, höher<br />
als die Belastungen der Arbeitnehmereinkommen<br />
im Tarifbereich durch die Veränderungen der Beitragssätze<br />
in den gesetzlichen Sozialversicherungen.<br />
Aber das ist kein Grund, in irgendeiner Weise die Verschiebung<br />
der Anpassung der Beamtenbesoldung