33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2713*<br />
Anlagen zum Stenographischen Bericht<br />
Anlage 12<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Wolfgang Gröbl auf die Fragen<br />
des Abgeordneten Joachim Tappe (SPD) (Drucksache<br />
12/766 Fragen 5 und 6) :<br />
Ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit<br />
bereit, im Verlauf der nordhessischen Streckenabschnitte der<br />
A 4/A 7 ein Autobahngebot für den Güterfernverkehr auszusprechen,<br />
um die LKW im Ost-West-Verkehr zu zwingen, den<br />
zumutbaren Umweg über das Kirchheimer Dreieck zu wählen,<br />
um so die hohe Zahl von täglich mehr als 3 500 LKW im Strekkenverlauf<br />
der B 7/B 27 spürbar herunterzufahren?<br />
Sieht die Bundesregierung eine realistische Möglichkeit, als<br />
ersten Schritt zur Entlastung der leidgeprüften Menschen in den<br />
Anliegergemeinden an der B 7 zwischen Kassel und Eisenach,<br />
die täglich mehr als 20 000 KFZ-Fahrbewegungen ertragen<br />
müssen, ein Nachtfahrverbot für LKW auf der B 7 im oben genannten<br />
Streckenabschnitt auszusprechen, wie es bereits für die<br />
B 27 zwischen Fulda und Göttingen gilt?<br />
Zu Frage 5:<br />
Die Straßenverkehrsordnung eröffnet keine Möglichkeit,<br />
ein Autobahngebot für Lkw anzuordnen.<br />
Lkw können von bestimmten Straßen oder Straßenstrecken<br />
nur ferngehalten werden, wenn diese Straßen<br />
oder Straßenstrecken hierfür gesperrt wurden<br />
(Zeichen 253). Die Anordnung solcher Verbote ist<br />
nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung<br />
Sache der Bundesländer, deren Verkehrsbehörden<br />
vor allem auch in Kenntnis der Örtlichkeit entscheiden.<br />
In der Abwägung über die Sachgerechtheit des<br />
Verbots ist allerdings auch zu berücksichtigen, daß<br />
Bundesfernstraßen eine überörtliche Funktion haben<br />
und dem weiträumigen Verkehr dienen (§ 1 Bundesfernstraßengesetz).<br />
Zu Frage 6:<br />
Für die Anordnung eines Nachtfahrverbotes für<br />
Lkw sind ebenfalls die Länder zuständig.<br />
Auch hier gilt es aber, die Interessen der Anlieger<br />
mit der Erhaltung der verkehrlichen Funktion der<br />
Bundesfernstraßen abzuwägen.<br />
Anlage 13<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Jürgen Echternach auf die<br />
Fragen der Abgeordneten Dr. Christine Lucyga (SPD)<br />
(Drucksache 12/766 Fragen 11 und 12):<br />
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vom Bund bereitgestellten<br />
Liquiditätshilfen zur Wohnungsbewirtschaftung bis<br />
Ende Mai 1991 in Mecklenburg-Vorpommern nicht zur Auszahlung<br />
gekommen sind, und welche Gründe gibt es dafür?<br />
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um<br />
die u. a. in einem Brief des Bundesministeriums für Raumordnung,<br />
Bauwesen und Städtebau vom 24. April 1991 angekündigten<br />
Soforthilfen zur Liquiditätssicherung aus dem Fonds<br />
„Deutsche Einheit" den Wohnungsbaugesellschaften und anderen<br />
Vermietern zugänglich zu machen?<br />
Zu Frage 11:<br />
Nach der grundgesetzlichen Aufgabenteilung zwischen<br />
Bund und Ländern sind die Länder für die Zahlung<br />
von Verbrauchersubventionen (dazu gehören<br />
auch Subventionen für Mieten) zuständig. Die Länder<br />
regeln deshalb auch in eigener Verantwortung die<br />
Zahlung von Bewirtschaftungshilfen an die Wohnungswirtschaft.<br />
Soweit der Bundesregierung bekannt,<br />
sind inzwischen überall die notwendigen Entscheidungen<br />
gefallen, so daß die entsprechenden Anträge<br />
gestellt werden können. Über den Stand der<br />
Bewilligungen und Auszahlungen ist die Bundesregierung<br />
aber nicht informiert.<br />
Zu Frage 12:<br />
In dem zitierten Brief des Bundesbauministeriums<br />
wurde die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung<br />
dargelegt. Insbesondere wurde auf den Beitrag<br />
des Bundes zur Verbesserung der Finanzsituation der<br />
neuen Bundesländer hingewiesen. Dazu zählen u. a.<br />
auch die Soforthilfen aus dem Fonds „Deutsche Einheit".<br />
Wegen der bereits erwähnten Zuständigkeit der<br />
Länder für Verbrauchersubventionen hat der Bund<br />
allerdings keinen Einfluß darauf, wann und wie die<br />
Länder ihrerseits Finanzmittel für Hilfen an die Wohnungswirtschaft<br />
bereitstellen.<br />
Anlage 14<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Bernd Neumann auf die Fragen<br />
der Abgeordneten Ursula Burchardt (SPD)<br />
(Drucksache 12/766 Fragen 15 und 16) :<br />
Wie lange dauert in der Regel nach neuesten Erkenntnissen<br />
der Bundesregierung die Umsetzung der aus Mitteln des Bundesministeriums<br />
für Forschung und Technologie geförderten<br />
Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungstechniken von der<br />
Entwicklung bis zur Anwendung im großtechnischen Maßstab?<br />
Welche Hemmnisse sind der Bundesregierung bekannt, die<br />
die Umsetzung verzögern?<br />
Zu Frage 15:<br />
Im Rahmen einer Studie „Umsetzung/Nutzen der<br />
BMFT-Förderung Umwelttechnik" ließ der BMFT von<br />
1985 bis 1988 die Umsetzung der Ergebnisse aus Forschung<br />
und Entwicklung zur Umwelttechnologie untersuchen.<br />
In dem betrachteten Zeitraum wurden 249 Projekte<br />
mit 228 Mio. DM Gesamtfördervolumen abgeschlossen.<br />
Hieraus wurden 57 repräsentativ ausgewählte<br />
Projekte mit 101 Mio. DM Fördermitteln untersucht.