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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2713*<br />

Anlagen zum Stenographischen Bericht<br />

Anlage 12<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen<br />

des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache<br />

12/766 Fragen 5 und 6) :<br />

Ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit<br />

bereit, im Verlauf der nordhessischen Streckenabschnitte der<br />

A 4/A 7 ein Autobahngebot für den Güterfernverkehr auszusprechen,<br />

um die LKW im Ost-West-Verkehr zu zwingen, den<br />

zumutbaren Umweg über das Kirchheimer Dreieck zu wählen,<br />

um so die hohe Zahl von täglich mehr als 3 500 LKW im Strekkenverlauf<br />

der B 7/B 27 spürbar herunterzufahren?<br />

Sieht die Bundesregierung eine realistische Möglichkeit, als<br />

ersten Schritt zur Entlastung der leidgeprüften Menschen in den<br />

Anliegergemeinden an der B 7 zwischen Kassel und Eisenach,<br />

die täglich mehr als 20 000 KFZ-Fahrbewegungen ertragen<br />

müssen, ein Nachtfahrverbot für LKW auf der B 7 im oben genannten<br />

Streckenabschnitt auszusprechen, wie es bereits für die<br />

B 27 zwischen Fulda und Göttingen gilt?<br />

Zu Frage 5:<br />

Die Straßenverkehrsordnung eröffnet keine Möglichkeit,<br />

ein Autobahngebot für Lkw anzuordnen.<br />

Lkw können von bestimmten Straßen oder Straßenstrecken<br />

nur ferngehalten werden, wenn diese Straßen<br />

oder Straßenstrecken hierfür gesperrt wurden<br />

(Zeichen 253). Die Anordnung solcher Verbote ist<br />

nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung<br />

Sache der Bundesländer, deren Verkehrsbehörden<br />

vor allem auch in Kenntnis der Örtlichkeit entscheiden.<br />

In der Abwägung über die Sachgerechtheit des<br />

Verbots ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß<br />

Bundesfernstraßen eine überörtliche Funktion haben<br />

und dem weiträumigen Verkehr dienen (§ 1 Bundesfernstraßengesetz).<br />

Zu Frage 6:<br />

Für die Anordnung eines Nachtfahrverbotes für<br />

Lkw sind ebenfalls die Länder zuständig.<br />

Auch hier gilt es aber, die Interessen der Anlieger<br />

mit der Erhaltung der verkehrlichen Funktion der<br />

Bundesfernstraßen abzuwägen.<br />

Anlage 13<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die<br />

Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD)<br />

(Drucksache 12/766 Fragen 11 und 12):<br />

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom Bund bereitgestellten<br />

Liquiditätshilfen zur Wohnungsbewirtschaftung bis<br />

Ende Mai 1991 in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Auszahlung<br />

gekommen sind, und welche Gründe gibt es dafür?<br />

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um<br />

die u. a. in einem Brief des Bundesministeriums für Raumordnung,<br />

Bauwesen und Städtebau vom 24. April 1991 angekündigten<br />

Soforthilfen zur Liquiditätssicherung aus dem Fonds<br />

„Deutsche Einheit" den Wohnungsbaugesellschaften und anderen<br />

Vermietern zugänglich zu machen?<br />

Zu Frage 11:<br />

Nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung zwischen<br />

Bund und Ländern sind die Länder für die Zahlung<br />

von Verbrauchersubventionen (dazu gehören<br />

auch Subventionen für Mieten) zuständig. Die Länder<br />

regeln deshalb auch in eigener Verantwortung die<br />

Zahlung von Bewirtschaftungshilfen an die Wohnungswirtschaft.<br />

Soweit der Bundesregierung bekannt,<br />

sind inzwischen überall die notwendigen Entscheidungen<br />

gefallen, so daß die entsprechenden Anträge<br />

gestellt werden können. Über den Stand der<br />

Bewilligungen und Auszahlungen ist die Bundesregierung<br />

aber nicht informiert.<br />

Zu Frage 12:<br />

In dem zitierten Brief des Bundesbauministeriums<br />

wurde die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung<br />

dargelegt. Insbesondere wurde auf den Beitrag<br />

des Bundes zur Verbesserung der Finanzsituation der<br />

neuen Bundesländer hingewiesen. Dazu zählen u. a.<br />

auch die Soforthilfen aus dem Fonds „Deutsche Einheit".<br />

Wegen der bereits erwähnten Zuständigkeit der<br />

Länder für Verbrauchersubventionen hat der Bund<br />

allerdings keinen Einfluß darauf, wann und wie die<br />

Länder ihrerseits Finanzmittel für Hilfen an die Wohnungswirtschaft<br />

bereitstellen.<br />

Anlage 14<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen<br />

der Abgeordneten Ursula Burchardt (SPD)<br />

(Drucksache 12/766 Fragen 15 und 16) :<br />

Wie lange dauert in der Regel nach neuesten Erkenntnissen<br />

der Bundesregierung die Umsetzung der aus Mitteln des Bundesministeriums<br />

für Forschung und Technologie geförderten<br />

Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungstechniken von der<br />

Entwicklung bis zur Anwendung im großtechnischen Maßstab?<br />

Welche Hemmnisse sind der Bundesregierung bekannt, die<br />

die Umsetzung verzögern?<br />

Zu Frage 15:<br />

Im Rahmen einer Studie „Umsetzung/Nutzen der<br />

BMFT-Förderung Umwelttechnik" ließ der BMFT von<br />

1985 bis 1988 die Umsetzung der Ergebnisse aus Forschung<br />

und Entwicklung zur Umwelttechnologie untersuchen.<br />

In dem betrachteten Zeitraum wurden 249 Projekte<br />

mit 228 Mio. DM Gesamtfördervolumen abgeschlossen.<br />

Hieraus wurden 57 repräsentativ ausgewählte<br />

Projekte mit 101 Mio. DM Fördermitteln untersucht.

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