33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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2716* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />
sich zur Front Patriotique Rwandaise (FPR) zusammengeschlossen<br />
hatten, wurde die Flüchtlingsfrage<br />
Gegenstand regionaler und internationaler Lösungsbemühungen.<br />
Erfreulicherweise haben sich die betroffenen Regionalstaaten<br />
ihrer Verantwortung für die Lösung des<br />
Flüchtlingsproblems gestellt. In einer regionalen<br />
Staatschef-Konferenz am 19. Februar 1990 in Daressalam<br />
erkannte Ruanda das Rückkehrrecht für alle<br />
Tutsi-Flüchtlinge förmlich an und stellte für sie eine<br />
Amnestie in Aussicht. Der ruandische Staatspräsident<br />
Habyarimana hat diese Verpflichtung zuletzt beim<br />
OAE-Gipfel in Abuja (Nigeria) Anfang Juni 1991 bestätigt.<br />
Der UNHCR wurde von den afrikanischen Regionalstaaten<br />
beauftragt, ein umfassendes Konzept für<br />
die Reintegration rückkehrwilliger Flüchtlinge auszuarbeiten.<br />
Hauptproblem hierfür ist die schon jetzt bestehende<br />
erhebliche Überbevölkerung Ruandas.<br />
Die Bundesregierung und ihre europäischen Partner<br />
haben die afrikanischen Bemühungen um eine<br />
Lösung des Flüchtlingsproblems und um eine Beendigung<br />
der damit in Zusammenhang stehenden Kampfhandlungen<br />
zwischen FPR und ruandischer Armee<br />
politisch mit Nachdruck unterstützt. Wir haben in diesem<br />
Sinne mehrfach bilateral und gemeinsam mit den<br />
EG-Staaten in Ruanda und in den betroffenen Nachbarländern<br />
demarchiert. Nach Vorlage eines vom<br />
UNHCR und den Regionalstaaten entwickelten Konzepts<br />
für Rückkehr der Flüchtlinge nach Ruanda wird<br />
die Bundesregierung Möglichkeiten der finanziellen<br />
Unterstützung eines solchen Programms prüfen.<br />
Zu Frage 32:<br />
Für den zweijährigen Zusagerahmen 1989/90 erhielt<br />
Ruanda 50 Millionen DM aus Mitteln der Finanziellen<br />
Zusammenarbeit und 38 Millionen DM aus<br />
Mitteln der Technischen Zusammenarbeit. Im September<br />
1991 finden in Ruanda die nächsten Regierungsverhandlungen<br />
über entwicklungspolitische<br />
Zusammenarbeit in den Jahren 1991/92 statt. Es ist<br />
damit zu rechnen, daß sich das Fördervolumen im<br />
ähnlichen Rahmen wie im vorigen Zusagezeitraum<br />
bewegen wird. Schwerpunkte der Zusammenarbeit<br />
sind die landwirtschaftliche Entwicklung, Infrastrukturvorhaben<br />
und das Erziehungswesen.<br />
Anlage 20<br />
Antwort<br />
des Staatsministers Helmut Schäfer auf die Frage des<br />
Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache<br />
12/766 Frage 33):<br />
Welche Erklärungen haben sowjetische Stellen über Lagerung<br />
und Abzug von sowjetischen Atomwaffen und Trägersystemen<br />
auf dem Gebiet der früheren DDR abgegeben, und welche<br />
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Glaubwürdigkeit<br />
dieser Erklärungen?<br />
Der sowjetische Außenminister Bessmertnych hat<br />
anläßlich seines Besuches am 12./13. Juni in Bonn<br />
klargestellt, es gebe noch einige Atomwaffen auf dem<br />
Gebiet der ehemaligen DDR, welche nach einem Abzugsplan<br />
ziemlich rasch abgezogen würden. Nach deren<br />
Abzug werde die Bundesregierung entsprechend<br />
unterrichtet.<br />
Die Bundesregierung sieht keinen Grund, an der<br />
Glaubwürdigkeit der am 13. Juni 1991 abgegebenen<br />
klarstellenden Erklärung des sowjetischen Außenministers<br />
zu zweifeln.<br />
Anlage 21<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Eduard Lintner auf die Fragen<br />
des Abgeordneten Eckart Kuhlwein (SPD)<br />
(Drucksache 12/766 Fragen 3 und 34):<br />
Trifft es zu, daß die EG-Kommission die Bundesregierung<br />
schriftlich aufgefordert hat, durch eine entsprechende Gesetzesänderung<br />
sicherzustellen, daß Bewerber und Bewerberinnen<br />
aus anderen Staaten der EG um die Anstellung im Lehramt nicht<br />
diskriminiert werden, wenn sie die erforderliche Ausbildungsqualifikation<br />
besitzen?<br />
Welche Änderungen des Status der Lehrer hält die Bundesregierung<br />
für erforderlich, um der Rechtsprechung des Europäischen<br />
Gerichtshofs zu entsprechen, nach der die Beschränkung<br />
des Zugangs zum öffentlichen Dienst der Mitgliedsländer (Artikel<br />
48 Abs. 4 EWG-Vertrag) nur bei „hoheitlichen Aufgaben",<br />
nicht jedoch für das Lehramt an staatlichen Schulen gilt?<br />
Aus Gründen des Sachzusammenhanges möchte<br />
ich beide Fragen zusammen beantworten.<br />
Die Bundesregierung hat sich in ihrer mit den Ländern<br />
abgestimmten Stellungnahme von Ap ril 1990 zu<br />
der sog. „systematischen Aktion" der EG-Kommission<br />
zu den Fragen des Zugangs von EG-Mitbürgern zum<br />
deutschen öffentlichen Dienst eingehend geäußert.<br />
Dabei hat die Bundesregierung gegenüber der EG-<br />
Kommission ausdrücklich ihre Bereitschaft zu einem<br />
konstruktiven Dialog über alle Möglichkeiten der<br />
Verbesserung der Freizügigkeit für Angehörige der<br />
Mitgliedstaaten der EG innerhalb der öffentlichen<br />
Verwaltung erklärt.<br />
Die Kommission hat dieses Angebot bisher nicht<br />
aufgegriffen. Vielmehr hat sie im Rahmen von Verfahren<br />
nach Art. 169 EWG-Vertrag mit Schreiben vom<br />
April 1991 die Bundesregierung aufgefordert, sich zu<br />
angeblichen Verstößen gegen Artikel 48 des Vertrags<br />
im Zusammenhang mit der Beschäftigung von EG-<br />
Staatsangehörigen in verschiedenen Bereichen der<br />
deutschen öffentlichen Verwaltung (u. a. Personal der<br />
staatlichen Bildungseinrichtungen, Bedienstete von<br />
Bundespost und Bundesbahn, Personal im Bereich der<br />
Wasserversorgung) zu äußern.<br />
Die Äußerung der Kommission wird geprüft und in<br />
Abstimmung mit den Ländern eine Stellungnahme<br />
erarbeitet.<br />
Im übrigen hat die Bundesregierung bereits Anfang<br />
des Jahres eine gesetzliche Neuregelung in Aussicht<br />
gestellt, um die Berufung von EG-Mitbürgern in das<br />
Beamtenverhältnis generell zu erleichtern.<br />
Der Status der Lehrer in der Bundesrepublik entspricht<br />
den Vorgaben der Verfassung, er hat sich bewährt.<br />
Weder der EWG-Vertrag noch der Prozeß der