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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2716* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

sich zur Front Patriotique Rwandaise (FPR) zusammengeschlossen<br />

hatten, wurde die Flüchtlingsfrage<br />

Gegenstand regionaler und internationaler Lösungsbemühungen.<br />

Erfreulicherweise haben sich die betroffenen Regionalstaaten<br />

ihrer Verantwortung für die Lösung des<br />

Flüchtlingsproblems gestellt. In einer regionalen<br />

Staatschef-Konferenz am 19. Februar 1990 in Daressalam<br />

erkannte Ruanda das Rückkehrrecht für alle<br />

Tutsi-Flüchtlinge förmlich an und stellte für sie eine<br />

Amnestie in Aussicht. Der ruandische Staatspräsident<br />

Habyarimana hat diese Verpflichtung zuletzt beim<br />

OAE-Gipfel in Abuja (Nigeria) Anfang Juni 1991 bestätigt.<br />

Der UNHCR wurde von den afrikanischen Regionalstaaten<br />

beauftragt, ein umfassendes Konzept für<br />

die Reintegration rückkehrwilliger Flüchtlinge auszuarbeiten.<br />

Hauptproblem hierfür ist die schon jetzt bestehende<br />

erhebliche Überbevölkerung Ruandas.<br />

Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner<br />

haben die afrikanischen Bemühungen um eine<br />

Lösung des Flüchtlingsproblems und um eine Beendigung<br />

der damit in Zusammenhang stehenden Kampfhandlungen<br />

zwischen FPR und ruandischer Armee<br />

politisch mit Nachdruck unterstützt. Wir haben in diesem<br />

Sinne mehrfach bilateral und gemeinsam mit den<br />

EG-Staaten in Ruanda und in den betroffenen Nachbarländern<br />

demarchiert. Nach Vorlage eines vom<br />

UNHCR und den Regionalstaaten entwickelten Konzepts<br />

für Rückkehr der Flüchtlinge nach Ruanda wird<br />

die Bundesregierung Möglichkeiten der finanziellen<br />

Unterstützung eines solchen Programms prüfen.<br />

Zu Frage 32:<br />

Für den zweijährigen Zusagerahmen 1989/90 erhielt<br />

Ruanda 50 Millionen DM aus Mitteln der Finanziellen<br />

Zusammenarbeit und 38 Millionen DM aus<br />

Mitteln der Technischen Zusammenarbeit. Im September<br />

1991 finden in Ruanda die nächsten Regierungsverhandlungen<br />

über entwicklungspolitische<br />

Zusammenarbeit in den Jahren 1991/92 statt. Es ist<br />

damit zu rechnen, daß sich das Fördervolumen im<br />

ähnlichen Rahmen wie im vorigen Zusagezeitraum<br />

bewegen wird. Schwerpunkte der Zusammenarbeit<br />

sind die landwirtschaftliche Entwicklung, Infrastrukturvorhaben<br />

und das Erziehungswesen.<br />

Anlage 20<br />

Antwort<br />

des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des<br />

Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache<br />

12/766 Frage 33):<br />

Welche Erklärungen haben sowjetische Stellen über Lagerung<br />

und Abzug von sowjetischen Atomwaffen und Trägersystemen<br />

auf dem Gebiet der früheren DDR abgegeben, und welche<br />

Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Glaubwürdigkeit<br />

dieser Erklärungen?<br />

Der sowjetische Außenminister Bessmertnych hat<br />

anläßlich seines Besuches am 12./13. Juni in Bonn<br />

klargestellt, es gebe noch einige Atomwaffen auf dem<br />

Gebiet der ehemaligen DDR, welche nach einem Abzugsplan<br />

ziemlich rasch abgezogen würden. Nach deren<br />

Abzug werde die Bundesregierung entsprechend<br />

unterrichtet.<br />

Die Bundesregierung sieht keinen Grund, an der<br />

Glaubwürdigkeit der am 13. Juni 1991 abgegebenen<br />

klarstellenden Erklärung des sowjetischen Außenministers<br />

zu zweifeln.<br />

Anlage 21<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />

des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD)<br />

(Drucksache 12/766 Fragen 3 und 34):<br />

Trifft es zu, daß die EG-Kommission die Bundesregierung<br />

schriftlich aufgefordert hat, durch eine entsprechende Gesetzesänderung<br />

sicherzustellen, daß Bewerber und Bewerberinnen<br />

aus anderen Staaten der EG um die Anstellung im Lehramt nicht<br />

diskriminiert werden, wenn sie die erforderliche Ausbildungsqualifikation<br />

besitzen?<br />

Welche Änderungen des Status der Lehrer hält die Bundesregierung<br />

für erforderlich, um der Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshofs zu entsprechen, nach der die Beschränkung<br />

des Zugangs zum öffentlichen Dienst der Mitgliedsländer (Artikel<br />

48 Abs. 4 EWG-Vertrag) nur bei „hoheitlichen Aufgaben",<br />

nicht jedoch für das Lehramt an staatlichen Schulen gilt?<br />

Aus Gründen des Sachzusammenhanges möchte<br />

ich beide Fragen zusammen beantworten.<br />

Die Bundesregierung hat sich in ihrer mit den Ländern<br />

abgestimmten Stellungnahme von Ap ril 1990 zu<br />

der sog. „systematischen Aktion" der EG-Kommission<br />

zu den Fragen des Zugangs von EG-Mitbürgern zum<br />

deutschen öffentlichen Dienst eingehend geäußert.<br />

Dabei hat die Bundesregierung gegenüber der EG-<br />

Kommission ausdrücklich ihre Bereitschaft zu einem<br />

konstruktiven Dialog über alle Möglichkeiten der<br />

Verbesserung der Freizügigkeit für Angehörige der<br />

Mitgliedstaaten der EG innerhalb der öffentlichen<br />

Verwaltung erklärt.<br />

Die Kommission hat dieses Angebot bisher nicht<br />

aufgegriffen. Vielmehr hat sie im Rahmen von Verfahren<br />

nach Art. 169 EWG-Vertrag mit Schreiben vom<br />

April 1991 die Bundesregierung aufgefordert, sich zu<br />

angeblichen Verstößen gegen Artikel 48 des Vertrags<br />

im Zusammenhang mit der Beschäftigung von EG-<br />

Staatsangehörigen in verschiedenen Bereichen der<br />

deutschen öffentlichen Verwaltung (u. a. Personal der<br />

staatlichen Bildungseinrichtungen, Bedienstete von<br />

Bundespost und Bundesbahn, Personal im Bereich der<br />

Wasserversorgung) zu äußern.<br />

Die Äußerung der Kommission wird geprüft und in<br />

Abstimmung mit den Ländern eine Stellungnahme<br />

erarbeitet.<br />

Im übrigen hat die Bundesregierung bereits Anfang<br />

des Jahres eine gesetzliche Neuregelung in Aussicht<br />

gestellt, um die Berufung von EG-Mitbürgern in das<br />

Beamtenverhältnis generell zu erleichtern.<br />

Der Status der Lehrer in der Bundesrepublik entspricht<br />

den Vorgaben der Verfassung, er hat sich bewährt.<br />

Weder der EWG-Vertrag noch der Prozeß der

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