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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2708* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

nicht grundsätzlich bestreiten will, kann und muß als<br />

ein Mittel zur Rationalisierung beg riffen werden, als<br />

Anlaß für innerbehördliche Vorschriftenentsorgung.<br />

Zeit- und Aufgabendruck schärfen den Blick für das<br />

Wesentliche.<br />

Die Verwaltungen in den neuen Bundesländern,<br />

besonders die Gemeinden, fordere ich auf, die angebotenen<br />

Personal- und Finanzhilfen zum Verwaltungsaufbau<br />

unverzüglich anzunehmen. Die Mitarbeiter<br />

westdeutscher Verwaltungen kommen nicht,<br />

wie es die PDS zum Schutz ihrer Seilschaften darzustellen<br />

versucht, als „Besatzer" , sondern als Menschen,<br />

die aus nationaler Solidarität helfen wollen.<br />

Den offenbar unvermeidlichen Kritikern des Finanzaufwandes<br />

für die Personalhilfen hier im Westen sage<br />

ich: Diese Finanzhilfen sind keine verlorenen Kosten,<br />

sondern Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft,<br />

die wir vor allem den Menschen in den neuen Bundesländern<br />

schulden.<br />

Fritz Rudolf Körper (SPD): Unter der Drucksache<br />

12/732 liegt uns der Entwurf eines Gesetzes über die<br />

Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in<br />

Bund und Ländern für das Jahr 1991 vor. Dieser Gesetzentwurf<br />

ist von der Bundesregierung eingebracht<br />

worden. Er hat in erster Linie die Anpassung der Bezüge<br />

der Beamten, Richter und Soldaten sowie der<br />

Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder und<br />

Gemeinden entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse unter Berücksichtigung des<br />

Tarifabschlusses für den Arbeitnehmerbereich des öffentlichen<br />

Dienstes vom 16. März 1991 zur Grundlage.<br />

Der Vorschlag wird gemacht, die Bezüge linear<br />

um 6 Prozent zum 1. März 1991 anzuheben.<br />

Dazu bleibt festzustellen: Die Beschäftigten des öffentlichen<br />

Dienstes haben Anspruch auf Teilnahme<br />

an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Dabei<br />

hat sich in der Vergangenheit das Verfahren bewährt,<br />

die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auch auf<br />

den Beamtenbereich zu übertragen. Davon sollte auch<br />

in diesem Jahr keine Ausnahme gemacht werden.<br />

Dies bedeutet nach unseren Vorstellungen, daß man<br />

die Anpassung zum 1. Januar 1991 vornehmen<br />

sollte.<br />

Ich bin überzeugt, daß auch die Beamtinnen und<br />

Beamten bereit sind, ihren Beitrag zur Finanzierung<br />

der deutschen Einheit zu leisten. Eine inhaltliche Abkoppelung<br />

der Beamtenbesoldung vom Tarifergebnis<br />

ist aber nicht der richtige Weg, dies zu gewährleisten.<br />

Eine gerechte Verteilung der Lasten kann nur über<br />

Steuern und die Einführung einer Arbeitsmarktabgabe<br />

erreicht werden.<br />

Wie fragwürdig das von der Bundesregierung vorgeschlagene<br />

Verfahren ist, wird insbesondere im Versorgungsbereich<br />

deutlich. Die Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge<br />

und die entsprechende<br />

Belastung der aktiven Beamten haben gleichzeitig<br />

Auswirkungen auf die Versorgungsempfänger. Diesen<br />

wird damit wie den aktiven Beschäftigten ein<br />

Opfer zugemutet, ohne danach zu fragen, ob sie es in<br />

gleicher Weise wie die aktiven Beschäftigten verkraften<br />

können.<br />

Wir von der SPD-<strong>Bundestag</strong>sfraktion bleiben dabei:<br />

Die Arbeitsmarktabgabe für alle — ich betone: für<br />

alle — Erwerbstätigen wäre die bessere, gerechtere<br />

Lösung. Die SPD-<strong>Bundestag</strong>sfraktion hat wiederholt<br />

die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Arbeitsmarktabgabe<br />

zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit<br />

einzuführen. Die Beratung zu diesem Gesetzentwurf<br />

wäre eine gute Gelegenheit, unsere Vorschläge<br />

von seiten der Bundesregierung noch einmal<br />

neu zu überdenken.<br />

Auch müssen die Strukturverbesserungen des Tarifbereiches<br />

auf den Beamtenbereich übertragen werden.<br />

Dies gilt u. a. für die Zulagenregelung bei<br />

Schicht- und Wechselschicht. Benachteiligt werden<br />

offensichtlich nach diesem Entwurf beispielsweise<br />

Feuerwehrbeamte, da ihnen die Zulage vorenthalten<br />

wird, Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte sowie Beamte<br />

der Krankenpflege, da ihnen die Zulage nur zur<br />

Hälfte zugestanden wird. Die Zulagenregelung wird<br />

den Schichtsystemen, insbesondere bei Bahn, Post<br />

und Polizei, offensichtlich nicht gerecht.<br />

Bei den Fragen nach diesen Strukturverbesserungen<br />

sollte der Bund eine enge Absprache mit den<br />

betroffenen Ländern und Gemeinden pflegen. Wir<br />

müssen in den parlamentarischen Beratungen, insbesondere<br />

im Innenausschuß, diesen Komplex sorgfältig<br />

prüfen und uns auch dabei mit den gewerkschaftlichen<br />

Vorschlägen auseinandersetzen.<br />

In diesem Zusammenhang sei mir eine Anmerkung<br />

zum Beteiligungsrecht der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen<br />

bei der Vorbereitung beamtenrechtlicher<br />

Vorhaben erlaubt. Wir von der SPD-<strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />

sind der Auffassung, daß dieses Beteiligungsverfahren<br />

bei den parlamentarischen und Regierungsentscheidungen<br />

im Sinne einer größeren<br />

Einflußmöglichkeit der Gewerkschaften verändert<br />

werden sollte. Die Praxis des gegenwärtigen Beteiligungsverfahrens<br />

bei der Erarbeitung von Entwürfen<br />

der Bundesregierung, bei der häufig nicht einmal die<br />

Mindestfrist für Stellungnahmen eingehalten wird,<br />

gibt jedenfalls Anlaß zur Kritik und muß grundsätzlich<br />

verbessert werden.<br />

Es ist schon bedenklich, wenn uns berichtet wird,<br />

daß nunmehr der 23. Fall in Folge vorliegt, in dem der<br />

Bundesminister des Innern seit Sommer 1989 das gesetzlich<br />

zwingend vorgeschriebene Beteiligungsverfahren<br />

der gewerkschaftlichen Spitzenorganisation<br />

mißachtet hat. Nach den mir vorliegenden Informationen<br />

hat es seit Amtsantritt des amtierenden Bundesinnenministers<br />

kein Beteiligungsverfahren von Relevanz<br />

mehr gegeben, bei dem die von mir schon angesprochene<br />

Mindestfrist von sechs Wochen zur Abgabe<br />

von Stellungnahmen eingehalten wurde. Auch diesen<br />

Problemkreis wollen wir bei den anstehenden Ausschußberatungen<br />

ansprechen.<br />

Darüber hinaus wird unsererseits sorgfältig geprüft<br />

werden, wie die Tarifergebnisse auf den Beamtenbereich<br />

übertragen werden. Es geht selbstverständlich<br />

nicht an, daß mit besoldungsrechtlichen Regelungen<br />

in die Tarifautonomie eingegriffen wird. Aus diesem<br />

Blickwinkel werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig<br />

prüfen und bei Verstößen gegen den Grundsatz nachdrücklich<br />

Korrekturen vorschlagen.

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